Arbeitszeitkonto und krank?
Ich arbeite Vollzieht in einer 40-Stunden-Woche. Also 5 Tage in der Woche inklusive Wochenende, dafür habe ich in der Woche 2 Tage frei. Jetzt kam es, dass ich durch einen unverschuldeten Unfall krank war. Ich habe an dem Montag gearbeitet und Dienstag und Mittwoch hatte ich frei. Am Mittwoch nachmittag geschah der Unfall. Die nächsten 4 Tage war ich zum Dienst eingeteilt, jedoch war ich ja krank. Auf meinem Arbeitszeitkonto habe ich jetzt festgestellt, dass mir für dieses Wochenende 16 Stunden abgezogen wurden. Ist das so rechtens? Ich denke, ich müsste die vier Tage mit je 8 Stunden angerechnet bekommen.
5 Antworten
Dein AG darf Dir keine Stunden abziehen. Er muss Entgeltfortzahlung für vier Tage bezahlen.
Hier gilt das Lohnausfallprinzip. Danach muss der AN so bezahlt werden wie er ohne Krankheit hätte arbeiten müssen. Da im Schichtplan Do - So Arbeit eingetragen war, müssen auch diese Tage bezahlt werden.
Der AG muss außerdem evtl. Schichtzulagen die Du in diesen Tagen bekommen hättest auch so bezahlen wie Du hättest arbeiten sollen. Wenn Mehrarbeit geplant war, ist diese auch abzugelten.
Bemessungsgrundlage für die Zahlung ist der Lohn des AN, der ihm für die maßgebende Arbeitszeit zugestanden hätte. Auf die individuelle Arbeitszeitsituation ist abzustellen (BAG 26.6.2002, DB 02,2439).
Danke fürs Sternchen
Im Krankheitsfall sind diese Stunden zu bezahlen welche Sie normal auch arbeiten würden - Entgeltfortzahlungsgesetz - hier nachzulesen: www.dejure.org Einfach einmal nachfragen und bei Bedarf auf das Gesetz hinweisen! Alles Gute!
Danke
Arbeitgeber sind zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. An Tagen an denen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, dürfen keine Stunden abgezogen werden. Weise die zuständigen Personaler darauf hin! Im Härtefall kannst du damit vor das Arbeitsgericht gehen, falls dir das Entglet für 16 Stunden ein Rechtsstreit mit deinem Arbeitgeber Wert sind.
Ist auch richtig, zu der Zeit wo du zum Dienst eingeteilt wirst, muss auch bezahlt werden. also 4*8 Stunden, informiere das Personalbüro das zu ändern.
Da gibt es keine "Schlupflöcher"!
Alle Antworten - besonders die von Hexle2 - sagen das Richtige!
Da ist nix mit Schlupflöchern des Steuerberaters.
Entgeltfortzahlung erfolgt so wie voraussichtlich gearbeitet, also in diesem Fall auch am Sa +So.
Wäre der Unfall etwas eher geschehen würde dafür der Di +Mi aus der Entgeltfortzahlung rausfallen.
Genauso sehe ich das auch, aber der Steuerberater meines Arbeitgebers hat immer irgendwelche Schlupflöcher.