Hallo,
ich war Montag von 6-14 Uhr geplant, bin aber um 11.30 nach Hause, weil es mir sehr im Magen rumging und meine Kollegin meinte ich sehe schlecht aus und soll heim.
Dienstag bin ich ganz normal wieder in die Arbeit.
Jetzt möchte meine Chefin meine Arbeitszeit von 6-11.30 reduzieren und die 2,5 Std als Minusstunden eintragen, da ich kein Attest habe.
Ich bin auf 40 Std / Woche eingestellt und bekomme ein Festgehalt.
Ich kenne Folgendes Urteil:
"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen."
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
"Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen und schon AM ERSTEN TAG EIN ÄRZTLICHES ATTEST VORZULEGEN.
Im Falle der AU von mehr als einem Kalerndertag infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, dem AG vor Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages, eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Erkrankung einzureichen.
Ist der AN an der Arbeitsleistunge infolge auf unverschuldeter Krankheit beruhender AU verhindert, so leustet die Gesellschaft Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes."
Zum ersten Absatz: der erste Tag wäre ja dann Dienstag gewesen, wenn ich noch zuhause geblieben wäre.. oder sehe ich das Falsch?