Vertrauensarbeitzeit. Wann Feierabend?
Hallo,
Ich arbeite in einer Logistik Firma und habe die Probezeit bestanden.
Mein Vertrag sagt, dass ich 40 Stunden Netto in der Woche arbeiten muss. Allerdings habe ich Vertrauensarbeitzeit.
Laut Dienstplan bin ich in der Regel immer für 9 Stunden eingetragen. Zum Beispiel von 8 Uhr bis 17 Uhr.
Doch wann darf ich Feierabend machen ? Um 17 Uhr oder 16.30 Uhr ?
Wenn man zu spät kommt.. ca. 30 Minuten. Wie schlimm ist das ? Denn Überstunden sind immer vorprogrammiert. Darf ich durch die Vertrauensarbeitzeit kommen und gehen, wann ich will solange meine Arbeit erfüllt ist ?
Pausen werden in der Regel hier nicht gemacht. Da ich meine Probezeit erstmal überstehen wollte, werde ich mich zwecks Pausen schief stellen. Dass ich meine Pause mache. Egal ob der Laden brennt ( da ich meistens alleine in der Schicht bin oder nur mit einem Kollegen ).
5 Antworten
"Vertrauensarbeitszeit" bedeutet zunächst einmal nur, dass die Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder vom Arbeitgeber bestimmten Arbeitszeit nicht kontrolliert wird.
Der Schwerpunkt liegt auf der Erledigung der übertragenen Aufgaben, nicht in der Einhaltung der Arbeitszeit.
Das bedeutet aber nicht, dass Du nicht die vereinbarte Arbeitszeit (und auch die Pausenzeiten) einzuhalten hättest. Wenn der Arbeitgeber Arbeitsbeginn und Arbeitsende vorgibt, sind diese Zeiten für Dich verbindlich, trotz "Vertrauensarbeitszeit" - nur wird die Einhaltung nicht kontrolliert, weil dem Arbeitgeber die Aufgabenerledigung wichtiger ist als die Einhaltung der Arbeitszeiten.
Wenn es für Dich einen Dienstplan gibt - mit logischerweise vorgegebenen Arbeitszeiten -, dann ist dieser Dienstplan, sind diese Arbeitszeiten für Dich verbindlich: das hat mit "Vertrauensarbeitszeit" nichts zu tun!
Wie definiertst Du "Vertrauensarbeitszeit"?
Ich kenne "Vertrauensarbeitszeit" so dass man nicht stempelt, wann man gekommen und gegangen ist, schauen muss, dass die vereinbarte Wochenarbeitszeit geleistet wird und sich ansonsten die Zeit selbst einteilen kann, solange die Arbeit erledigt wird.
Bei Euch gibt es doch einen Dienstplan und vorgegebene Zeiten. Was bitte hat das mit "Vertrauensarbeitszeit" zu tun, es steht doch dort drauf, wann zu im Betrieb sein musst und wie lange Du zu arbeiten hast.
Betriebsrat gibt es wohl keinen.
Für mich sieht es ohne nähere Angaben so aus als wollte man dadurch, dass das "Kommen" und "Gehen" nicht dokumentiert wird nur vermeiden, dass der AN Überstunden "ansammelt", die als Freizeitausgleich abgegolten oder bezahlt werden müssen.
Wenn ich falsch liege, kannst Du mich gerne berichtigen, auf den ersten Blick sehe ich allerdings keine Vertrauensarbeitszeit.
Darf ich durch die Vertrauensarbeitzeit kommen und gehen, wann ich will solange meine Arbeit erfüllt ist ?
Nein du mußt schon deine 40 Std. erfüllen. Wobei Pausen abgezogen werden.
Nein!
Wenn Dein Dienstplan einen Arbeitsbeginn um 8 Uhr und ein Arbeitsende um 17 (dazwischen mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Pause) Uhr vorsieht, dann ist das für Dich verbindlich.
Anwesenheit ist bis 17 Uhr laut Dienstplan gefordert.
Du musst am Ende nur auf deine Arbeitszeit von netto 40 Stunden in der Woche kommen.
Deine tagtägliche AZ interessiert da nicht.
Also bleibe ich nicht bis 17 Uhr wie es der Dienstplan sagt , sondern spätestens bis 16.30 Uhr ?
Kommt darauf an wie lange dene Pausen sind.
was heißt wie lange ? 30 Minuten gesetzlich , oder ?
Du mußt doch wissen wie lange du Pause machst
Pausen werden von der Arbeitszeit abgezogen. Arbeitest du von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, dann hast du 8 Stunden gerarbeitet.
Okay. Also muss ich von 8 Uhr bis 17 Uhr bleiben. Da drinnen ist inklusive die 30 Minuten Pause
Dann bist du bei 8,5 Stunden reiner Arbeitszeit am Tag, ja
Also bleibe ich nicht bis 17 Uhr wie es der Dienstplan sagt
Wenn Dein Dienstplan einen Arbeitsbeginn um 8 Uhr und ein Arbeitsende um 17 (dazwischen mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Pause) Uhr vorsieht, dann ist das für Dich verbindlich.
Mit "Vertrauensarbeitszeit" hat diese Vorgabe nichts zu tun.
Pausen werden in der Regel hier nicht gemacht.
unzulässig gem. arbeitsschutz und arbeitszeitgesetz
...was hier aber nicht die Frage ist
doch klar.
Also bleibe ich nicht bis 17 Uhr wie es der Dienstplan sagt , sondern spätestens bis 16.30 Uhr ?