Minijob - Abfindung - wie versteuern
Hallo,
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe viele Jahre neben meinem Hauptberuf einen Minijob gehabt. Dieser wurde nun aufgrund von Stellenabbau aufgelöst, aber mein ehemaliger Arbeitgeber war so nett und hat mir eine Abfindung gezahlt. Da diese aber Hoch ausfällt muss ich sie doch sicherlich versteuern. Aber wie und wo. Ich habe keine Ahnung was ich jetzt tun muss.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
1 Antwort
Die Abfindung stellt kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung dar; damit braucht weder der Arbeitgeber noch Du irgendwelche Sozialabgaben abzuführen (sozialversicherungsfrei).
Die Abfindung wird allerdings nach Lohnsteuermerkmalen versteuert, da eine Abfindung bei Minijobbern nicht pauschal (2%) durch den Arbeitgeber versteuert werden darf (R 40a.2 Lohnsteuerrichtlinien).
Daher muß sie zunächst nach den Lohnsteuermerkmalen versteuert werden (in deinem Fall dann mit Klasse 6 wegen Hauptbeschäftigung).
Es kann aber ggf. die Fünftelregelung nach § 34 EStGB angewendet werden; hierbei muß eine Zusammenballung von Einkünften stattfinden; das muß berechnet werden, da Deine anderen Einkünfe hier mitzählen.
Diese Regelung wird dann in der Einkommensteuererklärung beantragt; die zuviel gezahlte Steuer wird dann zurückerstattet, auch wenn keine Zusammenballung vorliegen sollte. Mit Steuerklasse 6 muß sowieso eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.
Fünftelregelung nach § 34 EStG:
Abfindung / 5 ---> Ermittlung der Steuer ---> Steuer * 5