Selbständig in zwei verschiedenen Branchen?!
Hallo,
angenommen, jemand möchte 2 Gewerbe in verschiedenen Branchen anmelden: eine Nachhilfeschule und ein Kosmetikstudio. Hat man dadurch, dass man eben zwei Gewerbe angemeldet hat, irgendwelche finanziellen bzw. steuerlichen Nachteile?
6 Antworten
Nein, keine Nachteile. Es ist sogar besser, beide Sachen voneinander zu trennen. Musst halt immer 2 Steuererklärungen machen.
nicht nur die GuV sondern die ganze Buchhaltung. Andere Rechnungsstellung, Briefkopf usw. Sollte man nicht unterschätzen!
Du kannst gleichzeitig beliebig viele Tätigkeiten selbstständig anmelden. Bei einer nachträglichen anmeldung eines "neuen" musst du wieder den "erweiterten" Gewerbeschein beantragen.
Für alle Gewerbe benötigst du einen Gewerbeschein der Stadt und musst dann für beide einzeln deine Einnahmen/Ausgaben dem Finanzamt gegenüber erklären.
Wenn du im Jahr unter 17.500 Euro UMSATZ (nicht Verdienst) bleibst, gilst du als Kleinunternehmer und musst keine Steuererklärung zur Vorsteuer machen. Da reicht die Erklärung nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Theoretisch würde es reichen, wenn du ein Gewerbe anmeldes und beide Sparten mit hinein nimmst. Du willst sicherlich keine doppelte Buchführung etc. betreiben?
Wie soll ich das Gewerbe denn dann nennen? Wellness für Körper und Geist?? ;-))
Da gibt es Vorschläge. Der Name ist uninteressant, du musst bei der Anmeldung ohnehin deine Dienstleistungen beschreiben...
Einfach , in der Gewerbeanmeldung gibst du an, Kosmetik und Nachhilfe ;) Den Namen kannste dir selber aussuchen !
Kein Problem lass beides in Deinen Gewerbeschein eintragen. Evtl. auch noch Werbeagentur, dann gibt es bei Anzeigen in Zeitungen oft einen Agenturrabatt.
Es reicht im Prinzip eine Gewerbeanmeldung aus. Man gibt dann entsprechend beide Tätigkeiten an.
Bei der Steuererklärung gibst du Deine gesamten Einnahmen bzw Ausgaben an. Du solltest für Dich aber eine getrennte Buchführung machen, damit du selbst einen Überblick hast, in welchem Bereich Gewinn oder Verlust entsteht. Letztendlich wird das vom FA aber nicht getrenntt berechnet.
Brauch se nicht, sie kann das in Kostenstellen unterteilen ! Kleines Lexware macht das!
> Musst halt immer 2 Steuererklärungen machen.
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Die Gewinn- und Verlustrechnung mußt Du getrennt machen, die Steuererklärung nur bei unterschiedlichen Rechtsformen (Einzelfirma/Kapitalgesellschaft).