Fitness-Programm verkaufen - Gewerbe anmelden - Berechnung Steuern?
Hallo liebe Nutzer, ich habe mal eine Frage.
Unszwar habe ich vor, mein eigenes Fitnessprogramm im Internet auf einer Internetseite zu verkaufen.
Nun wollte ich wissen, wie ich da am besten einsteige und anfange: Muss ich das als Gewerbe anmelden, wenn ja, wo und wie funktioniert das? Wie geht das danach weiter? Was zahle ich alles an Steuern und sonstigen Abgaben? Gibt es dafür vielleicht sämtliche Zahlen, mit denen ich mir das ausrechnen kann?
Was gibt es sonst so zu berücksichtigen?
Eine Antwort wäre sehr nett
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Erster Weg Gewerbe (Amt bei Deiner Stadt) anmelden, evtl. fällt es sogar noch unter freiberufliche Tätigkeit. Da bekommst Du auch einen Vordruck für das Finanzamt. Gewinn erstmal sehr, sehr niedrig ansetzen.
Zweiter Weg Steuerberater, der kann Dir genau sagen, was bei Deinem geschätzten Gewinn an Steuern evtl. anfallen. Kommt drauf an, was Du alles absetzen kannst. Den Steuerberater kannst Du in der Einkommenssteuererklärung absetzen.
Wenn Du das Geschäft vollberuflich machen möchtest, muss Du Dich selbst krankenversichern/hängt vom Gewinn ab. Rentenversicherung fällt auch an.
Haftpflichtversicherung, falls doch mal durch Deine Übungsanleitungen ein Unfall passiert. Rechtsschutzversicherung müsstest Du Dir überlegen. Für Geschäfte ist die sehr teuer.
Unbedingt einen Haftungsausschluss auf die Website geben. Leider ist das vielen Kunden total egal, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt.
Sei Dir mit den Übungen völlig sicher, das sie jeder!!! korrekt ausführen kann.
Wünsche Dir viel Erfolg mit Deinem Programm!
Sporttrainer könnte da wg. der Rente infrage kommen. Man muss ja nicht, aber dann müsste man für später anderweitig vorsorgen.
Handwerker sind übrigens beitragspflichtig.
Freiberuflich ist so eine Sache, eine reine Trainertätigkeit fällt unter "freiberuflich", mache ich schon jahrelang. Stellt man allerdings etwas her und kauft dafür etwas ein und verkauft es dann ist ein Gewerbe.
Muss ich das als Gewerbe anmelden
Na klar, du hast doch Gewinnerzielungsabsicht und handelst wirtschaftlich selbständig auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung (§§ 14 GewO, 15 Abs. 2 EStG).
wenn ja, wo und wie funktioniert das?
Bald online wenn die FDP ihren Willen diesbezüglich bekommt. Bis dahin musst du zum Gewerbeamt (meist auf dem Ordnungsamt) deiner Stadt / deines Kreises tingeln und dort das Gewerbe anmelden. Kostet ca. 20-30,- €.
Wie geht das danach weiter?
Mit der Gewerbeanmeldung geht eine Meldung ans Finanzamt. Dieses schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen füllst du aus und sendest ihn zurück. Daraufhin erhälst du deine Steuernummer.
Je nachdem wie hoch du deinen Umsatz und Gewinn geschätzt hast werden monatliche UStVA'en fällig und quartalsweise ESt-Vorauszahlungen.
Was zahle ich alles an Steuern und sonstigen Abgaben?
- Umsatzsteuer, wenn du nicht die Kleinunternehmerreglung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nimmst, oder nehmen kannst.
- Einkommensteuer, wenn dein Gewinn so hoch ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen 8.820,- € p.a. übersteigt (§ 32a EStG).
- Gewerbesteuer, wenn dein Gewerbeertrag (~= Gewinn) 24.500,- € übersteigt.
- Wenn du eine andere Rechtsform als den Einzelunternehmer wählst (eine Kapitalgesellschaft, würde sich was ändern und Körperschaftssteuer wäre ein Thema).
- Pflichtmitgliedschaft in der IHK und ab 5.200,- € Jahresgewinn auch einen Beitrag (Fixum + Umlage).
- Die Berufsgenossenschaft wird dich anschreiben und fragen ob du Angestellte hast, die gesetzlich gegen Unfall zu versichern sind (§ 2 SGB VII).
- Krankenversicherung wird ein Thema (dazu müsste ich aber dein Alter, deinen Gewinn und sonstige Einkünfte kennen um hier konkret zu werden). Vgl. hierzu §§ 10 Abs. 1 und 2, 188 Abs. 4, 226, 240 SGB V, ggf. auch § 193 VVG.
Gibt es dafür vielleicht sämtliche Zahlen, mit denen ich mir das ausrechnen kann?
Ohne einen zumindest geschätzten Umsatz und Gewinn, nein. Ich kann dir nur die Gesetze mitteilen und wo das was ich schrieb steht.
Was gibt es sonst so zu berücksichtigen?
Wenn du nicht selbst über eine Ausbildung im Steuerbereich hast, würde ich dir dringend raten einen Steuerberater zu bemühen. Der kostet zwar Geld (was weitestgehend als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann) beugt aber Problemen vor, die sonst passieren können (Finanzämter sind bei der Umsatzsteuer ganz besonders humorlos).
Selbst wenn man Ahnung von den Themen hat ist ein Steuerberater sinnvoll. Würde ich die ganze Buchhaltung für meine Firma selbst machen ich käme kaum dazu noch Kunden oder Geschäftspartner zu sehen.
Super erklärt. Ich möchte aber ergänzen, dass die Möglichkeit zur Online-Anmeldung schon lange Pflicht ist. Das geht gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie über den sigenannten "Einehitlichen Ansprechpartner".
Den Vordruck GewA1 beim Gewerbeamt auszufüllen geht aber immer noch einfacher und schneller...
How so?
Künstlerich, wissenschaftlich, journalistisch, lehrend oder rechtsberatend ist die Tätigkeit jetzt nicht von der Schilderung des Fragestellers ausgehend...
Sehe ich anders.
Fragesteller ist nicht auf einen Auftraggeber beschränkt, ist kein Lehrer i.S.d. EStG oder SGB, auch kein Handwerker, ergo wo soll die Beitragspflicht herkommen?