Minijob in Nederland. Wohnsitz in Deutschland?

3 Antworten

Hallo,

ein Minijob existiert in den Niederlanden nicht. Aber wenn dies ein regulärer Job mit Gehaltsabrechnung war, wurden bereits die Steuern und Sozialabgaben in den Niederlanden abgeführt. Dies wird durch den Arbeitgeber geregelt.

Falls ihre Frau "selbstständig" dort gearbeitet hat, also Rechnungen geschrieben und dort eingereicht, dann wären sie selbst für die Steuer verantwortlich.

Fragen Sie doch bei der Schule nach, die können Ihnen da sicher ganz einfach eine Auskunft geben.

Gruß samson13

Hallo,

die Regeln für den Minijob gelten nur in Deutschland. Jedes Land hat eigene Regeln zu diesem Thema, die in jedem EU-Staat anders sind.

Die Regeln für die dt. Familienversicherung sind in § 10 SGB V beschrieben. Wichtig sind zwei Punkte:

  • die monatlichen Einkünfte dürfen regelmäßig (also im Durchschnitt) 395 Euro monatlich nicht übersteigen (man darf aber Kosten für diese Tätigkeit abziehen, z.B. Fahrkosten, Weiterbildung, Fachbücher)

und

  • es darf keine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenkase bestehen (auch nicht bei einer NL-Krankenkasse)

Im NL-D-Grenzgebiet gibt es viele Beratungsstellen zu diesen speziellen Problemen für Grenzgänger:z.B.

http://www.go-euregio.eu/de/b%C3%BCrgerberatung/sprechstunden

Sonst bei der Krankenkasse, Bürgerbüro etc. nach Ansprechpartnern in der Region fragen.

Gruß

RHW

meisteroluf 
Beitragsersteller
 25.11.2014, 12:45

Danke! Sie sagten nicht 395 Euro monatlich üersteigen aber bei 10 SGB V ist es so beschreiben. d.h 450 Euro?

kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.

Aber Sie mienen wenn sie weniger als €450 im Durchschnitt pro Monat verdient hat und das Einkommmen von NL ist ,dann ist es kein Minijob. Trotzdem kann sie Anspurch für Famlienversicherung erhalten?

RHWWW  25.11.2014, 17:25
@meisteroluf

Bei der Familienversicherung gilt für die Einkünfte ein Grenzwert von 395 Euro (=1 Siebtel der mtl. Bezugsgröße). Nur wenn man einen Minijob (§ 8 SGB IV) hat, gilt ausnahmsweise eine Grenze von 450 Euro.

Am besten an eine Beratungsstelle für NL-Grenzgänger wenden.

ps. wir wohnen in Deutschland und sie hat ein oder zwei Tag pro Wochen dort gearbeitet.