Schimmel im Wohnraum (Hobbyraum), fristlos kündigen - ist dies rechtlich gesehen möglich?
Hallo,
ich bewohne seit fast einem Jahr ein Hobbyraum und möchte nun fristlos kündigen, da sich im Bad Schwarz-schimmel gebildet hat. Die 'Wohnung', die ja im eigentlichen Sinne ein Hobbyraum ist, erfüllt die Forderungen der Landesbauordnung NRW nicht. D.h. das Badezimmer hat weder eine Belüftungsanlage, noch ein Fenster nach außen. Dennoch ist die Zimmertür immer offen und ein Fenster im Nebenraum immer auf kippe. Trotzdem hat sich nun Schimmel gebildet ( Siehe Bilder ). Der Vermieter ist bereits in Kenntnis gesetzt worden (vor einem Monat). Da ich nun um meine Gesundheit fürchte, möchte ich den Mietvertrag fristlos zum kommenden Monat kündigen. Ist dies rechtlich gesehen möglich?Wo kann ich mir gegebenenfalls die entsprechenden Paragraphen raussuchen?Ich bitte dringend um Hilfe. Der Weg zum Anwalten ist sehr Teuer, daher möchte ich es auf eigenem Fuße probieren.
Lg
9 Antworten
Wenn die Forderungen nicht erfüllt sind, dann erst recht. Du hast ja keine Möglichkeit mit Frischluftzufuhr zu lüften. Also würde ich kündigen.
Aber vorher noch einmal mit dem Vermieter reden.
Schimmel ist ein Mangel und der Vermieter hat das Recht den Mangel zu beseitigen.
Kündigen kannst du sicherlich aber eben fristgemäß.
Was du tun kannst ist dir mal ein Luftfeuchtigkeitsmesser zuzulegen und die Raumluft eine Zeitlang zu beobachten. Auch mit einem kostenpflichtigen Gutachten wärst du in der Lage nachzuweisen, dass ein Baumangel vorliegt.
Schimmel verhindert man in der Regel indem man mehrmals am Tag, vor allem im Winter, 10 Minuten Stoßlüftet und die Heizung nicht zu niedrig stellt.
Ein angewinkeltes Fenster ist nicht Stoßlüften.
Tip: Probier das erstmal aus, bevor du es eskalieren lässt.
Verschiedene Aspekte spielen da eine Rolle:
1. Wer hat den Vermieter veranlasst, den Raum als Wohnraum zu vermieten? Ging die Initiative von ihm aus, z. B. durch Anzeige "Zimmer zu vermieten" oder hast Du selbst darauf gedrängt in den Hobbyraum ziehen zu dürfen, mangels anderer Wohnmöglichkeit.
2. Dass der Hobbyraum wegen schlechter Beheizung und Belüftung, der Lage innerhalb des Hauses und evt. Kältebrücken ungeeignet ist, mit der beim Wohnen zwangsläufig entstehenden Feuchtigkeit, insbesondere beim Schlafen und natürlich auch vom Duschen, kann man jetzt feststellen, sofern die Belüftungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind, um die Feuchtigkeit laufend abzuführen.
3. Gekippte Fenster lüften nicht, sie kühlen vor allem und sind die schlechteste Methode, um Schimmel zu verhindern.
Eine fristlose Kündigung dürfte wohl kaum in Frage kommen, denn niemand hat Dich gezwungen, in einen Hobbyraum zu ziehen. Einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses dürfte in beiderseitigem Interesse sein.
Wenn Du anfängst fristlos kündigen zu wollen, weil nach der Bauordnung der Hobbyraum kein Wohnraum ist, wird man Dich fragen, ob Du Dir das nicht vorher denken konntest und der Vermieter wird Dich womöglich beschuldigen, wegen mangelhafter Belüftung den Schimmel verursacht zu haben und dann könnt ihr einen endlosen und teuren Streit anfangen.
fristlos kündigen ? N E I N
Du musst den Vermieter zunächst mal von dem Schaden unterrichten.
Es steht Dir aber jederzeit frei fristgerecht zu kündigen
. und - wie hat er sich geäußert ?
Er wolle einen Fachmann beauftragen, der sich um den Schimmel kümmern will. Seit einem Monat ist aber nichts an der Wohnung gemacht worden.
Der Vermieter ist bereits in Kenntnis gesetzt worden (vor einem Monat)
Und wie lange hast Du Kenntnis davon?
Dennoch ist die Zimmertür immer offen und ein Fenster im Nebenraum immer auf kippe.
Eine der häufigsten Ursachen für Schimmelbildung!
Mal davon abgesehen sieht das auf den Bildern eher nach Feuchtigkeit, aber noch nicht nach Schwarz-Schimmel aus.
Der Vermieter ist bereits in Kenntnis gesetzt worden (vor einem Monat)