Gewerbe und Teilzeit gleichzeitig möglich?Wo versichert?
hallo.... ich habe zur zeit einen teilzeitjob, bei dem ich netto ca 480 euro verdiene.diese firma zahlt auch meine sozialabgaben. der verdienst recjt mir jedoch nicht und ich würde gerne einige messejobs annehmen, für die ich allerdings einen gewerbeschein brauche. also würde ich gerne wissen, ob dann weiterhin die beiträge für die krankenversicherung von meinem arbeitgeber des teilzeitjobs gezahlt werden. ich kann leider auch nicht sagen, ob der verdienst bei den messejobs den betrag des teilzeitjobs übersteigt, da es immer darauf ankommt, wieviele jobs man in einem monat bekommt.also kann es mal sein, dass man einen monat gar nichts verdient, un den nächsten aber 700 euro...
ich hoffe , ihr könnt mir weiterhelfen und habt brauchbare tipps für mich!!
vielen dank schonmal!!
3 Antworten
in deinem Fall muss die Krankenkasse eine versicherungsrechtliche Beurteilung machen. die Krankenkasse muss berechnen, ob die Teilzeittätigkeit oder die Selbständigkeit vorwiegt. je nach Ergebnis richtet sich dein Versicherungsstatus.
bist du vorrangig Arbeitnehmer (Teilzeitjob) ändert sich für dich nichts. der Arbeitgeber zahlt anteilig die Beiträge und du bist darüber versichert. die Selbständigkeit wäre dann nur ein Nebenerwerb.
bist du aber vorrangig Selbständiger, musst du dich auch als solcher selbst versichern. der Beitrag richtet sich dann anhand deiner Einkünfte, zu denen auch der Teilzeitjob zählen würde. dein Arbeitgeber müsste dann keine Beiträge mehr für dich entrichten (keine Versicherungspflicht).
Hallo,
wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, fallen aus der Selbständigkeit keine Sozialversicherungsbeiträge an. Es gibt aber zwei Ausnahmen:
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wenn eine Rente, Betriebsrente, Direktversicherung etc. bezogen wird, fallen ab Rentenbeginn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
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wenn man in der Selbständigkeit hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig ist, fallen Rentenversicherungsbeiträge an.
Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, fallen aus allen Einnahmen die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von mindestens 352 Euro monatlich an (in Ausnahmefällen 234 Euro). § 240 SGB V Der Zuschus des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt ersatzlos (§ 257 SGB V). Wenn man in der Selbständigkeit hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig ist, fallen Rentenversicherungs-beiträge an. In der Arbeitnehmertätigkeit ändert sich bei den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nichts.
Die Krankenkasse prüft, ob eine Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist (Arbeitszeiten und Relation aller Einnahmen zueinander).
Gruß
RHW
Mit einem Gewerbebetrieb musst du Selber Krankenversicherung bezahlen, sobald du durchschnittlich im Monat über 395 Euro verdienst.
Das gilt für Leute, die bei Partner oder Eltern familienversichert sind. Die endet bei den 395 Euro (pro Monat im Jahresdurchschnitt).
Hier wird aber schon für den Teilzeitjob Krankenkasse gezahlt - weil über 450 EUR.