Mietwohnung: Mischbatterie am Wasserhahn kaputt. Wer ist für Reparatur oder Erneuerung zuständig?

5 Antworten

... in unserem Bestand zicken wir nicht rum, übernehmen die Kosten und Lasten und gut ist.

Die MB ist sicher bei Mietbeginn bereits installiert gewesen. Demzufolge ist es Pflicht des Vermieters, deren dauerhafte Funktion während der Mietzeit zu gewährleisten. Du hast bereits die HV informiert und eine Frist gesetzt? Nach Fristablauf und Untätigkeit darfst du einen Handwerker selbst beauftragen und dessen Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen.

Sollte dein Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel beinhalten (Festlegung der Obergrenze je Einzelreparatur und der Summe für das Kalenderjahr >>> nicht mehr als 6% der Jahresnettomiete!). Fehlt  eine der beiden Angaben oder gar beide, ist die Klausel unwirksam und der Vermieter hat die Kosten zu tragen. Bei Vorhandensein dieser Voraussetzung darf die ER nicht auch nur 1 EC teurer sein als vereinbart, wenn doch, zahlt der Vermieter. Anteilig dürfen Kosten nicht berechnet werden.

Wird die Mischbatterie repariert, könnte also der Mieter zur Zahlung herangezogen werden, insofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist die Ursache Verkalkung, muss der Mieter die Reparatur bzw. den Ersatz nicht bezahlen, er hat auf die Wasserqualität keinen Einfluss.

Ich vermute, dass der Handwerker teurer als 65 EUR ist, damit wäre für dich das Kostenproblem schon deshalb erledigt.

Evchen2017 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 08:14

Dankeschön für Ihren Rat. das hilft mir schon mal weiter. LG.

hier ein text vom mieterbund (https://www.mieterbund.de/index.php?id=485)

Der Vermieter ist nach dem Gesetz sowohl für große als auch für kleine
Reparaturen im Haus bzw. in der Wohnung zuständig. Für Kleinreparaturen
hat er aber nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) die
Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der
Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.
Wirksam ist eine derartige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich tatsächlich um die Beseitigung eines Bagatellschadens handeln, d.h. um Kleinigkeiten. Die Reparatur darf höchstens 75 Euro kosten. Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen usw. In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 – 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8 % der Jahresmiete. Unwirksam, so der Mieterbund, sind Vereinbarungen, die den Mieter verpflichten, sich an allen Reparaturen jeweils mit einem bestimmten Betrag zu beteiligen. Genauso unwirksam sind auch Vertragsklauseln, nach denen der Mieter die Reparaturarbeiten selbst in Auftrag geben muss. Das ist und bleibt immer Sache des Vermieters. Der kann bei entsprechender
Vertragsgestaltung eben nur verlangen, dass der Mieter für
Kleinreparaturen zahlt, mehr nicht.

wenn jetzt schon absehbar ist, dass das teuer wird, ist der vermieter in der pflicht.

Evchen2017 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 10:39

Im Mietvertrag steht: §16 Instandhaltung der Mieträume, Kleinreparaturen. Fallen an derInstallationsgegenstände für Elektrizität (z.B. Licht-, Sprech- und Klingelanlage, Wasser(z.B. Wasserhäne, Wasch und Abflussbecken, Badeinrichtungen, sanitäre Anlagen nebst Zubehör. Kocheinrichtungen(z.B. Herd und Heizkörperventiele, Schließeinrichtungen z.B. an Fenster, Türen. Soweit sie den häufigen Zugriff des Mieters in seinem Bereich unterliegen, kleine Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter hat Ihm die entsprechenden Kosten zu erstatten. Kleinreparaturen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Kosten pro Einzelfall 63,-€ zzgl. jeweils der geltender Mehrwertsteuer nicht übersteigen.

Das ist alles was im Mietvertrag seht zu Kleinreparatur. Ich finde es ungeheuerlich, den das sind ja verschleißteile die zur Wohnung gehören und ich nicht wenig Miete Zahle. Finde diese Aussagen stimmen nicht mit dem überein wie es im Text vom Mieterbund steht. Wie soll ich jetzt vorgehen? bin irgendwie verunsichert :-(

Evchen2017 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 12:53

Dankeschön für Ihre schnelle Antwort, die schon richtig Hilfreich ist. Aber ob ich damit durch komme, wenn ich der Verwaltung dieses Mitteile ist fraglich. Die werten immer alles ab, man kann daran verzweifeln :-(

Schokolinda  04.02.2017, 13:03
@Evchen2017

hast du eine ahnung, wem das haus gehört? sonst schreib dem doch mal nen brief, dass seine hausverwaltung unmöglich ist.

du kannst dich auch beim mieterschutzbund beraten lassen -die wollen halt, dass du mitglied wirst. aber so teuer ist das nicht.

Evchen2017 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 08:12
@Schokolinda

Ja, das werde ich wohl machen müssen. Allein mit Anschreiben komme ich nicht gegen die Hausverwltung an. Sie lehnen immer alles ab.

in meiner Wohnung macht es der Vermieter, das heißt er beauftragt eine Klempnerfirma, die ruft bei mir an, wir machen einen Termin, sie kommen, wechseln das defekte Teil, ich unterschreibe die Erledigung des Auftrags, gebe Trinkgeld und fertig!

Evchen2017 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 12:58

Dankeschön! Da haben Sie aber Glück, meine Verwaltung Verwehrt immer alles ab. Egal was es ist hier im Haus. Der Hausmeister ist auch nur sehr selten hier im Haus zu sehen. Letztes Jahr war er zwei mal hier, aber nur um den Stronzähler abzulesen.

Biberchen  04.02.2017, 17:04
@Evchen2017

hier im Haus sind noch Wohnungen frei :-)

Was steht dazu im Mietvertrag??

Evchen2017 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 13:02

Das habe ich ja schon beschrieben. Bei kleinen Reparaturen 65,-€ Aber der Wasserhahn muss ja erneuert werden. Und das wird ja wohl teurer als 65,-€ das kostet ja schon der Klempner allein.