Minijob in Nederland. Wohnsitz in Deutschland?
Hallo.
Meine Frau hat bei der Internationschule in Nederland als Japanische Lehrerin gearbeitet. Diese Stelle ist keine richtige Stelle sondern wie AG,wenn die Eltern Japanischuntericht fordern, mußt die Schule einen/e Lehrer/in finden.
Davon hat sie pro Jahr weniger als €5400 verdient. (in manchen Monat über €450 aber wegen Ferien, total Entgeld pro Jahr ist unter 5400) Und wir dachten es ist doch Minijob.
Daher haben wir bei Steuererklärung nicht angegeben für 3 Jahre und von diese Jahr kann sie mehr als €5400 Euro verdienen und wir wollten noch sie als Freiberuflerin anmelden.
Aber was wir gehört haben ist,daß es kein Minijob gewesen und wir sind jetzt in Panik. Es bringt schon viele Probleme...Bitte hilf uns..und gib uns Beratung.
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In solchen Fall, ist es wirklich kein Minijob?
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Für Steuer, was soll ich machen? Kann ich nachträglich Steuer bezahlen? In Nederland haben wir kein Brief bekommen,daß wir dort Steuer bezahlen sollen....
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Meine Frau war unter Familienversichrung versichert aber wenn es kein Minijob ist, hat sie kein Anspruch von Familienversichrung versichert. Als ich jetzt angeschut habe, mußte sie auch in Nederland Krankenversicherung anmelden. Aber auch bist jetzt haben wir niemals solche Bescheid bekommen. Soll sie dann alle Beträge bezahlen,sie bei Ärtzte von Krankenkasse bezahlt geworden sind?
Als Sie gemerkt haben, sind wir Ausländer und wussten nicht so gut über deutsche/nederlandische Steuersystem und Deutschsprache ist auch begrenzt. Aber jetzt merke ich es kann große Problem sein...
Ich verdiene nicht so viel auch...monatlich unter c.a €2500... ich hab jetzt große Angst davor,daß wir plötzlich geprüft werden.. Ich würde diese Woche Steuerberater und Anwalt treffen und meine Frau diese Arbeit sofort aufhören lassen.
Bitte sagen Sie mir etwas... Ich bin wirklich in Panik....
Viele Grüße
3 Antworten
Hallo,
ein Minijob existiert in den Niederlanden nicht. Aber wenn dies ein regulärer Job mit Gehaltsabrechnung war, wurden bereits die Steuern und Sozialabgaben in den Niederlanden abgeführt. Dies wird durch den Arbeitgeber geregelt.
Falls ihre Frau "selbstständig" dort gearbeitet hat, also Rechnungen geschrieben und dort eingereicht, dann wären sie selbst für die Steuer verantwortlich.
Fragen Sie doch bei der Schule nach, die können Ihnen da sicher ganz einfach eine Auskunft geben.
Gruß samson13
Hallo,
die Regeln für den Minijob gelten nur in Deutschland. Jedes Land hat eigene Regeln zu diesem Thema, die in jedem EU-Staat anders sind.
Die Regeln für die dt. Familienversicherung sind in § 10 SGB V beschrieben. Wichtig sind zwei Punkte:
- die monatlichen Einkünfte dürfen regelmäßig (also im Durchschnitt) 395 Euro monatlich nicht übersteigen (man darf aber Kosten für diese Tätigkeit abziehen, z.B. Fahrkosten, Weiterbildung, Fachbücher)
und
- es darf keine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenkase bestehen (auch nicht bei einer NL-Krankenkasse)
Im NL-D-Grenzgebiet gibt es viele Beratungsstellen zu diesen speziellen Problemen für Grenzgänger:z.B.
http://www.go-euregio.eu/de/b%C3%BCrgerberatung/sprechstunden
Sonst bei der Krankenkasse, Bürgerbüro etc. nach Ansprechpartnern in der Region fragen.
Gruß
RHW
Bei der Familienversicherung gilt für die Einkünfte ein Grenzwert von 395 Euro (=1 Siebtel der mtl. Bezugsgröße). Nur wenn man einen Minijob (§ 8 SGB IV) hat, gilt ausnahmsweise eine Grenze von 450 Euro.
Am besten an eine Beratungsstelle für NL-Grenzgänger wenden.
ps. wir wohnen in Deutschland und sie hat ein oder zwei Tag pro Wochen dort gearbeitet.
Danke! Sie sagten nicht 395 Euro monatlich üersteigen aber bei 10 SGB V ist es so beschreiben. d.h 450 Euro?
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
Aber Sie mienen wenn sie weniger als €450 im Durchschnitt pro Monat verdient hat und das Einkommmen von NL ist ,dann ist es kein Minijob. Trotzdem kann sie Anspurch für Famlienversicherung erhalten?