Mindestmietzeit: was passiert wenn man Miete nicht mehr zahlen kann, unter welchen Umständen darf man dann "vorzeitig" ausziehen?
Siehe Titel, welche Folgen drohen (Pfändung des Konto, oder?) und kann man aus einem Vertrag mit Mindesmietzeit herauskommen, wenn ja unter welchen Umständen. Habe aus dem Bekanntenkreis (4 jährige MIndestmietzeit, Schwangerschaft im 2. Jahr), dass selbst eine Schwangerschaft kein Grund sei, denn das Baby könne ja die ersten Jahre mit im Elternschlafzimmer schlafen.
4 Antworten
Man darf auf jeden Fall vorzeitig ausziehen, wenn einem der Vermieter wegen Mietrückstand von > 1 Monatsmiete fristlos kündigt.
Das bedeutet aber auch, dass man dann einen evtl. Mietausfall bis zum frühest möglichen Ablauf einer Kündigungsfrist bezahlen muss.
Sollte der Vermieter die Wohnung dann aber schon bald wieder vermieten können, nur bis zum Zeitpunkt, wenn ein neues Mietverhältnis für die Wohnung beginnt.
Natürlich, es wird richtig teuer.
Warum stehen so viele Wohnungen mit einer Mindesmietzeit (so formuliert in den Anzeigen) frei?
Sicher nicht, weil sie niemand mag, sondern eher, weil viele Vermieter lieber langjährig vermieten. Es kommt außerdem noch auf die Region an.
....weil Mindestmietzeit für Mieter ein Nachteil ist.
Mag sein, aber in Gegenden, wo Wohnungen sehr knapp sind und man vielleicht nach einem halben Jahr Suche endlich eine Wohnung ergattert hat, nimmt man eine Mindestmietzeit von 2 Jahren wohl gerne in Kauf. Man hat die Nase vom Suchen in dem Moment wahrscheinlich sowieso ziemlich voll.
Übrigens: Selbst Vermieter, würde ich nie auf Basis einer Mindestmietzeit vermieten. Manchmal ist man froh, wenn ein Mieter, der sich als nicht so gut heraus gestellt hat, frühzeitig von selbst wieder kündigt.
Für mich als junge Studentin: Ich habe es selbst schon erlebt, dass in einem Mehrfamilienhaus in einer teuren Unistadt ein Herr wohnte, der die Wohnung vom Jobcenter finanziert bekam, ein übles Drogenproblem hatte, andere anpöbelte, terrorisierte und Techno stundenlang tags und nachts hörte, die Hausverwaltung hat nichts unternommen. Wenn so etwas nochmals passiert im Kontext mit Mindestmietzeit und die Hausverwaltung/ Vermieter nichts unternimmt, dann muss man als ruhiger Mieter ausharren bis die Mindestmietzeit um ist. Das sorgt mich. Ich sehe diese Mindestmietzeit als Nachteil.
Natürlich ist eine Mindestmietzeit fast immer ein Nachteil für die Mieter. Aber ich sehe es auch als Nachteil für die Vermieterseite.
Mindestmietzeit wollen Vermieter vereinbaren, wenn irgendetwas an der Wohnung oder im Haus nicht so toll ist und man nicht ständig Mieterwechsel haben will.
Ein Beispiel dafür ist, weil man es bei einer Besichtigung oft nicht gleich mitbekommt, dass das Haus sehr hellhörig ist.
Richtig ist nicht Mindestmietzeitvereinbarung im Mietvertrag sondern ein gegenseitiger Kündigungsverzicht bis zu 48 Monaten. Daher sollten Mieter gut abwägen, ob das tatsächlich so gewollt ist. Vor Ablauf des Verzichtes kann ja nicht ordentlich gekündigt werden, außerordentlich und fristlos aber schon.
In Anzeigen steht meist Mindestmietzeit von ....
Bei Lärmbelästigung durch Nachbarn, Schimmel usw. muss aber der Mieter immer den Nachweis erbringen, dass es unzumutbar ist. Das kann letztlich zu einem langen Rechtsstreit führen?
Welche Gründe gäbe es für eine außerordentliche, fristlose Kündigung?
Und man dürfte als Mieter erst nach Ablauf kündigen, was bedeutet, dass nochmals 3 Monate reguläre Kündigungsfrist obendrauf kommt?
Solange "Mindestmietzeit" allein im Vertrag steht, wäre sie unwirksam - Wird aber der gegenseitige Kündigungsverzicht formuliert, wäre das rechtens.
Die von dir aufgeführten Gründe reichen nicht für eine fristlose Kündigung.
Die unverschuldete Unbewohnbarkeit der Wohnung durch den Mieter wäre so ein Grund, wenn der Vermieter nicht in einer angemessenen Weise Abhilfe schaffen kann.
Die Formulierung ddes Kündigungsverzichtes kann durchaus auch die Kündigungsfrist des Mieters einbeziehen.
Wenn du die Miete drei Monate nicht bezahlst kann man automatisch gekündigt werden.
(solltest die Miete aber dann zurückzahlen natürlich und beiseite legen)
Was du brauchst ist schlagwort google; Gesetz Mindestmietzeit Mietvertrag Kündigung einleiten.
So in etwa.
Eine außerordentliche und fristlose Kündigung kann schon nach Nichtzahlung von mehr als einer Monatsmiete erfolgen. Siehe dazu § 543 (2) 3. BGB
Wenn du die Miete drei Monate nicht bezahlst kann man automatisch gekündigt werden.
Dann muss man zwar raus, darf dem Vermieter aber Schadensersatz fuer den Mietausfall bis zu einer Neuvermietung zahlen (hoechstens aber bis zum naechstmoeglichen Termin, zu dem das Mietverhaeltnis ordentlich beendet werden koennte).
Man zahlt also weiter, ohne die Wohnung nutzen zu duerfen. Das wird die FS sicher nicht wollen.
Es geht nicht um mich. Ich lese und höre immer wieder von Mindestmietzeiten und ich suche nach einem Haken. Warum ist eine Mindesmietzeit so beliebt geworden?
hab dir die schlagwortsuche doch genannt.
Oh, dafür brauchst du hier nichts posten, wenn du keine Ahnung hast und nur arrogant und frech auf google verweist.
das war weder arrogant noch frech, du heißt doch surfgirl also kannst du scheinbar surfen.
daran ist ja auch nichts auszusetzen.. hier kann man höchstens mit Tricks arbeiten, z.B. dem Vermieter sagen, man wolle die Wohnung nicht mehr und ob er Untervermietung erlauben würde, dass man es an jemanden anders abgebe, solange. Zu 99% reagieren Vermieter auf sowas allergisch und lehnen die Untervermietung ab. In dem Fall, in dem er das tun würde, am besten schriftlich, hat sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann die Wohnung in 3 Monaten verlassen. Das klappt aber nur bei unerfahrenen Vermietern. LG
Oft wird als Lösung ein Nachmieter gesucht, muss der Vermieter diesen akzeptieren? Müsste der Nachmieter dann auch diese Mindestmietzeit einhalten, wenn ja welche Dauer (die "Restzeit" von dem vorherigen Mieter oder dann eine neu vereinbarte Mindestmietzeit? Welcher Nachmieter lässt sich darauf ein?)
nö, der Nachmieter ist an nichts gebunden, er schließt einen neuen Mietvertrag ab.
auf was is das begründet das man einen untermieter haben darf?
Trifft hier nur zu, wenn ein Teil der Wohnung untervermietet werden soll aus finanzieller Notlage heraus.
Also würde das nich wirklich greifen ohne Sinn und Grund, wär mir auch komisch vorgekommen.
aus den Gründen wie oben in der Frage genannt, Kind, Wohnung falsche Aufteilung u.s.w.
Aber hat so eine fristlose Kündigung nicht ein Nachspiel (Räumungsklage oder ähnliches), welche mit weiteren Kosten für den Mieter verbunden wären?
Warum stehen so viele Wohnungen mit einer Mindesmietzeit (so formuliert in den Anzeigen) frei? Wenn das problemlos wäre, würden die Leute doch anmieten, aber die Mindestmietzeit hält sie ab.