Versicherungsnachweis für Vermieter?
Hallo,
ich werde demnächst umziehen und bei Vertragsunterzeichnung verlangte der Vermieter einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit Mietschädenabdeckung. Ich bin dementsprechend versichert, somit wäre eine Kopie der Unterlagen kein Problem. Aber darf der Vermieter sowas verlangen? Oder müsste er sich mit der Auskunft "Habe ich abgeschlossen" zufrieden geben?
16 Antworten
Der Vermieter kann zwar nach einer solchen Versicherung fragen, aber verlangen darf er sie nicht. Auch nicht die Vorlage einer Kopie falls die Versicherung besteht.
Oder müsste er sich mit der Auskunft "Habe ich abgeschlossen" zufrieden geben?
Muß er. Er muß sich auch damit zufrieden geben wenn Du die Frage danach gar nicht beantwortest.
Das ist sogar höchstrichterlich so geurteilt worden.
Und in diesem Falle, würde ich meine Wohnung dem User Muffinfee22 nicht vermieten!
Hat er, der Vermieter, aber schon.
Und was macht dich so sicher, dass deine Mieter diese Versicherung immer noch haben?
Bei solch unbedarften Vermietern rate ich Immer: Sagt, was er hören möchte, macht gar, was er rechtsirrigerweise verlangt, legt ihm ruhig eine gültige Versicherungspolice vor und widerruft dann den Versicherungsvertrag gem. § 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 VVG :-)
Wer hinters Licht geführt werden will, weil er auf seinem vermeindlichen Anspruch trotz gegenteiliger Gesetzeslage besteht, muss doch nicht enttäuscht werden und einem anderen Bewerber Mietvertrag anbieten :-O
G imager761
Natürlich kann das passieren, dass der Mieter mal schnelle eine Versicherung abschließt, die Police vorliegt und dann widerruft.
In jedem Fall würde ich einen Vermieter bevorzugen, der eine ungekündigte Haftpflichtpolice vorlegen kann, die schon seit vielen Jahren besteht.
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Mieter eine Privathaftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung unterhalten. Dies gibt ihm die Sicherheit, dass bestimmte Schäden an seinem Eigentum im Schadenfall auch bezahlt werden. Wenn er daher eine Vermietung von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig macht, ist das nachvollziehbar. Natürlich kann ein Vermieter Dich nicht zum Abschluss solcher Versicherungen zwingen - er darf aber seine Mieter auswählen.
Sie froh, solchen Vermieter zu haben - es ist doch auch zu deinem Vorteil...
Ich kann solche Überlegungen nicht nachvollziehen..
Erkläre mir mal den Vorteil, den ich davon habe. Ich weiß ja, dass ich eine solche Versicherung habe, da hab ich dann wohl KEINEN Vorteil, wenn der Vermieter es auch weiß.
Und wieso kannst du eine solche Überlegung nicht nachvollziehen? Den Vermieter gehen ja nunmal nicht alle meine Daten was an. Von daher sind solche Überlegungen durchaus plausibel. Ich bin ja grundsätzlich niemandem eine Auskunft darüber schuldig, wie umfassend ich versichert bin. Solche Kommentare kann ich nicht nachvollziehen. Das hat ja wirklich rein gar nichts mit meiner Frage zutun.
Ja, er darf. Nein, muß er nicht.
Ja er darf ist ja schnell gesagt, gibt's da auch ne Grundlage für? Also irgendwas rechtlich eindeutiges? Zumal der Vertrag ja bereits unterschrieben ist und ich das nur nachreichen soll...
Er ist der Vermieter und kann bestimmen. Es braucht nicht für alles eine rechtliche Grundlage.
Es braucht nicht für alles eine rechtliche Grundlage.
Selbstverständlich braucht man in Deutschland für JEDEN Vertrag und JEDE einzelne Klausel eine rechtliche Grundlage. Und für so ein Verlangen gibt es keine...
Es gibt eine vertragliche Gestaltungsfreiheit.
hm... man sollte sich allerdings mit seinem Vermieter gut stellen, und nicht gleich beim Einzug einen Streit heraufbeschwören.
Der Vermieter sitz am längeren Hebel, und mit der Zeit wirst Du deine Probleme die dann kommen auch erkennen.
Nein, darf er nicht. Hilft aber nichts, wenn man dann die Wohnung nicht bekommt. Selbst lügen darfst Du, da den Vermieter das nichts angeht...
Allerdings entscheidet der Vermieter, wem er die Wohnung vermietet !
Und in diesem Falle, würde ich meine Wohnung dem User Muffinfee22 nicht vermieten!