Wer ist für die Reparatur tropfender Wasserhähne zuständig - Mieter o. Vermieter?
Nach 2 1/2 Jahren Nutzung der Mietwohnung tropft der Wasserhahn - wer trägt die Reparaturkosten?
12 Antworten
Hängt - WIE IMMER - davon ab, was im Mietvertrag steht. Ist dort eine rechtswirksame Kleinreparaturklausel vereinbart, wird das in dieser Größenordnung am Mieter hängen bleiben. Ansonsten hängt es davon ab, ob der Wasserhahn tropft, weil er absichtlich/mutwillig/fahrlässig durch den Mieter beschädigt wurde, oder ob er tropft, weil er einfach in Folge gewöhnlichen Gebrauchs abgenutzt ist. Letzteres wird regelmäßig der Fall sein, und dann hat der Vermieter die Kosten zu tragen (wobei ich, wenn ich Mieter wäre und das Problem nur im Austausch einer Ventildichtung für 25 Cent liegt, die Reparatur selbst machen würde, ohne meinen Vermieter mit einer solchen Lappalie zu belästigen).
Das ist unterschiedlich geregelt. Wenn in Deinem Mietvertrag steht, dass Du für Kleinreparaturen zuständig bist, musst Du das bezahlen. Meist ist pro Jahr in diesem Falle im Mietvertrag eine Summe vereinbart, wenn diese überschritten wird, trägt der Vermieter die weiteren Kosten.
Prinzipiell der Vermieter. Man kann aber im Mietvertrag vereinbaren, dass bis zu einer bestimmten Höhe (z. B. 75 Euro) der Mieter zahlt.
Ja so ist es. Mit der bestimmten Höhe ist zum einen der Einmalbetrag von 75 Euro gemeint. Es gibt noch eine Jahreshöchstgrenze die meine ich bei 150 Euro liegt.
Ich habe mal ein Bericht im TV gesehen, dass der Vermieter dafür aufkommen muss! Wenn es ständig am Tropfen ist kann man das auch als Lärmbelästigung bezeichnen.
war bei abschluß des vertrages abzusehen, daß einer der beiden hauptmieter einmal die wohngemeinschaft wechseln würde? dann dagt das LG heidelberg, (5S 143/99, WM 2001/358) daß mitleider die entlassung aus dem vertrag fordern können zugunsten zumutbarer neuer personen. die zumutbarbeit sehe ich durch die lange anwesenheit gegeben. allenfalls bonität könnte dagegen sprechen.
um den vertrag aufzuheben müsst ihr entweder gemeinsam eine kündigung unterschreiben oder mit dem vermieter eine aufhebungsvereinbarung treffen. scheinbarläßt sich die dame auf beides nicht ein, bleibt dir nur der weg eine "klage auf zustimmung" anzuberaumen.
ich weiß daß hier scheibar viele gute antworten gegeben werden. darum: wenn du mir nicht glaubst, geh zum anwalt oder werde mitglied im mieterverein. zeit läuft und zeit ist dein geld.