Mietwhg - Vermieter will Sichtschutz am Zaun verbieten

Hecke - (Mietwohnung)

5 Antworten

Hallo. Du schreibst, dass Du Deine Plane schon seit nunmehr eineinhalb Jahren am Zaun angebracht hast und das der VM sich hierüber nicht beschwert hat.

Nach einer solch langen Zeit, könnte man von einer stillschweigenden langfristigen Duldung sprechen, ähnlich dem Gewohnungsrecht. Das Deine Plane nun der Hecke schaden soll, scheint vorgeschoben zu sein. Das ist wohl auch eindeutig widerlegt, weil die Hecke ja schon innerhalb der letzten 18 Monate Schaden genommen hätte, wenn es so wäre. Also eine unschlüssige und widerlegbare Argumentation.

Prinzipiell hat der VM also kein Problem mit einem solchen Sichtschutz. Ihn stört offenbar lediglich die Farbe der Nachbarsplane. Geh doch mal zum Nachbarn und sprich mit ihm ab, ob nicht auch er eine etwas dezentere Farbe zu wählen bereit ist und verweise auf die letzten 18 Monate.

Es ist mietrechtlich so, dass der VM eine solche Plane durchaus verbieten kann, wenn sie das Erscheinungsbild des Mietobjektes deutlich verändert. Das gleiche Problem haben auch viele, wenn es um die Aufstellung von Sat Schüsseln geht.

Du könntest Dich auch mal von einem Anwalt kurz beraten lassen. Das funktioniert am einfachsten und schnellsten, wenn Du dich bei frag einen Anwalt.de registrierst und dort Dein kleines Problem schilderst. Setze mal 25 bis 30 Euro als Einsatz ein und Du bekommst bestimmt noch heute Antwort. Ich halte das für sinnvoller, als hier zu spekulieren, weil das ein Fall ist, bei dem man offenbar lediglich nur zwei Dinge machen kann:

Man versucht den VM durch schlüssige Argumente zu überzeugen, oder Man baut den Sichtschutz ab

Generell kann man nicht sagen Du oder der VM sind hier vollumfänglich im Recht. Jeder hat seine guten oder weniger guten Argumente. Optische Veränderungen am Objekt kann der VM wie gesagt mitbestimmen. Aber am Ende der Futterkette muss dann eben doch im Streitfall ein Gericht darüber befinden (falls ein solches überhaupt eine Klage annehmen würde, weil eigentlich Lapalie)

Und vor Gericht ist es so wie auf hoher See,....

Ein Anwalt könnte aber sicherlich einige Argumentations und Rechtshinweise geben. Dein Hauptsächlicher Pluspunkt sind die 18 Monate Duldung und die scheinbar vorgeschobene Argumentation mit der Heckenbeschädigung.

http://www.frag-einen-anwalt.de/

Versetze die Plane doch auf die Innenseite der Hecke. Das wäre doch auch noch eine Alternative. oder?

hoermirzu  09.05.2013, 09:08

Gewohnheitsrecht greift erst nach 25(ohne Gewähr) Jahren.

MosqitoKiller  09.05.2013, 09:15
@hoermirzu

Das Gewohnheitsrecht greift nicht erst nach 25 Jahren, sondern ist ein vollständig eigenständiges Recht neben dem vom Gesetzgeber in Gesetze gegossenen Recht, und greift somit genauso wie das geschriebene Recht grundsätzlich immer...

Buschist  09.05.2013, 09:26
@hoermirzu

Hallo und guten Morgen "hoermirzu"

Der Fragesteller sollte in jedem Fall ein einvernehmliches, freundliches Gespräch mit dem VM suchen. Der VM sitzt nun einmal am längeren Hebel.

Da wäre es sicherlich schädlich auf irgendein ein Recht zu pochen. Der Hinweis auf ein evtl. Gewohnheitsrecht nach 18 Monaten sollte meinerseits nur eine Art Argumentationshilfe im Rahmen eines freundlichen Gespräches sein. Evtl. hilft das ja den VM zu überzeugen. Also lediglich ein Argument. Man sollte auch nicht den Begriff Gewohnheitsrecht so im Gespräch benutzen. Der VM könnte allergisch reagieren und sich an die Wand gedrängt vorkommen.

Tatsächlich ist es so, dass es sich bei dem Begriff "Gewohnheitsrecht" um einen undefinierten Begriff handelt, den es offenbar so im Mietrecht nicht gibt. Massgeblich ist immer der Mietvertrag. Mündliche Absprachen müssen im Streitfall bewiesen werden. Das ist regelmäßig sehr schwierig.

Hier mal ein Beispiel des Mietervereins Berlin im Bezug auf das "Gewohnheitsrecht".

Wie gesagt. Lediglich ein Argumentationstipp für den Fragesteller. Mehr nicht. Den VM stört ja weniger die besagte Plane, oder eine generelle Plane, als vielmehr die Farbe der Plane des Nachbarn. LG.

Nummer 7 "Gewohnheitsrecht"

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/040914.htm

Naja, klar hat der Vermieter ein Interesse an der Außenwirkung und darf das auch entsprechend verbieten, vor allem wenn er in einer WEG auch noch den anderen Eigentümern unterworfen ist. Vermutlich gehört der Garten mit Hecke und Zaun dem Vermieter noch nichtmal, sondern ist nur zur Nutzung überlassenes Gemeinschaftseigentum der WEG...

Reichels 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 09:08

Sorry, hab ich vergessen ist ein 7 Parteienhaus, dass ihm alleine gehört

Jetzt meine Frage, kann man das verbieten, ich sitze dann regelrecht auf einem Präsentierteller und meine Terrasse ist für mich wertlos. Und schadet das der Hecke wirklich?

Er kann das verbieten.

Bisher hatte ich eigentlich ein gutes Verhältnis mit meinen Vermietern, aber das will ich eben so nicht hinnehmen.

Dann versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden, z.B. durch neue Bepflanzung.

Da kannst Du nicht viel machen. Du hast doch vor dem Unterschreiben des Mietvertrags gewusst dass dort ein öffentlicher Weg ist. Vielleicht erlaubt der Vermieter dass Du ne neue Hecke pflanzt, such doch mal das Gespräch mit ihm. Oder mach Dir nen Sichtschutz um die Terrasse herum.

Auf deine Frage habe ich keine Antwort,aber wenn ich die Hecke sehe,dann gibt es bestimmt bessere Lösungen.Ohne Zankerei.So richtig schön ist diese Plane auch nicht. Und die Hecke schon mal gar nicht.

Es gibt ne Menge Pflanzen,Hecken und was weiß ich,die genügend Sichtschutz bieten.Oder evtl ein Sichtschutz aus Holz. Laßt euch gemeinsam was einfallen.

Ich bin sicher,dass Vermieter auch an zufriedenen Mietern interessiert sind.