Miniverdienst, ab wann braucht man einen Gewerbeschein?
Ich bin eigentlich Sozialpädagogin und arbeite auch in den Job. Nebenbei habe ich jedoch Hunde und aus Spass halt mal Lizenzen und diverse Scheine gemacht. So, das alles seit über 30 Jahren und wie das denn so kommt, bitten die Leute auch immer mal wieder um Hilfe. Sei es , dass ich auf Hundeausstellungen mal einen Hund zeige und dafür 50€ bekomme oder mit jemanden trainiere, beim Trimmen helfe oder mal 3 Tage einen Hund bei mir aufnehme, weil Frauchen ins Krankenhaus muss. Alles in allen verdiene ich nicht mehr als 1000€/ Jahr. Man könnte jedoch ja meinen, dass es kein Problem ist, ich habe ja auch die Ausgaben, die ich gegen setzen könnte und somit hätte ich locker null Gewinn. Das wäre sogar eher ein dauerhaftes Minus. Muss ich das trotzdem irgendwie anmelden? Brauche ich ein Gewerbeschein? Oder kann das als Hobby laufen ?
5 Antworten
Gewerbe ist eine dauerhafte planmäßige selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (ausser Freie Berufe).
Hier würde kein Gewerbe vorliegen, solange man nicht in der Zukunft Gewinne plant. Viele Unternehmer machen bekanntlich besonders in der Anfangsphase Verluste
Ich würde die Belege für die Ausgaben sammeln, damit man jederzeit nachweisen kann, dass es kein Gewerbe ist.
Problematisch wird es auch, wenn man nach aussen hin erkennbar Anzeigen/Werbung macht, weil man dann regelmäßig eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.
Für den Hundefriseur gibt es meines Wissens auch sonst keine Vorschriften (z.B. Hygienerecht); man sollte schon Kenntnisse im Hygienerecht haben, weil man für seine eigene Tätigkeit haftet.
Das ist auch nicht ganz so einfach, aber schau mal dort nach: https://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=215&Itemid=33
Woran erkennt man eine Liebhaberei unter steuerlichen Gesichtspunkten?
Die Liebhaberei liegt vor, wenn:
ein Unternehmen nicht nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeitet (Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen und Neigungen) und
er nach seiner Wesensart und nach der Art der Bewirtschaftung über
die gesamte Lebensdauer des Unternehmens kein Gewinn erzielt wird (der
so genannte Totalgewinn ist negativ). Der Totalgewinn ergibt sich als
Summe aller Gewinne und Verluste der einzelnen Jahre (keine nachhaltigen
Gewinne).
Ein Gewerbe liegt vor, wenn man nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt tätig ist; bei den hier genannten gelegentlichen Leistungen braucht man kein Gewerbe anmelden.
Versteuern muß man den Gewinn aber (Einnahmen ./. Ausgaben).
Bis 410 € werden als Nebentätigkeit im Rhamen des Härteausgleichs (§ 46 EStG) nicht besteuert, wenn man nur als Arbeitnehmer tätig ist; von 410 € bis 820 € wird nur ein Teil besteuert.
Ab Gewinnerzielungsabsicht.
Was das Finanzamt nicht weiß macht es nicht heiß. Würde bei so Summen nichts melden und fertig.