Bekomme ich nach der Gewerbeanmeldung einen Gewerbeschein zugeschickt?
Das Problem ist als ich beim Finanzamt anrief meinte der nette Mann dort, dass es mit der Gewerbeanmeldung getan ist und ich keinen Gewerbeschein zugeschickt bekommen. Ein Freund von mir hat jedoch einen Gewerbeschein nachträglich zugeschickt bekommen. Wie ist das nun geregelt?? Vielen Dank im Voraus! MfG Shongi
3 Antworten
Wer ein Gewerbe anmeldet, erhält von der Gemeinde oder von der entsprechenden Abteilung der Stadtverwaltung eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung mit dem Stempel der Behörde.
Wenn Du das einen "Gewerbeschein" nennst- der wird entweder direkt bei der Gewerbeanmeldung ausgehändigt oder später zugeschickt.
Sowas wie einen Gewerbeschein gibt es nicht. Du bekommst von der Gemeinde die unterschriebene und/oder gestempelte Version Deiner Anmeldung und das ist der Gewerbeschein.
Wieso rufst du wegen einer Gewerbeanmeldung beim Finanzamt an ? Die Gewerbeanzeige macht man beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt). Und von dort bekommst du als EIngangsbestätigung auch eine abgestempelte Kopie. Das ist der sogenannte "Gewerbeschein".
Das gibt es nicht. Für eine Gewerbeanmeldung ist nirgends in Deutschland ein Finanzamt zuständig. Da irrst du dich gewaltig. Und das wird auch der Grund sein, dass du keine Bestätigung bekommst.
Steuerrecht und Gewerberecht (=Verwaltungsrecht) sind zwei völlig verschiedene Rechtsgebiete.
Da das bei uns übers Finanzamt läuft. ;)