Teilzeitarbeit als Angestellter und Freiberuflich selbständig arbeiten?

4 Antworten

Hallo,

in der Sozialversicherung gibt es zwei verschiedene Varianten:

1) Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html -> Absatz 5

Dann sind aus allen Bruttoeinnahmen (auch Miet- und Zinseinnahmen) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Aus der Selbständigkeit zählen dann die Einnahmen abzügl. der betriebl. Kosten. Es gilt eine Mindesteinnahme von 1277 Euro monatlich, wenn man eine staatl. Förderung als Existenzgründer bekommt. Sonst gilt eine Mindesteinnahme von 1916 Euro monatlich. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann auch in der Arbeitnehmertätigkeit. In der Arbeitnehmertätigkeit sind die Renten- und Arbeitslosenversicherung normal zu zahlen (Hälfte Arbeitgeber, Hälfte Arbeitnehmer).

2) Die Selbständigkeit ist nebenberuflich:

Dann sind nur aus der Arbeitnehmertätigkeit Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei.

Die Abgrenzung haupt- oder nebenberuflich erfolgt anhand der Einnahmen, der wöchentlichen Arbeitszeit und der Tatsache, ob als Selbständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden. Einzelheiten im Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der GKV vom 03.12.2010.

In der Rentenversicherung besteht unabhängig von dieser Beurteilung Versicherungspflicht, wenn die Tätigkeit arbeitnehmerähnlich ist. Einzelheiten:

deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

Wenn eine Rente, Betriebsrente, etc. bereits bezogen wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung Sonderregelungen bei den Beiträgen.

Gruß

RHW

http://www.fairer-lohn.de/downloads/INFOUKSMerkblatt_Sozialversicherung.pdf

recherchier das mal nach..

sozialversicherungspflichtige job sind langfristig gesehen generell besser als die selbständigkeit, wenn du keinen dunst hast vom papierkrieg.. zwar würdest du als trainer mehr bekommen für weniger arbeitszeit, müsstest dich aber um alle abgaben selbst kümmern.

1100 € ist zwar auch nicht der rede wert, dafür haste keine vollzeit, keinen ärger mit´m finanzamt, keinen papierkrieg und vor allem aber, die aussicht, vielleicht doch mal voll arbeiten zu können.. perspektivisch gesehen bringt die anstellung wesentlich mehr..

doch es ist dein leben :)

lg :)

Selmirovic 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 13:26

Danke erstmal für die schnelle Antwort!!!

Also vor dem Papierkrieg habe ich keine Angst, denn es geht mir auch persönlich darum mir eine Selbständigkeit als Trainer auf zu bauen. Desweiteren steht in dem Trainervertrag, dass ich auch für andere Vereien arbeiten darf und das Exklusivrecht habe Feriencamps an zu bieten, was ja noch mal eine höhere Einnahme ist.

In meiner Frage ging es mir eigentlich nur darum zu erfahren wie es jetzt am Anfang für mich aussehen würde: Wenn man die Löhne gegenüberstellt - müsste ich dann die Versicherungskosten selber tragen oder nur anteilig? Da ich ja unter 17500 € jährlich bei der Selbständigkeit bleibe - muss ich ja eigentlich keine Mehrwertsteuer ausweisen oder sehe ich das falsch?

Ich bin natürlich über jede Hilfe dankbar, werde aber jetzt mal auch einen Termin bei der Arbetisagentur beantragen, damit die mir hier weiterhelfen. Ein Steuerberater wird mir da mit Sicherheit auch weiterhelfen können!!!

snugata  30.07.2011, 13:31
@Selmirovic

hab das aus der fragestellung leider nicht rausgelesen :(

allerdings sind diese spezifischen fragen nicht meine spezialstrecke..

in sachen selbständigkeit finde ich, ist die handwerkskammer ein sehr guter ansprechpartner..

auf jeden fall wünsche ich dir viel erfolg :)

Für die Krankenkasse bist du selbständig und musst für dein gesamtes Einkommen Beiträge zahlen.

atlas100  14.03.2020, 21:13

Das ist definitiv falsch. Bevor du hier Unwahrheiten verbreitest, solltest du lieber garnicht antworten.

Gib doch zumindest eine Quellenangabe an. Nur ins blaue etwas raushauen geht garnicht, also unterlass das endlich sonst wirst du gesperrt.

sassenach4u  01.08.2011, 09:58

Stimmt nicht, s.o.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir die selbständige Tätigkeit erlaubt, gibt es da keine Probleme

Allerdings und das halte ich für wesentlich interessanter: Kläre doch mal mit der Firma, die Dir den TZ-Job angeboten hat, ob man Dich auch auf Honorarbasis beschäftigen würde, also gegen Rechnung.

Dann kannst Du Dich 100% selbständig machen, trägst Deine Versicherungen natürlich alleine, wirst aber von der Agentur für Arbeit gefördert

Gerne helfe ich in dieser Richtung konkret weiter: feedback@hb-result.de

atlas100  14.03.2020, 21:18

Willst du den jetzt abzocken?

Wie blöd müsste er eigentlich sein, dass er alles auf selbständige Basis macht und die ganzen Krankenkassenbeiträge selbst bezahlt? Du willst deine Kasse aufbessern, such dir einen anderen Dummen.