Erstausstattung Wohnung auch wenn es nicht erste wohnung ist

7 Antworten

Ich finde, du hast in deiner schwierigen Situation Anspruch auf Möbel. Hast du denn eine Wohnung? (scheint so). Wenn du beim Jobcenter nicht weiterkommst, dann empfehle ich Dir, zur ÖRA zu gehen. Das ist die Öffentliche Rechtsauskunft, die es in jeder grösseren Stadt gibt. Dort arbeiten Fachanwälte, die Menschen in besonderen Situationen helfen und du nur eine Stempelgebühr von drei Euro zahlen musst. Ich habe dort unter dem Strich sehr gute Erfahrungen gemacht auf verschiedenen Gebieten - kein Geld zu haben, bedeutet nicht, keine Rechte zu haben! Ausserdem ein Tipp: Flohmarkt! Dort kann man für wenig Geld sehr hübsche Sachen finden, wenn man sich aus Antiquitäten etwas macht, aber auch sonst. Viel Glück für Dich und Deine Tochter.

Jill03 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 21:59

wohne zur zeit bei meiner mutter oben und vieles noch bei ihm...wegen ner auszeit halt nur wenn ich in ne wohnung zieh hab ich eben nichts ausser eben regal und kindermöbel.bett evntl. günstig sachen zu bekommen kein problem auch ohne flohmarkt. nur wenn mir erstausstattung zusteht bekom ich ja geld was auch für neues reicht. jedenfalls danke. ich werd einfach mal nachfragen.....

Kananabuzzili  31.10.2014, 18:28
@Jill03

Ja, aber hast du denn eine Wohnung??? Das kommt noch vor den Möbeln. Die sind nicht so n'Problem - gibt auch so Zentren mit Gebrauchtem.

Jill03 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 23:56
@Kananabuzzili

darum gehts ja nich.....

Kananabuzzili  04.11.2014, 13:21
@Jill03

also willst du einfach Möbel und bei deiner Mutter wohnen bleiben oder willst du Möbel, mit denen du evtl. auf der Strasse campieren würdest...?

Jill03 
Beitragsersteller
 04.11.2014, 21:56
@Kananabuzzili

nein eigene wohnung wenn ich umziehe in das haus meiner mutter das sie sich dann gekauft hat, wohn da dann zur miete.... is doch klar, will keine möbel zum spaß

Antrag stellen kann man immer. Ob er bewilligt wird hängt von den genaueren Umständen ab. Eine "Erstausstattung" im eigentlichem Sinne steht dir jedenfalls nicht mehr zu (nachträglich beantragen weil man das zuerst nicht in Anspruch genommen hat geht nicht mehr). Aber es ist möglich dass dir ein entsprechender Betrag für eine Grundausstattung zugestanden wird. Vielleicht auch nur in Form eines Darlehens. Also: Aufschreiben was du brauchst, wieviel es ca. kosten wird udn Antrag einreichen.

Jill03 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 22:19

naja es war ja beantragt nur die sagten sie hätten meinen brief wo drin stand was ich bekommen soll nie bekommen ,dann zog ich um nachdem ich nochmal den zettel hin schickte und nie antwort bekam....mir wurde damals shcon gesagt ich bekomme geld für diese dinge, bett, küche etc...

aber danke, ich werde es dann einfach mal ansprechen wenn ich n, mal dorthin fahr

Stelle einen Antrag. Und als Angaben schreibst du genau das hin was du hier schilderst.

Es gibt auch noch die Möglichkeit in Sozialkaufhausern günstig Möbel zu erwerben.
Die Möbel sind dort echt okay und man kann zum teil noch völlig intakte Möbelstücke kaufen.

Ich habe es zwar selbst noch nicht gemacht, aber habe mir die Teile schon angeschaut, weil es in diesen Kaufhäuser auch günstig Bücher, Schallplatten und CD s gibt.

Jill03 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 22:02

danke, das ist ja nicht das problem, da mir wenn es mir zusteht ne summe überwiesen wird .danke!

Erstausstattung der Wohnung

Der Anspruch auf eine Erstausstattung der Wohnung kann laut SGB II bestehen, wenn ein Hilfebedürftiger über keinerlei Wohnungseinrichtung verfügt. Das trifft beispielsweise zu, wenn nach dem Auszug aus der elterlichen Unterkunft erstmalig eine Wohnung angemietet wird oder aufgrund eines Wohnungsbrandes alle Möbel vernichtet wurde. Auch nach einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten kann eine Wohnungserstausstattung gewährt werden, sofern es an Möbeln und Haushaltsgegenständen fehlt. Weiterhin kommt der Anspruch auf Erstausstattung in Betracht bei TRENNUNGEN und Scheidungen, wenn ein Hilfebedürftiger aus dem Ausland zuzieht, bei einer Haushaltsneugründung nach einer Heirat oder wenn ein zuvor Obdachloser eine Wohnung bezieht. 

Weitere Informationen sollten beim Amt direkt eingeholt werden.

Jill03 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 23:13

danke das ist ja kopiert hab ich selbst shcon gesehn... da steht halt nach trennung....würde ja JA heissen aber der fall is ja so das ich auch shcon eigene wohnung hatte dazwischen.

MJASP  26.10.2014, 23:35
@Jill03

So jetzt noch mal kurz zum Verständnis. Du hast vor einigen Jahren eine eigene Wohnung bezogen und dafür Erstausstattung beantragt aber nicht bekommen, da die den Zettel verschlampt haben. Dann bist du dort ausgezogen. Vermutlich mit deinem Freund zusammen gezogen und hast jetzt ein Baby. Jetzt willst du wieder ausziehen/ bist du wieder ausgezogen in eine neue eigene Wohnung mit der Kleinen. Wo dazwischen hattest du noch eine eigene Wohnung?

Jill03 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 23:46
@MJASP

bin zu meinem damaligen freund gezogen mit wenigen möbeln .... das ist lange her,sehr lange. 6 jahre oder so.... daher ist er auchnicht der vater logischerweise... jetzt gehts um ne ganz andere beziehung....wo ich eben ausziehe mit baby. in den 6 jahren hatte ich natürlich auchmal ne eigene wohnung aber eben auch wenig möbel da ic die noch von meinem ex hatte aber die waren kaputt...schwer zu erklären alles...ich frag am besten einfach nach

MJASP  27.10.2014, 00:18
@Jill03

Na also. Dann ist es jetzt ganz einfach. Hast du irgendwelche Möbel mit in die Wohnung gebracht aus der du jetzt ausziehst? Logischerweise Möbel die noch existieren. Wenn ja, muss er sie dir geben und für den Rest kannst du diese Erstausstattung beantragen, denn eigentlich müsste es Grundausstattung heißen und die wird dir gewährt, wenn du aus eigenen Mitteln nicht in der Lage bist für Einrichtungsgegenstände aufzukommen. Dir wird der Anspruch dafür nur verwehrt, wenn dir Wohnungseinrichtung gehört (ob du sie hast oder nicht, ist unerheblich, denn es besteht ja die Möglichkeit sie zu bekommen), wenn du genug finanzielle Mittel hast um selbst dafür auf zukommen oder aber dir bereits ein Antrag stattgegeben wurde (in diesem Fall, müsstest du also schon einmal vom Amt einen Bescheid der Übernahme bekommen haben, ebenso wie Geld).

Jill03 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 00:19
@MJASP

ja das hab ich , ist eben nur ein regal und die kindermöbel.

vielen dank:)

Natürlich steht dir nach einer Trennung vom Partner etwas zu,nämlich das,was dir und dem Kind noch fehlt !

Wenn ihr nicht verheiratet wart und er fast alle Möbel / Ausstattung von seinem Geld gekauft hat,dann steht dir eine Erstausstattung zu.

Jill03 
Beitragsersteller
 27.10.2014, 22:01

danke!