Minijob ohne Hauptjob?

3 Antworten

...dass es seit 2017 nicht erlaubt ist mehr als 1 Minijob zu haben.

Diese Regelung besteht bereits seit 2013 und gilt nur für Arbeitnehmer, welche bereits eine versich.pflichtige Hauptbeschäftigung ausüben!

Die minijob-zentrale.de hilft dir da gerne weiter:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß siola55

stammtisch-geschwätz. nur wenn alle einkünfte aus allen minijobs 450 € mtl. überschreiten, werden alle mit einem schlag sozialversicherungspflichtig und sind dann vermutlich nicht mehr attraktiv. die regelung gab es schon immer.

du musst jedem arbeitgeber mitteilen, dass du einen oder mehrere minijobs daneben hast, weil das bestandteil der meldepflicht des arbeitgebers ist.