Darf Arbeitgeber Gehalt einbehalten?
Seit ca einem Monat habe ich einen Mini-job ( mein erster minijob), bevor ich angefangen habe wollte man von mir noch Steuer ID, SVZ und eine bescheinigung dass ich bei meiner Krankenkasse versichert bin. Steuer ID hab ich sofort abgegeben, die SVZ und die Bescheinigung hatte ich aber noch nicht. Darf der Arbeitgeber mir den Lohn vorenthalten wenn SVZ und Bescheinigung noch nicht vorliegen?
3 Antworten
Der Arbeitgeber MUSS dich bei Beschäftigungsbeginn zur Sozialversicherung melden, und das kann er durchaus auch OHNE Versicherungsnummer tun. Kommt der Zoll kontrollieren, ist "ich hatte die Versicherungsnummer nicht" eine der am häufigsten gebrauchten Ausreden - aber eine ganz schlechte. Name, Anschrift, Geburtsdatum, fertig. Da du einen Minijob hast, muss er dich sowieso zu Minijob-Zentrale anmelden, daher ist deine originäre Krankenkasse unwichtig. Und zuletzt die Steuer-ID bzw. die Abzugsmerkmale - bei einem Minijob werden grundsätzlich Pauschalsteuern in Höhe von 2% an die Minijob-Zentrale abgeführt, auch dafür braucht er deine Steuermerkmale nicht. Rechnet er nach Lohnsteuerklasse ab, regelt §39c EStG, dass er zunächst nach Steuerklasse VI abzurechnen hat. Diese Regelung wäre sinnfrei, wenn eine Auszahlung von Entgelt an die Vorlage der Steuermerkmale gekoppelt wäre.
Letztlich handelt es sich auch um Steuer- bzw. Sozialversicherungsrecht auf der einen und Arbeitsrecht auf der anderen Seite. Du hast gearbeitet, also hast du auch Anspruch auf Auszahlung deines Arbeitsentgeltes.
Du hast es innerhalb von 1 Monat nicht geschafft, die benötigten Unterlagen zu beschaffen und vorzulegen?
Ja, das kann dafür sorgen, dass die Lohnzahlung noch nicht kommt.
Auch für einen Mini-Job haben diese Unterlagen innerhalb des ersten Monats umgehend vorgelegt zu werden.
Hiermit bescheinigen wir die Mitgliedschaft von Herrn XYZ.
Eine Mitgliedsbescheinigung dauert bei den Langsamen 10 Tage und bei den Schnellen eine Stunde.
WAS hast du da angefordert???
Das sind alles Sachen die der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung braucht.
Hat er die nicht, kann er keine Abrechnung machen.
Und da liegt die Krux. Er kann gar keine Abrechnung machen. Der behält nicht auf Gutdünken was ein, er weiß überhaupt nicht, was er auszahlen darf.
Und das ist eine Situation, die dem Arbeitgeber selbst auch nicht schmecken dürfte. Jetzt hängt seine Buchhaltung in der Schwebe, am Monatsletzten, zum Quartalsabschluss. Er darf SV-Meldungen abgeben, die er sich sonst erspart hätte. Kriegt "nette" Rückfragen vom SV-Träger...
Früher war das so, dass man dann bei der Ortskrankenkasse zwangsangemeldet wurde.
Ich hab nachdem ich alle unterlagen unterschrieben habe, bei meiner Krankenkasse angerufen und die Unterlagen eingefordert. Die nette Dame meinte, dass das ganze bis zu 6 Wochen dauern kann bis die Sachen da sind^^