Hauptverdiener tritt aus Kirche aus - muss Frau mehr Steuer zahlen?
Hallo, folgende Frage;
Ich bin selbständig mit sehr hohem Einkommen und entsprechend hoher Kirchensteuer. Meine Frau ist bei meiner Firma regulär angestellt. Wenn ich nun aus der Kirche austrete, sparen wir als Ehepaar dann diese wirklich immensen Kirchensteuern, oder müsste meine Frau entsprechend mehr bezahlen?
6 Antworten
Nein, soweit ich weiß ist das so geregelt, dass du je nach Einkommen einen gewissen Betrag zahlst. Das hängt damit nicht zusammen, ob der Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist....
Nun ja, nein, deine Frau muss monatlich nicht mehr Kirchensteuer bezahlen. Die 8 oder 9 % werden von ihrem Gehalt gerechnet.
Allerdings kann es sein, dass es bei der Einkommensteuereklärung anders ist. Da werden eure beiden Einkünfte ja zusammengerechnet und die Kirchensteuer wird von der Einkommensteuer berechnet, daher wird dein Einkommen unter Umständen auch besteuert. Ausser ihr habt Gütertrennung vereinbart.
Am besten fragst du da mal beim Sachbearbeiter beim Finanzamt nach.
Es ärgert mich dir keine Quelle für diese Aussage zu liefern, aber ich habe mal in einer Doku (deren Namen ich vergessen habe) gesehen, dass es tatsächlich dazu kommen kann, dass in diesem Falle auch der Besserverdienende so eine Art "Kirchensteuer" zahlen muss, obwohl er kein Kirchenmitglied ist. Ab welchem Betrag und wie viel weiß ich leider auch nicht mehr.
Es gibt aber die Möglichkeit sich dem zu entziehen, indem man einem anderen Verein beitritt (z. B. Humanistische Verbände o. ä.), auch wenn die keine Abgaben fordern.
Ich hoffe das hilft eventuell ;)
Habe sie wieder gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=7QdCYuptDlw
Sehr informativ für deine Situation. Diese Zusatzabgabe heißt Kirchgeld und wird in fast allen Bundesländern erhoben. Es gibt aber ein paar Schlupflöcher, die in der Doku genannt werden.
Kirchensteuer = 8% oder 9% der Summe der Lohn bzw. Einkommenssteuer. Nein die Frau zahlt nicht mehr
ja, wenn sich die steuerklasse deiner frau durch deinen kirchenaustritt ändert, hat sie andere abgaben als vorher.
Seit wann aendert sich denn die Steuerklasse durch einen Kirchenaustritt? Lediglich das Kirchensteuermerkmal aendert sich, aber mit der Steuerklasse hat das nichts zu tun, die hat man nach Familienstand und Einkommen.
Bitte noch einmal § 38 EStG durchlesen.