Kurzfristige Arbeitsplanänderung nach der Arbeit?

5 Antworten

Ändern gar nicht mehr. Jedenfalls nicht ohne zu fragen.

Mit Aushang des Schichtplanes hat der Chef angwiesen wann zu arbeiten ist. Der Rest ist Freizeit. Wenn es eine Änderung aus welchem Grund auch immer geben sollte ist das in Absprache mit den Kollegen ganz bestimmt möglich.

Auf Zuruf geht das dann nicht mehr.

24 Stunden vorher, wenn ihr Springer seit(unregelmässige Arbeitszeiten)

Wenn ihr Normale Arbeitskräfte seit, die ihren Dienstplan Wochen im voraus bekommen, dann kann dieser nur mit eurem OK geändert werden.

Familiengerd  31.07.2019, 19:54
24 Stunden vorher

Nein!

Die Ankündigungsfrist beträgt mindestens 4 Tage (ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit).

So schreibt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3 vor:

Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Eine Ausnahme von dieser Bestimmung gibt es nur aus wirklich (!) dringenden (!) betrieblichen Gründen und in tatsächlichen Notsituationen/Katastrophenfällen.

66tobi 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 15:58

Der Plan wird immer samstags für die nächste Woche rausgehangen für alle einsehbar

berlina76  31.07.2019, 16:08
@66tobi

Dann kann er anschließend nicht mehr geändert werden ohne das mit euch abzusprechen, es gilt Planungssicherheit.

Wenn ein Dienstlplan einmal bekannt gemacht ist, ist er für AG und AN verbindlich. Der AG hat sein Weisungsrecht verbraucht. Einseitige Änderungen gehen dann nur in absoluten Notfällen wie z.B. Erdbeben oder Überschwemmungen. Ansonsten muss der AG das Einverständnis des AN bekommen. Auch ein AN hat das Recht auf Freizeitplanung.

Das mit den vier Tagen betrifft die Arbeit auf Abruf aus dem § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort steht im Abs. 2:

"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Ein Arbeitgeber kann also nicht "von jetzt auf gleich" die AN zur Arbeit einteilen. Die Berechnung der vier Tagefrist erfolgt nach den §§ 186 ff.BGB. Das bedeutet, der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsleistung zählen nicht zu dieser Frist.

Was Du gelesen hast, ist richtig. Für normale AN.

Bei weniger Zeit kann er anfragen.. Du musst aber nicht.

Wann darf man einen Unfall haben , wenn man berufstätig ist im Schichtdienst ?

Familiengerd  31.07.2019, 19:55

???