Befreiung von Zweitwohnungssteuer

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich könnte zwar die Wohnung als Erstsitz umschreiben, jedoch bin ich dann nicht mehr in der Krankenkasse versichert.

Familienversicherung hat nichts mit Deinem Wohnort zu tun (es sei denn, der Wohnsitz ist im Ausland)

Beim Studentenwerk findest du folgende Aussage: Für Studierende, die in Augsburg oder Kempten als Nebenwohnsitz gemeldet sind, ist ab 2009 keine Zweitwohnungssteuer mehr zu zahlen, so sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen und die Einkommensgrenzen nicht übersteigen.

Liegst du also unter der Einkommensgrenze, lege gegen den Bescheid Einspruch ein und sende eine Kopie deines Bafög-Bescheides mit ein.

Dies schon gelesen?

Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € (positive Einkünfte) nicht überschritten hat.

http://web.studentenwerk-augsburg.de/wohnen/zweitwohnungssteuer.php

Ansonsten wirst Du in den bitteren Apfel beissen müssen.

Lloyd58 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 13:20

Schade, ist bei mir leider der Fall. Muss ich wohl dann dafür zahlen. vielen Dank für die Info :)

Angel008855  29.09.2022, 14:51
@Lloyd58

Wie du liegst als Student über einem Jahreseinkommen von 25000€?