Schimmel in der Wohnung. Kann man ausziehen?

14 Antworten

Zuerst muss der Mieter den VM auffordern, den Mangel zu beseitigen. Der Mieter kann also nicht einfach ausziehen. Eine ausserordentliche Kündigung sollte der Mieter in solchen Fällen nur mit einem Anwalt klären, der zuvor die Wohnung besichtigt hat. Ansonsten nach Gesetz kündigen. Mir ist unklar, weshalb eine Kündigung nur zum 03. oder 09. des Jahres möglich sein soll. Denn alleine diese Auswahl an Kündigungsfristen zeigt auch, dass es sich nicht um einen begründeten Zeitmietvertrag handeln kann. Bitte notfalls zuerst Mieterverein zur Beratung aufsuchen.

Maarf 
Beitragsersteller
 24.02.2010, 09:19

wohne in einer studentenstadt, die kündigungsfristen lehnen an den anfang der semester an.

Hi. Zuerst muss die Ursache eindeutig geklärt werden. Standartsprüche der Vermieter: „Sie lüften nicht richtig“. Das kann man aber nachweisen. Eine Langzeitklimamessung in den betroffenen Räumen gibt darüber Aufschluss, ob ein Baumangel oder falsches Lüften die Ursache sind. Gute Trocknungsfirmen oder Baubiologen bieten diesen Service an. Und wenn fest steht woher der Schimmel kommt, sich bei der Verbraucherzentrale oder Mieterbund über weitere Schritte informieren. Mit freundlichen Grüßen D&D Trocknungstechnik

heimwerker  28.02.2010, 20:34

Diese Antwort irritiert mich. Sie pauschalisieren Aussagen von Vermietern und letztendlich sind es doch diejenigen, die Ihnen zu Aufträgen verhelfen können. Tätigen Sie derartige Aussagen niemals gegenüber einem Mieter. Sonst ist es schnell vorbei mit der Trocknung. Noch etwas, eine Langzeitmessung sagt keinesfalls etwas über einen Baumangel aus und genausowenig über falsches Lüftungsverhalten.So etwas alleine gibt Aufschluß über gar nichts. Es bedarf weit mehr, um Ursachen zu klären. MfG

Eine außerordentliche Kündigung ist nur rechtmäßig, wenn eine akute Gesundheitsgefährdung nachgewiesen wurde. Die reine Anwesenheit von Schimmelpilzen reicht da in der Regel nicht aus, die Konzentration der Sporen in der Raumluft ist von Bedeutung. Weiterhin muss klar sein, dass man nicht mitschuld ist.

Wie du schreibst entsteht der Schimmel da, wo vermehrt Feuchtigkeit produziert und in der Regel weniger geheizt wird. Das könnten schon die Ursachen sein. In besonders kalten Wintern ist z.B. die Lüftung den Temperaturen anzupassen. Da die Wände kälter sind, kommt es schneller zu Kondensation, weshalb bei kaltem Wetter die Luftfeuchtigkeit noch niedriger gehalten werden sollte. Ich vermute also, dass der Schimmel auf Grund zu kalter Oberflächen und ungenügender Lüftung entstanden ist, aber das ist nur eine Vermutung. Hier muss schon vor Ort die Ursache gesucht werden.

Und in der Regel kommt Schimmel auch nicht aus der Wand, meistens wächst er darauf, begünstigt durch Feuchtigkeit in der Wand.

Schimmel bildet sich bei zu hoher Luftfeuchtigkeit und niedriegen Wandtemperaturen. Ich befürchte, dass Du nicht genug tust, um die Luftfeuchtigkeit zu mindern .(Lüften oder Entfeuchten)

Maarf 
Beitragsersteller
 24.02.2010, 09:18

das dachte ich auch, aber er kommt ja immer wieder bei richtigem verhalten, sogar mit einem entfeuchter hats nicht geklappt.

Rentner39  24.02.2010, 18:38
@Maarf

In der Vergangenheit haben meine heranwachsenden Kinder Dampfbäder veranstaltet und im Bad Schimmel in starker Form hervorgerufen. Die Rigipswände habe ich mit Schimmelentferner behandelt und neu gestrichen. Danach habe ich einen Entfeuchter angeschafft.

Für den Regelfall halte ich die Feuchgtigkeit bei 55% + etwas. Bei 65%+etwas reichte es nicht. Während des Duschens, nachts und bei Abwesenheit wird das Gerät abgeschaltet. Nach dem Duschen und Lüften trocknen wir das Bad grob ab.

Wenn Dein Vermieter den Schimmel nur mit einem Spray entfernt hat, kannst Du sicher sein, dass er immer wieder kommt. Hatten das gleiche Problem mit unserer vermieteteten Wohnung und haben sämtlich Platten, Waschbecken, Badewanne, Toilette etc. im Bad austauschen lassen. Auch in dieser Wohnung hat sich im Schlafzimmer Schimmel gebildet, da wurde der Putz komplett entfernt und neu gemacht. Sprich das Problem nochmal bei Deinem Vermieter an, nötigenfalls kannst Du Dich auch nach Konsequenzen beim Mieterschutzbund erkundigen.