Minijob - Betriebsurlaub wie ist das geregelt mit dem Lohn?
Ich arbeite als 450 Euro-Kraft also als Minijobberin. Wir haben jetzt 3 Wochen betriebsurlaub. Ich weiß, dass der Betriebsurlaub als Urlaubstage angerechnet wird. Jetzt ist meine Frage, kriege ich den auch bezahlt, aber wie??? Ich arbeite ja sonst nur ein paar Tage die Woche und bekomme ja nur die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt, aber wie ist das wenn Betriebsurlaub ansteht? Krieg ich da überhaupt was bezahlt. In meinem Vertrag steht leider nix. Wer kann mir helfen?
4 Antworten
Hey momo27,
da findest du in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich Infos aus erster Hand! Sieh' mal unter -> Arbeitsrecht -> Erholungsurlaub
wie z.B.: Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
Gruß siola
Vermutlich bekommst du ganz normal dein monateliches Gehalt. Du bekommst aber auch nur so viele Urlaubstage abgezogen, wie du normalerweise arbeitest.
Arbeitest du also z.B. normalerweise 2 Tage pro Woche, werden dir auch 2 Tage Urlaub pro Woche abgezogen.
Sry, hab irgendwie nicht sorgfältig gelesen :(
Wenn du nur nach Arbeit bezahlt wirst, wirst du in dem Monat nur wenig Geld bekommen... Eben auch hier nur für die geleisteten ARbeitsstunden.
Ich kenn die Variante: Lohn der letzten 3 MOnate durch 72.. ergibt den Satz für einen TAg. So haben wir das jedenfalls immer für unsere ganzen "geringfügigen" gemacht (10-30 je nach Saison)
Du bekommst nix-außer du arbeitest schon länger als 2 Jahre dort, dann hat du Anspruch auf 2 Tage...
@Nomisa,
wo hast du denn diesen Schwachsinn her???
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber müssen daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten: usw.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Arbeitsrecht -> Erholungsurlaub
Sry, hab nicht richtig gelesen. Du hast natürlich Recht:)
Das ist ja das Problem, ich arbeite unterschiedlich. Mal zwei Tage mal drei Tage oder vier Tage die Woche