WBS Wohnung ohne WBS Schein
Ich habe ende letzten Jahres eine Wohnung über ImmoWelt gefunden. 60qm zum Preis von 437 € in der Innenstadt. Bekam den Mietvertrag, nachdem ich eine Schuldenauskunft, einen Bonitätsnachweis, eine Kopie meiner Lohnabrechung beim Vermieter eingereicht hatte. Der Mietpreis war im Mietvertrag mit 467 € veranschlagt, obwohl vorher über 30 € weniger gesprochen wurde. Man erklärte mir, dass es eine Mietanpassung gegeben hätte. Gut, für Innenstadt dachte ich, ist in Ordnung. Hab unterschrieben. Der Vertrag wurde wieder an die Hausverwaltung zurück geschickt mit der Begründung, dass noch eine Unterschrift von denen fehlen würde. Bekam den Vertrag dann endgültig ca. 3 Wochen später. Heute erhielt ich Post von der Hausverwaltung mit der Aufforderung zur Vorlage des Wohnberechtigungsscheins!!!! Meine Stadtverwaltung habe die Hausverwaltung darauf hingwiesen, dass für meine Wohnung kein WBS vorliegt. Gem. § 25 Abs.8 des mit mir geschlossenen Mietvertrages, sei ich für die Beschaffung des WBS verantwortlich. Die Hausverwaltung fordert mich nun auf, einen WBS zu beantragen. Es war aber nie die Rede davon, dass die Wohnung eine WBS Wohnung ist. Mir hat dies niemand gesagt, weder bei der Besichtigung, noch bei Vertragsunterschrift, auch bei der Ausschreibung der Wohnung war nicht mal ansatzweise der Hinweis, dass dies eine WBS Wohnung sei. Und... es wurden mit Kugelschreiber nachträglich Änderungen im Bezug auf diesen § 25 gemacht, wo jetzt auf einmal steht dass die Wohnung öffentlich gefördert ist und zwar als Altenwohnung und für diese Wohnung ein WBS erforderlich sei (das Gleiche wie unter dem § 25 Abs.8). Nun wohne ich hier schon gut 10 Monate und habe die Befürchtung, gut drauf zahlen zu müssen, sowie Nachzahlungen tätigen zu müssen oder gar mir eine neue Wohnung suchen zu müssen. Denn einen WBS werde ich nicht erhalten. Dafür verdiene ich ausreichend. Kann mir mal bitte jemand sagen, außer das ich den Vertrag hätte besser Prüfen müssen, was nun auf mich zu kommt? Vielen Dank im Vorraus.
3 Antworten
Hallo!
Wenn nach Deiner Unterschrift noch was mit Kugelschreiber in den Vertrag geschrieben wurde, dann ist das Betrug. Kannst Du nachweisen, dass nie die Rede von einem WBS war? Denn so was muss klar und deutlich gesagt werden. Die Sache kommt mir komisch vor. In manchen Bundesländern gibt es noch die Fehlbelegungsabgabe. Du musst Dich erkundigen, ob das bei Dir auch so ist. In dem Fall musst Du ohne WBS die Differenz zwischen der Miete mit WBS und den tatsächlichen Mietkosten bezahlen. Ein anwaltlicher Rat wäre gut!
Eine Zeugin ist immer gut. Und vielleicht gibt es noch eine Anzeige oder irgendwas! Das stinkt zum Himmel! Normalerweise darf man eine öffentlich geförderte Wohnung nicht ohne das Vorliegen eines WBS überhaupt vermieten. Vielleicht wollten die Dein Einkommen überprüfen, ob Du auch mehr zahlen könntest. Was ist mit dem Vormieter, den Nachbarn?
Der Vormieter war schon lange raus. In der Wohnung seit Jahren nichts gemacht. Habe stellenweise bis zu 4 Tapeten runter geholt. Meine Nachbarn sind ausgezogen, da sie sich Eigentum angeschafft haben. Sie waren anfang 30. Seit mehreren Monaten ist die Wohnung nun leer. Angeblich soll es von der Stadt eine Vorgabe an die Hausverwaltung geben, dass dort nur noch "ältere Herrschaften" einziehen dürfen.
Dem Vernieter muss man gleich andeuten das man sich nicht veräppeln lässt und konsequent reagieren.
Bevor er jemanden mit Zeugen anzeigt ,vorher versuchen eine Einigung zu erzielen die in seinem Interesse wäre.
Wenn das alles im Sande verläuft oder kein Ergebnis zu erzielen ist kann er immer noch den anderen Weg gehen.
Ansonsten verbaut man sich auch wenn es doof klingt seine Chancen doch noch vernünftig aus der Sache herauszukommen.
Jetzt kann er noch mit dem Vermieter sprechen oder Briefverkehr erledigen nach einer möglichen Anzeige brauch er dann wohl einen Anwalt der auch Kosten verursacht.
Also vorher es selbst in die Hand nehmen und auf den Vertrag zu den Konditionen bestehen und zeigen das man sich so etwas nicht gefallen lässt.
Kommt der Punkt wo die Selbsthilfe versagt oder es einen Punkt erreicht wo beide Seiten nicht mehr zueinander finden dann anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Dann solltest Du Dich wohl mit der Stadt direkt in Verbindung setzen und hier mal nachhaken. Und vor allem, den Ablauf schildern! Wenn der Eigentümer Zuschüsse abkassiert hat und die Auflagen nicht erfüllt, dann kann er das nicht mit Tricks auf Dich abwälzen.
Und vielleicht gibt es noch eine Anzeige
Beziehst Du Dich darauf? Ich meinte damit die Wohnungsanzeige, als ein Mieter gesucht wurde! Nicht den Vermieter anzeigen!
Hab das schon verstanden. Danke :-)
Wenn Du eine Kopie des Vertrages hättest, den Du unterzeichnet hast (ohne die Unterschrift des Vermieters) wäre das zumindest mal ein Indiz, dass da gemauschelt wurde.
Ansonsten würde ich einfach mal die handschriftliche Änderung bestreiten sofern da nicht auch Dein Kaiser Wilhelm danebensteht und im übrigen bestehst Du auf Einhaltung des Vertrages so wie Du ihn unterzeichnet hast...Punkt aus.
Wenn Du dann keinen Schlüssel kriegst gehst Du ins Hotel und musst Dich vor Gericht mit Deinem Vermieter um Schadensersatz streiten.
Wenn Du eine Kopie des Vertrages hättest
Das wäre allerdings eine gute Maßnahme gewesen! Aber ...
Ansonsten würde ich einfach mal die handschriftliche Änderung bestreiten sofern da nicht auch Dein Kaiser Wilhelm danebensteht und im übrigen bestehst Du auf Einhaltung des Vertrages so wie Du ihn unterzeichnet hast...Punkt aus.
... Nachträgliche Eintragungen per Hand müssesn von beiden Vertragspartnern unabhängig des unterzeichneten Vertrages seperat mit Datum unterschrieben werden - eben um einem Missbrauch vorzubeugen!
Der Vertrag kam ja mit allen Unterschriften nach 3 Wochen zurück. Mit den Zusätzen. Und ich wohne ja jetzt schon seit gut 10 Monaten hier in dieser Wohnung.
Was heisst der kam zurück? Zuerstmal war der doch bei Dir und Du hast unterschrieben...oder? Hast Du davon keine Kopie?
Ende letzten Jahres habe ich bei dem Hausmeister den Vertrag unterschrieben. Der Hausmeister hat den Vertrag dann an sich genommen, um ihn noch mal zur Hausverwaltung zu schicken, da noch eine Unterschrift von denen fehlte. Nach ca. 3 Wochen kam dieser Vertrag zurück. Was mir bis dahin nicht aufgefallen war, dass sie eine Änderung mit Kugelschreiber vorgenommen haben mit Ergänzungen bzgl. Wohnungsförderung. Dies fiel mir erst heute auf, nachdem ich die Post bekam wegen des WBS.
Gibt es eine salvatorische Klausel in deinem Vertrag? So in etwa auch wenn sich Vertragsinhalte ändern bleibt der geschlossene Vertrag bestehen?
Wenn Nein, erster Schritt in die richtige Richtung.
Der Vertrag ist laut deiner Schilderung eh hinfällig wenn er auf falscher Basis geschlossen wurde. Das nachträgliche Hinzufügen vom WBS und der vorherige Kommunikation ohne Nennung des Vorhandenseins einer WBS Bescheinigung deutet eher darauf hin das ein falsche Spiel gespielt wird.
Schreibe ein Einwurfeinschreiben hin mit der original Kopie und weise darauf hin das hier ein gültiger Mietvertrag geschlossen wurde, eine Änderung des Vertrages nachträglich ohne deine Zustimmung gegeben zu haben wertlos ist,die vorherige Besichtigung und Vermietung ohne Hinweis auf WBS Vermerk erfolgte.
Und du nun auf Einhaltung des gültigen Vertrages zu den Bedingungen im original bestehst. Wenn im Nachhinein dort ein "Fehler" passiert ist soll der Vermieter dafür haften.
Begründe das noch ganze noch zum Schluss das du eine Einigung erzielen willst zu deinen ausgehandelten Konditionen, du wenn weiter auf den WBS Schein bestanden wird oder man dich nicht einziehen bzw wohnen lassen möchte , du dir einen Anwalt nimmst und alle folgenden Kosten dem Vermieter berechnen lassen wirst, wenn es zu keinen zufriedenstellenden Ergebnis kommt.
Zu guter letzt kommst du selbst irgendwann nicht mehr weiter , dann lasse dich anwaltlich beraten.
Viel Glück wünsche Ich dir und einen positiven Ausgang.
Salvatorische Klausel ist aber was anderes. Die besagt nur, dass wenn einzelne Vertragsbestandteile unwirksam werden sich die Unwirksamkeit nur auf ebendiese und nicht den gesamten Vertrag beziehen.
Vertragsinhalte können sich jederzeit mit Zustimmung aller Parteien ändern.
Eventuell wäre auch ein Strafantrag gegen den Vermieter denkbar wegen versuchtem Betrug (die handschriftlichen Änderungen am beidseitig unterschriebenen Vertrag passieren wohl kaum fahrlässig).
Danke für deine rasche Antwort! Nachweisen,... ich hatte eine Arbeitskollegin bei der Besichtigung dabei. Danach war ich immer alleine unterwegs.