Mietkauf Gewerbeimmobilie -- Wie wird dies versteuert?

7 Antworten

Man macht sich nie, nie, niemals selbständig, ohne nicht vorher einen Steuerberater gefragt zu haben! Und schon gar nicht, wenn man so viel Geld investieren möchte und so absolut überhaupt keine Ahnung von den steuerlichen und buchhalterischen Dingen hat...

Nein, nein, so einfach ist das alles nicht. Geht bitte zu einem Steuerberater und lasst euch beraten. Unbedingt vor dem Kauf oder Vertrag, den ihr mit den Großeltern machen werdet. Bei so großen Beträgen ist das sehr, sehr wichtig. Man kann so viel falsch machen. Das wird euch auch der Notar raten zu dem ihr ja müsst, wenn ein Kaufvertrag geschlossen werden soll.

Vielen Dank erst einmal für die Antwort. Wie hoch wird dieser Betrag von der Abschreibung sein? Muss man Zinsen an seine Großeltern zahlen? Oder können die mir es auch zinsfrei geben? Gibt es dieser Oprion überhaupt wenn sie damit einverstanden sind?

Teresamaria  09.09.2013, 22:57

Tja, bei der Abschreibung kommt es auf die Teile an, die du von deinen Großeltern erwirbst. Das Gebäude wird anders abgeschrieben als z.B. eine Hebebühne.

Zinsen musst du keine bezahlen. Sie können es dir auch zinsfrrei geben.

Ich sag aber noch einmal: Steuerberater, Steuerberater, Steuerberater.

SSchoba 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 08:05
@Teresamaria

Ich habe gelesen das Altbau mit 3% abgeschrieben werden. Das heißt dann in meinem Fall das ich bei z.b: 600000€ Kaufpreis= 18000€ abschrieben kann.?! Wer Restwert des Kaufpreis wird dann ständig weniger. Also nach 1.Jahr 600000 - 18000 = 582000€ nach dem 2. Jahr 564540€?! Die Abschreibung hat mit der Tilgung nichts zu tun oder?

Grundsätzlich handelt es sich hier um einen Betriebsübergang; dazu ist zu prüfen ob es sich um einen echten oder unechten Mietkauf handelt; das hat dann auch entsprechende Auswirkungen auf die steuerrechtliche und buchhalterische Behandlung. Bei den Großeltern ist auch noch § 16 EStG (Veräußerung des Betriebes) zu beachten...

echter Miekauf:

während der Mietdauer = Miete

Mietzahlungen werden später auf den Kaufpreis angerechnet

Betrieb geht erst bei Veräußerung über

unechter Mietkauf/verdeckter Ratenkauf

Vertrag gilt von Anfang an als Kaufvertrag

sofortiger Übergang des Objektes

Mietzahlung = Kaufpreisraten

Hier ausführlich Erläuterungen (zwar Beispiele mit einer Maschine aber das kann analog angewendet werden)

http://www.dashoefer.de/download/pdf/muster_mietkauf.pdf

Um welches Rechtsgeschäft es sich nun tatsächlich handelt, hat eben auch erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung bei den Großeltern...

Die Grundidee beim Mietkauf ist ganz einfach:

Statt den Kaufpreis für die Immobilie jetzt sofort in einer Summe zu zahlen, stundet der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis. Sie zahlen an den Verkäufer eine monatliche Betrag. Ein Teil dieses Betrages sind Zinsen für den gestundeten Kaufpreis und ein Teil dient zur Tilgung des Kaufpreises.

Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den restlichen Kaufpreis in wie viel Jahren auch immer an den Verkäufer zu zahlen.

Bei einem solchen Modell müssen dann für den Käufer entsprechende “Sicherheiten” im Grundbuch eingetragen werden. Dabei geht es vor allem darum, dass sichergestellt ist, dass Sie bei Zahlung des Restkaufpreises auch auf jeden Fall Eigentümer der Immobilie werden.

Bei einem echten Mietkaufmodell verpflichten Sie sich also schon heute dazu, dem Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt, einen ganz bestimmten Preis zu bezahlen.

Wichtig: Mietkauf ist allein eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Es sind keine Banken zwischengeschaltet. Bitte von einem Notar beraten lassen.

Steuerlich können die Abschreibung und die Zinsen geltend gemacht werden. 100.000 Euro Gewinn abzüglich Abschreibung abzüglich Zinsen ergibt den Betrag der zu versteuern ist.