Mietwohnung, Über- und Unterspannung, Geräte kaputt, wer zahlt?
Hallo,
wer nicht alles lesen möchte, hier kurz formuliert: Kabelbrand im zentralen Sicherungskasten im Neubau-Eingang; Alle Mietwohnungen waren großen Stromschwankungen ausgesetzt, so dass viele Geräte kaputt gegangen sind. Muss der Vermieter die entstandenen Schäden bei den vielen Mietern beheben/bezahlen ?
Längere Fassung:
vorweg, ich weiß, dass es diese Frage durchaus schon gab. Da sich aber sicherlich auch das Mietrecht hin und wieder ändert, möchte ich nochmal gezielt nachfragen.
Ich wohne in einem Neubau. Im Keller befindet sich ein zentraler Sicherungskasten. Dort hat es gestern einige Kabel durchgeschmort. Folge war, dass plötzlich der Strom stark schwanken tat. Die Schwankungen lagen wohl bei 10 - 400 Volt (So hat es uns ein Nachbar berichtet). Das hat man auch an der Beleuchtung gesehen. Teilweise schien es so dunkel wie Kerzen, ein paar Sekunden später war es wie die Flutbeleuchtung im Stadion. Wir haben natürlich schnell alles ausgemacht und uns nur gewundert, warum die Sicherung nicht raus geflogen ist. Die eigentliche Ursache haben wir natürlich erst später herausgefunden.
Durch den Defekt, der den kompletten Eingang betraf, sind einige Geräte kaputt gegangen. In meiner Wohnung z.B. Mikrowelle, Subwoofer, Videorekorder (ja wirklich) und diverse Netzteile. Bei den Nachbarn sind einige Fernseher kaputt gegangen.
Zwei Leute haben auch noch einen durchaus spürbaren Stromschlag an der Metall-Kante unseres E-Herds bekommen. Mit dem Phasenprüfer haben wir tatsächlich Strom dort messen können. Auch bei den Steckdosen leuchtete der Phasenprüfer an jedem möglichen Kontakt.
Ein Elektriker hat gestern Nacht die entsprechenden Teile noch repariert.
Meine Frage nun: Muss der Vermieter nun die entstandenen Schäden an unseren Geräten reparieren bzw. die Schäden bezahlen?
6 Antworten
Muss der Vermieter nun die entstandenen Schäden an unseren Geräten reparieren bzw. die Schäden bezahlen?
Der Vermieter oder dessen Versicherung.
Denn der Vermieter schuldet Dir folgendes:
§ 535 BGBInhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(
1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Wenn durch unsachgemäßer Behandlung etwas vom Vermieter beschädigt wird, muss der Mieter ja auch aufkommen.
MfG
Johnny
Der Vermieter hat keine Möglichkeit, sich andauernd neben den Sicherungskasten zu stellen und diesen zu beobachten, ob was passiert. Handelt es sich um eine Elektroinstallation, die ganz normal von einem Fachbetrieb durchgeführt wurde und an der der Vermieter nichts manipuliert hat oder sonst irgendwas unternommen hat, was zur Beeinträchtigung bzw. zu dem Brand führte, trifft dieser Paragraph mit Absatz 1 nicht zu.
Dennoch: Wenn Mieter was von ihm verlangen, wird das der Haftpflichtversicherung oder ggf. der Rechtsabteilung der Stadt gemeldet und die werden sich dann schon kümmern. Ob sie was bezahlen, ist eine andere Frage.
Wenn die Schäden bewiesen werden können und es auch bewiesen werden kann, dass die Ursache dieser Schäden im Zuständigkeitsbereich des Vermieters lagen, haftet er dafür. Ich sehe für die Mieter allerdings ein Problem darin, die einzelnen Schäden richtig in Euro zu beziffern. Der Vermieter wird hoffentlich eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung haben, die den Schaden reguliert. Wenn nicht, ist das natürlich nicht das Problem der Mieter, dann nämlich haftet der Vermieter selbst.
Sehr gut! Das Problem wird vermutlich aber trotzdem sein, dass der Vermieter bzw. seine Versicherung die Höhe der Schäden anzweifeln. Aber vielleicht tun sie es nicht. Auf jeden Fall viel Glück und Erfolg!
Da es sich bei dem Vermieter um eine städtische Gesellschaft handelt,
Dann eher schlecht. Die haben gute Juristen und werden schon klar machen, warum sie nichts dafür können.
Ob Vermieter haftet oder Elektroinstallateur oder wer auch immer, ist fraglich. In jedem Fall handelt es sich um Schäden, die man mit einem Zusatz zur Hausratversicherung oder mit einer eigenen Elektronikversicherung versichern kann.
Wäre die Überspannung durch einen Blitzschlag entstanden, wer hätte dann gehaftet?
Ist Vermieter eine öffentliche Stelle, sieht es eher schlecht aus.
ob der phasenprüfer leuchtet oder nicht ist da eigentlich egal. der zeigt da alles mögliche an. da sollte man sich nun wirklich nicht drauf verlassen. ein profi hat da was vernünftiges zum messen.
wenn der fehler im hausanschlusskadsten aufgetreten ist kann der vermieter nichts dafür. da darf nur der energieversorger ran oder ein von ihm beauftragter. der muss das dann prüfen lassen woran es lag.
Mit der Versicherung des Vermieters konnten wir uns jetzt auf einen zufriedenstellenden Betrag einigen. Die Sache ist damit durch.
Spannend bleibt jetzt nur noch, ob die "noch" funktionierenden Geräte nicht demnächst auch noch - verspätet - den Geist aufgeben. Letztens brannte das Netzteil eines recht neuen Gerätes durch. Das ist zu 99% ein Folgeschaden. Hatte zum Glück aber noch Garantie drauf...
Danke für die Antwort. Die ersten Elektriker der Energieversorgung sprachen gestern auch davon, dass es nicht ihr Zuständigkeitsbereich sei, weil der nur bis zum Hausanschluss ginge und der Kabelbrand an einer Stelle entstand, für die bereits der Vermieter zuständig sei. Deswegen kam dann später auch noch ein Zuständiger. Da es sich bei dem Vermieter um eine städtische Gesellschaft handelt, sollten die Chancen auf Schadensregulierung gut aussehen.