Mietwohnung zugesagt/abgesagt?

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Mietzusage - Infos und Rechtsberatung

Als Mietzusage bezeichnet man die Zusage eines Vermieters oder Mieters, einen Mietvertrag mit dem jeweils anderen abschließen zu wollen. Rechte können aus einer solchen Zusage nur im Ausnahmefall hergeleitet werden. Insbesondere gilt dies dann, wenn derjenige, der die Zusage macht, weiß, dass der mögliche Vertragspartner im Hinblick auf diese Zusage selbst bereits rechtliche Verpflichtungen eingeht. Dies kann also sowohl den möglichen Vermieter als auch den möglichen Mieter betreffen.

Kommt der Vertrag trotz der Zusage nicht zu Stande, weil es sich der die Zusage machende Vertragspartner anders überlegt, können Schadenersatzansprüche entstehen. Der Vertragspartner muss in einem solchen Fall so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn die Zusage nicht gemacht worden wäre. Allerdings hat der Empfänger der Zusage nur dann Ersatzansprüche, wenn er seinerseits nach den gesamten Umständen darauf vertrauen durfte, dass der Mietvertrag zu Stande kommt. Für die Folgen vorschneller Entscheidungen kann der Zusagende nicht in Anspruch genommen werden.

https://www.dahag.de/c/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/mietzusage

Arttin 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 20:42

hmmm.. also im moment fühl ich mich so als wenn mir jemand (schriftlich) die zusage gemacht hat, das er meine Unheilbare Krankheit heilen kann... das trägt hoffnung und lebensfreude.. das einem Menschen und einer Familie mit Kleinkindern zu versprechen kann doch nicht so einfach ohne Buße wieder weggenommen werden dürfen..

andie61  27.02.2021, 20:46
@Arttin

Ist eine miese Nummer,aber auch eine Mietbescheinigung ist rechtlich nicht bindend btr Mietvertrag,Du kannst da leider keinen Mietvertrag einklagen.

andie61  28.02.2021, 21:38
@Arttin

Danke für den Stern,Gruss andie

ich würde nicht lang überlegen und in den nächsten Supermarkt gehen und eier kaufen für 500€ und das komplette Haus des Vermieters abwerfen, einfach so, macht bestimmt spaß:)

Arttin 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 20:49

Wenn es auch wirklich Ihn treffen würde.. wäre es wahrscheinlich genau das was ich gerne (nicht) machen würde 😉

Wenn ihr die Zusage schriftlich habt, könnt ihr euch zwar nicht wirklich dort einklagen, aber ihr könnt Schadensersatz beanspruchen. Hoffentlich habt ihr eine RS-Versicherung, die diesen Vertragsbruch deckt.

Arttin 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 20:44

die haben wir.. aber die ich finde leider nirgends die Lösung des richtigen Rechtlers.. der Mietrechtler kann nur gegen einen Mietvertrag angehen.. der aber noch unterschrieben wurde..