Ist ein Gewerbeschein für Flyer verteilen notwendig?

3 Antworten

Wenn Du für eine Promtionagentur arbeiten möchtest ist das mit der Gewerbeanmeldung tatsächlich üblich und ganz normal. Vieleicht hast Du bei der Agentur zwar etwas Pech gehabt, es gibt da sicherlich auch schwarze Schafe, aber grundsätzlich ist nichts kompliziertes oder verwerfliches dabei ein Gewerbe anzumelden. Das bedeutet zunächst mal nur, dass du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen kannst. Das geht allerdings auch dann erst ab 18. Du bist dann frei in der Wahl dessen was Du machst (gibt natürlich Ausnahmen oder genehmigungspflichtige Dinge, klar) und wo. Das hat mit Abwälzen möglicher Bußgelder nichts zu tun. Es geht darum, dass Du deinem Auftraggeber eine Rechnung schreiben kannst für die Tätigkeit. Der Knackpunkt ist der Verwaltungsaufwand (Anmeldung, Abführung von Abgaben, Urlaubsansprüche, Krankheitstage) der dann für die Agentur wegfällt. Für Dich hat das dann zwar einige Pflichten (Steuererklärung, selber versichern) zur Folge aber auch einige Vorteile (weniger Abzüge, vielfältige Jobangebote, etc.)


Das verteilen von Flyern ist eigentlich keine selbständige Tätigkeit. Es wäre also unpassend, dafür extra eine Firma (Einzelunternehmen) zu gründen. Der Aufwand mit Buchhaltung, Finanzamt und IHK wäre unverhältnismäßig. Eigentlich ist das ein klassischer Mini-Job (Geringfügig Beschäftigter).

In deinem Fall will die auftraggebende Firma wahrscheinlich nur aus der Haftung, weil das Verteilen von Flyern ohne eine Erlaubnis der Gemeinde (Straßenreinigung) hohe Bußgelder verursachen kann. Dieses Risiko schieben sie dir zu ! Lass es lieber bei dieser Firma !

WSSSS?! Gewerbeschein für Flyer verteilen? Aaaaaaaaaales klaaar