Fahrzeughalter - Wunschkennzeichen
Servus.
Wenn ich ein Auto kaufe, Steuern bezahle bin ich ja der Fahrzeughalter und weil ich die einzige Person bin, die über das Auto verfügt auch der Besitzer. Eigentümer ist die Bank, weil ich finanziere. Soweit bin ich schon. Nun aber meine Frage. Versichert wird das Teil über meinen Vater. Der rennt dann also zur Zulassungsstelle und gibt an, dass das Auto auf mich (Hauptwohnsitz Würzburg) zugelassen wird (weil ich ja das Auto + Steuern bezahle), aber auf ihn (Landkreis Würzburg) versichert wird.
Wie kann ich also mein Kennzeichen gestalten. Nach Landkreisvorgaben oder nach städtischen Vorgaben?
4 Antworten
Du bist der Halter, also meldest du ( oder dein Bevollmächtigter ) das Fahrzeug an.
Das Wunschkennzeichen kannst du online bei der Zulassungsstelle reservieren, kostet ein paar Euro.
Wenn du 1995 geboren bist, gefällt dir eventuell
WÜ CL 1995
Falls das Kennzeichen frei ist, musst du aber noch die neuen Schilder kaufen ( WÜ AB 123 war z.B. das alte Kennzeichen ).
Versicherungsnehmer: Derjenige, auf den die Versicherung läuft (=dein Vater), wobei du auch als Fahrer eingetragen sein musst
Halter: Derjenige, der in den Fahrzeugpapieren steht (=du)
Versichert wird das Teil über meinen Vater.
Dein Vater meldet das auto an, klärt das mit der versicherung, das du fahrer bist. Gibt beim Finanzamt seine Kontodaten an, dann bezahlst du deinem Vater die Autosteuer. Bei der Versicherung kannst du deine Kontodaten angeben.
WÜ hat glaube ich Würzburg, weiß es aber nicht, das müßtest du besser wissen. Ich habe ein S weil mein vor Name mit S anfängt, die nummern muß man schauen welche noch frei sind.
Wenn du Halter werden willst, musst du es auch auf deinen Namen beim Straßenverkehrsamt anmelden. Du musst also selbst hinfahren oder deinem Vater eine Vollmacht mitgeben. Für das Straßenverkehrsamt ist entscheidend, wer der Halter ist, und nicht der Versicherungsnehmer. Das Auto wird also auf deine Anschrift Hauptwohnsitz Würzburg angemeldet. Das Kennzeichen wird also nach städtischen Vorgaben gestaltet.
Klär aber vorher bei der Versicherung ab, inwieweit es bei einem vom Versicherungsnehmer abweichenden Halter teurer wird, wenn es auch noch verschiedene Anschriften sind.
Und warum diese Orgie? Es gibt doch die Eltern-Kind-Regelung, Du bist Halter und VN ab Zulassung und das Kennzeichen kommt von Deinem Hauptwohnsitz. Alles eigentlich ganz einfach.
Ja und mein Vater versichert lediglich mein Auto über seine Versicherung. Ist er dann Versicherungsnehmer?