Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?
Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.
Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.
Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..
Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.
Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..
Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(
LG, Cyara
5 Antworten
Auch wenn es Dir nicht bekannt gewesen sein sollte, dass Du jeden Job melden musst, so ist das allein Dein Problem. Du bekommst eine Broschüre, wenn Du Dich arbeitslos meldest und da steht das auch. Somit hast Du wohl die Sachen nciht gelesen.
Eine riesige Strafe wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen, denn der Betrag war ja nicht so hoch und es war nur für kurze Zeit.
die bußgelder liegen bei 50-100€ in diesen fällen sofern ein betrug mit entsprechender absicht nicht vorliegt.
Du hast eine schriftliche Anhörung im Strafverfahren bekommen, darauf kannst Du antworten, Du kannst es lassen oder Dir einen Anwalt suchen, der für Dich etwas schreibt ...
der Vorgang geht dann mit oder ohne Deine Stellungahme an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung ....
was Du schreiben sollst? am Besten die Wahrheit ...
Wie die Staatsanwaltschaft entscheiden wird ist von vielen Faktoren abhängig - z.B. Vorstrafen, Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung, Geständigkeit, Rückzahlung etc.
PS: wenn es mit der Frist kanpp wird, ein Fax hinschicken und um Fristverlängerung bitten ...
Als du Arbeitslosengeld beantragt hast, wurdest du darauf hingewiesen, dass du alle Veränderungen umgehend mitzuteilen hast. Dass du dann einen Nebenjob machst, und das "vergisst" anzugeben, glaubt dir eben niemand.
Nebenbei ist das auch noch ziemlich blauäugig, weil es ja über die Sozialversicherungsnummer auf jeden Fall auffällt.
Du brauchst das "vergisst" nicht in Anführungsstrichen schreiben, ich hab es nicht vergessen, ich hab es schlicht nicht gewusst. Ich hab der Dame vom Amt damals ja gleich gesagt dass ich ab Dezember eine neue Stelle habe und das hat sie dann auch gleich aufgenommen. Was wäre wenn ich doch früher etwas finde oder etwas Übergangsweise mache, davon war nie die Rede. Und ich dachte eigentlich dass man sich die 450€ immer nebenher dazuverdienen darf. Kann ja sein dass ich da etwas unterschrieben habe und mir nicht 100%ig genau durchgelesen habe, aber ist ja jetzt auch egal. Das war ja nicht meine Frage...
Such dir einen Rechtsanwalt und lass den das Schreiben ausfüllen, je nach Bundesland drohen Geld und sogar Haftstrafen.
Die Herren stellen sich auf den Standpunkt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ausserdem wird jedes Jobcenter behaupten, daß du informiert worden bist.
Viel Glück
MIT Anwalt wird das nur teurer. An der Tatsache kann der auch nichts ändern
Das ist auch richtig so.