Anzeige wegen Vandalismus?
Ich wohne seit 3 Wochen bei meinem besten Freund. Vorgestern habe ich stark angetrunken beim Versuch die Haustür aufzumachen, diese beschädigt. Genauer: Ich habe den Schlüssel zwar eingesteckt, dann aber die Tür nicht angezogen, um den Schlüssel drehen zu können. Stattdessen dachte ich, die Tür klemmt und habe sie mit der Schulter "aufstoßen" wollen. Das habe ich so laut gemacht, dass eine der 6 Glasscheiben in der oberen hälfte der Tür zerborsten ist. Es sollte klar sein, dass ich die Tür niemals mutwillig zerstören würde, da sie zum Wohnblock meines Freundes gehört. Am nächsten Tag hat ein Nachbar mich "verpfiffen". Der Immobilienmakler hat mir mit Polizei gedroht, wenn ich ihm den Wohnungsschlüssel nicht gebe, weil das Vandalismus gewesen ist. Da ich den Schlüssel hatte, fiele das auf meinen Freund zurück, der fristlos gekündigt werden würde. Dieser ist natürlich über alles informiert. Mein eigener Vermieter sagt, dass das ein Hausrat-Schaden ist. Ich bin versichert. Vandalismus sei die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums. Kann der Vermieter fristlos kündigen? Darf der Immobilien-Makler den Schlüssel behalten? Was würde ein Anwalt sagen?
11 Antworten
Hast du denn das okay von dem Vermieter deines Freundes bei ihm zu wohnen? Ansonsten ist das ein ganz klarer Verstoß gegen den Mietvertrag und die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Natürlich kann ich einen Kumpel für eine Zeit bei mir wohnen lassen.
Als Besuch bis zu 6 Wochen aber nicht da gemeldet ohne Zustimmung des Vermieters; das nur mal als Hinweis/Ergänzung.
Du hast Recht. Bei einer Anmeldung darf man den Vermieter mal fragen. 🤗
Da ich den Schlüssel hatte, fiele das auf meinen Freund zurück, der fristlos gekündigt werden würde
Wegen so eines Vorfalles ist keine fristlose Kündigung möglich.
Mein eigener Vermieter sagt, dass das ein Hausrat-Schaden ist.
Nein, das ist ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, auch wenn eine Übernahme angezweifelt werden kann.
Der Immobilienmakler hat mir mit Polizei gedroht, wenn ich ihm den Wohnungsschlüssel nicht gebe, weil das Vandalismus gewesen ist.
Der Makler ist zum einen nicht der Vermieter, zum anderen hat er keinerlei Anspruch einen Schlüssel zu verlangen.
Bist du da offiziell gemeldet, oder nur zu Besuch?
Da du das ja nicht mit Vorsatz gemacht hast wäre das eher ein Fall für die Versicherung. Deswegen dürfte es eigentlich keine Kündigung geben, weder regulär noch fristlos.
- der Immobilien-Makler hat überhaupt nichts zu melden. Ihm gehört das Haus nicht. Der Eigentümer / Hausverwalter kann Dich selbstverständlich belangen
- Du als Schadensverursacher bis haftbar. Ob Du den Schaden aus Deiner eigenen Tasche zahlst oder die Versicherung diesen übernimmt, ist egal. Vermutlich wird aber tatsächlich die Versicherung - übrigens nicht die Hausrat-, sondern die Haftpflichtversicherung - die Regulierung wegen Vorsatz ablehnen
- Deinem Freund kann nicht gekündigt werden
- Den Schlüssel würde ich nicht hergeben, schon gar nicht einem Immobilienmakler.
Geh mal zum Anwalt bevor aus ner Mücke ein Elefant wird:
Du bist auf Besuch ! Ansonsten gibt's Streß. Der Besuch sollte in den nächsten Tagen beendet werden. Frühestens nach einigen Wochen könntest Du wieder für einige Tage bei Deinem Freund "wohnen".
Du hast fahrlässig eine Sachbeschädigung begangen.Das ist nicht strafbar,weil Dir das Wissen und Wollen / Vorsatz zur Beschädigung der Tür / Glasbruch fehlte.
Der Eigentümer / Vermieter hat einen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Anwalt sollte diesen bitten,diesen zu beziffern.
Solltest Du eine Haftpflichtversicherung haben,kannst Du diese Rechnung einreichen.Die Hausrat Deines Freundes,könnte je nach Abdeckung bzw.Schutz auch in Anspruch genommen werden.( Entweder ,oder! Ansonsten wäre das Versicherungsbetrug!)
Die Hausrat Deines Freundes,könnte je nach Abdeckung bzw.Schutz auch in Anspruch genommen werden
Auf gar keinen Fall, die hat damit nichts zu tun.
Auch bei der Haftpflicht darf der Versicherungsschutz für diesen Fall angezweifelt werden.
Es gibt Hausratversicherungen ( meistens in verbundener Gebäudeversicherung) wo man das abgedeckt hat.Den Vorwurf des Vorsatzes könnte man ausräumen,oder auch nicht.( Zeugen,der Trunkenheit,subjektives Verhalten)
Bei der Haftpflicht gilt ebenfalls die Art und der Deckungsgrad.
Hast aber grundsätzlich Recht.
Es gibt Hausratversicherungen ( meistens in verbundener Gebäudeversicherung) wo man das abgedeckt hat
Nein die gibt es wirklich nicht, glaub mir.
Es gibt gleich mehrere Gründe, warum hier eine Hausratversicherung nicht greift (keine versicherte Sache beschädigt, keine versicherte Gefahr).
In der Gebäudeversicherung sieht es ähnlich aus. Hier ist die Haustür zwar versicherte Sache, aber Beschädigungen an dieser (wenn überhaupt) nur bei versuchtem Einbruch oder eben Vandalismus abgedeckt.
Die einzige Versicherung die hier greifen würde, wäre eine Glasbruchversicherung. Allerdings nur die des Gebäudeeigentümers, nicht die des Kumpels als Mieter.
So ein Quark! Natürlich kann ich einen Kumpel für eine Zeit bei mir wohnen lassen.