Mietwohnung Beschädigung strafbar?
Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung und habe mir eine Klimaanlage eingebaut.
Das Aussengerät habe ich zwischen aufgebauter Wand und dem Dach stehen. Um dieses dort hin stellen zu können habe ich in die Rigipswand ein großes Loch eingebaut und dabei die Dämmung sowie die Folien Beschädigt.
Wenn ich nun ausziehen möchte und der Vermieter das sieht, bin ich dann Strafbar weil es ja eine mutwillige Beschädigung ist glaub ich? Und darf mir der Vermieter die Reparaturkosten wenn Sie höher als die hinterlegte Kaution ist verrechnen?
Wenn ich einfach das Loch wieder verschließe so dass man nichts davon sieht,kann ich dann irgendwann im Nachhinein wenn es entdeckt werden sollte dafür haftbar gemacht werden wenn bereits ein anderer Mieter dort wohnt?
10 Antworten
Das könnte rein rechtlich tatsächlich als Sachbeschädigung gewertet werden, denn die Mietwohnung bleibt in fremdem Eigentum und daran knüpft der Paragraph an und nicht an den Besitz.
Dennoch würde ein Strafverfahren vermutlich eingestellt, da es in diesem schon eher besonderen Fall kein grosses Interesse an einer Strafverfolgung geben dürfte.
Schadenersatzpflichtig bist du aber auf jeden Fall und ja, wenn der Schaden höher ist, als die Kaution, musst du draufzahlen.
Versteckte Mängel können vom Vermieter auch noch nach Übergabe der Wohnung geltend gemacht werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, dich mit Zustimmung des Vermieters von der Haftung für versteckte Mängel zu befreien, aber ein solcher Vertrag würde aufgrund arglistiger Täuschung platzen, wenn du selbst den Mangel versteckst.
Lange Rede, kurzer Sinn, du haftest nach den allgemeinen Gesetzen des BGB auch über die Mietdauer hinaus. Da gilt dann erst einmal die allgemeine Verjährungsfrist nach §195 BGB von drei Jahren.
Dann solltest Du trotzdem mit dem Vermieter sprechen, ihm die Anlage zeigen und abklären, ob er damit einverstanden ist. Dann bist du aus dem Schneider.
Strafbar hast du dich nicht gemacht, aber ein Haufen kosten kommen auf dich zu, am Ende der Mietzeit. Würdest du allerdings versuchen den Vermieter zu täuschen, dann würde sich die Sachlage ändern. In dem Fall kann er dich auch noch nach 10 Jahren dran kriegen ...
Wenn ich versuche den Schaden so fachgemäß wie möglich zu reparieren fällt das dann auch unter täuschen?
Du müsstest dem Vermieter halt mitteilen, was du getan hast. Wenn du das dann fachgerecht reparierst, dann hat er keinen Anspruch gegen dich.
Auch stehen in der Variante die Chancen besser, dass es nicht als Betrug gewertet wird, auch wenn du es heimlich machst.
Und wenn ich einen Nachmieter finde der die Wohnung mit der eingebauten Klimaanlage übernimmt und davon weiß?
Nützt dir nichts, da der Vermieter es auch erfährt und dann gegen dich vorgeht.
Aber wie kann der Vermieter beweisen dass der Schaden von mir verursacht wurde und nicht vom neuen Mieter zB?
Er treibt einen Zeugen auf, der gesehen hat, dass du dort ein Gerät stehen hattest. Oder einen Gutachter, der feststellt, wie alt die Beschädigung ist.
ja, sicher bist du dafür voll haftbar
Ungenehmigte bauliche Veränderungen der Mietwohnung sind keine Straftat, deshalb also auch nicht strafbar. Hier gilt Zivilrecht, insbesondere Mietrecht. Du wärest verpflichtet, den Zustand bei Mietbeginn wieder herzustellen. Alles Andere Ist Vereinbarungssache. So könnte, dank Verbesserung des Wohnwertes, der Vermieter dir einen Teil deiner Kosten erstatten.
Ab 6 Monate nach Mietende (Rückgabe der Wohnung) wäre eine Schadenersatzforderung in der Regel verjährt.
Zählt unter "den Zustand wiederherstellen" auch eine Reparatur? Also wenn ich zB dort wo das Stück Folie fehlt eine Neue hineinklebe?
Kaution weg...
Könnte ein Gutachter kommen und sagen das des am Haus liegt. Auch schon bei meinem Vater passiert. Beim Gericht verloren und musste auch noch die Gerichtskosten bezahlen und diese netten Mieter haben sogar drei Monate keine Miete bezahlt.
und noch mehr....wenn die Abdichtung so weit beschädigt wurde das sich Feuchtigkeit und Schimmel breit gemacht haben.
Und wenn ich einen Nachmieter finde der die Wohnung mit der eingebauten Klimaanlage übernimmt?