Mietwohnung kündigen wegen gesundheitlicher bedenken durch Schimmel
hallo ihr lieben, seit einiger zeit wohne ich nun mit meiner verlobten in einer Wohnung leider hatte ich schon damals Probleme mit Schimmel an den fensterleibungen die hat unser Vermieter dann auch fein weggemacht vor ca. 2 Monaten rückte ich im ankleidezimmer den eckschrank weg und da grinste mich ein riesiger Schimmelfleck an... Habe sofort dem VM Bescheid gesagt und er sagte zu es zubeseitigen.. Lange zeit passierte nichts wegen terminlicher unstimmigkeiten in der zwischzeit habe ich gesehen das draußen in der Fassade ein Loch ist durch das kälte eindringt und das in der Nachbarwohnung an genau der selben Stelle Schimmel ist... Nun ist es soweit das meine verlobte die an bronchialem astmah leidet unter schwerer Atemnot leidet der abstrich des Rachens beim Arzt hat ergeben das sie Schimmel im Rachen hat. Sie hat nun auch Angst davor im schlafzimmer zu schlafen das direkt neben dem ankleide Zimmer liegt. Kann mir jemand sagen ob es möglich ist die Wohnung fristlos zu kündigen bzw wegen der gesundheitlichen Gefährdung die Wohnung zu kündigen oder müssen wir bis mitte Februar warten bis unser VM die Sache bereinigt und ständig in der Angst zu leben das etwas schlimmeres passiert?? Haben einen 3 Jahres Vertrag vom 01.03.2009... Vielen dank Schonmal für eure antworten.
7 Antworten
Ihr könnt das Versuchen,aber ob Ihr damit durch komm ist eine zweite Sache.Ihr müß mit einer Klage des Vermieters rechnen.Möglicherweise habt Ihr ja recht,aber der Vermieter kann die sache beheben.außerdem ist Deine Freundin kein Mieter,Steht nicht im Mietvertrag.Ich würde mich mit Dem Vermieter Einigen.Das ist vernünftiger.
Wenn (und das hoffe ich) ihr dem Vermieter eine Frist (max. 2 Wochen) stelltet, und er hat den Schimmel nicht beseitigt oder beseitigen können, seid ihr zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Schimmelbefall erheblich ist. In eurer Wohnung scheint das nach deiner Schilderung der Fall zu sein. Im Kündigungsschreiben muss definitiv auf die Gesundheitsgefährdung hingewiesen werden. Außerdem habt ihr natürlich das Recht auf Mietminderung ab Zeitpunkt der Bekanntgabe des Mangels an den Vermieter. Minderung immer von der Bruttomiete ausgehend. Falls ihr bisher die volle Miete weiterzahltet, kann die Mietminderung auch noch bis zu 6 Monate rückwirkend erfolgen. Auch kann Schadenersatz für vom Schimmel befallene Möbel etc. gefordert werden. Falls der V. meint, ihr seid Schuld am Schimmel, hätte er die Beweispflicht. Das Loch in der Wand späche für eure Unschuld, zumal beim Nachbarn ebenso dort Schimmel besteht. Sichere Beweise durch Fotos von allem wo Schimmel dran/drauf ist, auch Zeugenaussagen für den Fall eines Falles.
wenn ihr durch ein ärztliches Attest beweisen könnt, dass die Krankheit durch den Schimmel verursacht wird, sollte es ggf. möglich sein, mit dem Vermieter eine Einigung zu erzielen und früher aus der Wohnung zu kommen.
ihr müsst dem vermieter eine ordnungsgemäße frist einräumen müssen zur entfernung.
zusätzlich würde ich euch bitten, dem mieterschutzbund beizutreten bzw. euch empfehlen ;-) und eventuell das gesundheitsamt zu verständigen.
auf jedenfall denke ich könnt ihr die wohnung sofort kündigen. wie das mit den fristen aussieht erzählt euch der mieterschutzbund genau.
macht auf jedenfall bilder und hebt diese gut auf.
redet mit eurem vermieter dass ihr fristlos ausziehen wollt (nachdem ihr im mieterschutzbund beigetreten seid) und fragt ihn nicht danach sondern erzählt es ihm so, wenn er sich quer stellt, dann erklärt ihm den vorfall und klärt den rest mit dem mieterschutzbund.
viel glück!
Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest ist es absolut kein Problem, die Wohnung sofort zu kündigen. Aber warum stellt Ihr diese Frage zur Absicherung nicht noch einmal dem örtlichen Mieterverein. Kostet doch nichts, oder? www.lilacnamez.oyla.de
Mitgliedschaft ist Voraussetzung für jedwedes Tätigwerden des Mietervereines.