Betreuungsunterhalt steuerfrei?

4 Antworten

Versteh ich die Frage richtig? Dein Mann möchte den Betrag,  den er als Unterhalt für seine Kinder zahlt, von der Steuer absetzen? Als außergewöhnliche Belastung?  Das wäre schön,  ist aber nicht möglich .

querdenker84 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 13:02

Nein ich möchte wissen, ob von dem Geld das ich von ihm bekomme versteuert wird. Also quasi, ob ich eine fette steuernachzahlung erwarten kann. Bisher zählt er ja einfach und ich gebe nichts von dem Geld an den Staat als Steuer ab.

passaufdichauf  09.10.2015, 14:28
@querdenker84

Nein, der Unterhalt muss nicht versteuert werden. Dein Noch-Ehemann bezahlt ihn ja aus versteuertem Einkommen.

Ich entnehme Deinem Beitrag, daß ihr nicht verheiratet wart...

Unterhaltszahlungen, die Du erhälst (ggf. für Dich und/oder für das Kind), sind von Dir nicht zu versteuern.

querdenker84 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 07:05

Danke, kann ich das irgendwo nachlesen? Kennst du eine Grundlage dazu und gibt es einen steuerfreien höchstbetrag( der Unterhalt ist ziemlich hoch) ?

DerSchopenhauer  09.10.2015, 09:37
@querdenker84

Es gibt keine spezielle Vorschrift dafür - denn diese Unterhaltszahlungen sind nicht steuerbar (also sie nicht steuerfrei - steuerfreie Einkünfte wären gesetzlich geregelt) - nicht steuerbar sind Einkünfte, die nicht den 7 steuerlichen Einkunftsarten zuzurechnen sind.

"Steuerfrei" und "nicht steuerbar" werden von Laien immer synonym verwendet - das ist aber formal falsch....

Für die Unterhaltszahlung des Vaters zugunsten des Kindes gibt es keinen speziellen Steuerfreibetrag. Dafür kann er ja den Kinderfreibetrag und den Betreungsfreibetrag nach § 32 (6) EStG nutzen. Das er das Geld an die Mutter des Kindes überweist, ändert nichts daran.

Für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten kann er seine tatsächlichen Zahlungen bis zu 13.805 Euro/Kalenderjahr geltend machen, wenn die Empfängerin dem zustimmt und die Einnahme dann ihrerseits versteuert - siehe § 10 (1) Nr. 1 EStG

In der Steuerklärung muß das aufgelistet werden, ist schließlich ein Einkommen

querdenker84 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 13:03

Ist klar das es aufgelistet werden muss,das ist ja nicht meine Frage