Youtube Einnahmen neben BaföG und Minijob?

2 Antworten

Also beim BAföG gilt ja der Bewilligungszeitraum:

Bild zum Beitrag

In letzter Zeit ist mein Youtube Kanal so gewachsen, dass ich aktuell ca. 100€/monat damit verdienen werde...

Hast du etwa noch kein Gewerbe angemeldet für deinen selbstständigen Nebenerwerb!?

die Frage ist nun wie ist das geregelt mit den Steuern...

Kommt drauf an, was du mit deinem Minijob-Arbeitgeber vereinbart hast: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Ausbildung und Studium, Minijob, BAföG)
thudlaugh4 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 19:48

Danke für die schnelle Antwort.

Nein ich habe kein Gewerbe angemeldet, ich bin erst seit ca 2 Wochen auf Youtube monetarisiert, aber danke für den Hinweis, sollte ich dann wohl machen.

Vereinbart ist die Steuer von 2%

siola55  13.03.2022, 19:59
@thudlaugh4

Okay, dann ist dein Minijob kein Problem steuerlich, da mit der 2% Pausch.steuer alle steuerl. Abgaben erledigt sind für dich: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuer-veranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
siola55  13.03.2022, 20:04
@thudlaugh4

Somit bleibt dir für dein Gewerbegewinn der Steuer-Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.984€ im Jahr!

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de zum Knowhow zur Gründung des eigenen Gewerbes

wie z.B. unter Punkt 6: Kein Gewinn beabsichtigt?

Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.

Sobald du also Gewinn damit machst, muß eine Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt bzw. Gemeinde erfolgen!

thudlaugh4 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 20:07
@siola55

Vielen Dank, mit BaföG wird dass ja dann einfach zusammengerechnet, also solang ich mit Minijob + Youtube unter 5400€/y verdiene ergibt sich keine Kürzung für mein BaföG oder?

100€/Monat, das lohnt sich ja kaum, wenn man die ganze Bürokratie mit Gewerbeanneldung, Meldungen, Steuern etc. bedenkt.

thudlaugh4 
Beitragsersteller
 13.03.2022, 19:50

Das ist das Ding, ich habs ja aus Spaß angefangen aber das bisschen Geld monatlich würde ich schon mitnehmen ist ja klar. Aber dafür Gewerbe etc zu machen weiß ich nicht..

MitFrage  13.03.2022, 20:15
@thudlaugh4

So wie du es beschreibst, ist es ein vernutlich ein Gewerbe und müsste angemeldet werden. Die legalen Optionen wären also dann wohl nur:

1. Gewerbe ordnungsgemäß melden, viel Papierkram und Verwaltungsaufwand; oder

2. Keine YouTube-Einnahmen.

Ein bestehendes Gewerbe nicht zu melden ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wobei man bei den Versicherungen (z.B. Rentenversicherung) da auch ins Strafrecht kommen kann, wenn man eine selbstständige Tätigkeit verschweigt.

Wirst du denn mittelfristig mit YouTube mehr als 100€ verdienen? Ansonsten lohnt sich der Aufwand wahrscheinlich nicht..