Mietvertrag unterschreiben - und dann?

4 Antworten

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist die Arbeit des Maklers eigentlich erledigt.

Alles andere ist dann Sache zwischen Mieter und Vermieter.

Denn die beiden sind Vertragspartner.

Ganz einfach, wenn beide Exemplare von beiden Vertragsparteien unterschrieben sind, fragst Du den Makler, ob er z. B. bei der Übernahme dabei ist. Er wird Dir dann schon erklären, ob sein Job schon erledigt ist. Wenn ja, Kontakt halten zu Vermieter, Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren, fragen, wie es mit Bezahlung ist usw.

Dafür bezahlst du doch den Makler, dass er dich ordentlich über das Procedere aufklärt.

Natürlich musst du dich dann mit der Vermieterin in Verbindung setzen, dass der Einbau des Bodes auch pünktlich erfolgt. Sonst stehst du plötzlich mit deinen Möbeln auf der Baustelle.

anitari  28.03.2017, 07:39

Dafür bezahlst du doch den Makler,

Nur wenn Fragesteller ihn beauftragt hat. Das klingt nicht danach.

DerHans  28.03.2017, 12:13
@anitari

Auch wenn der Vermieter den Makler bezahlt, ist dieser auskunftspflichtig. Er bekommt sein Geld ja nicht nur dafür, dass er eine Anzeige ins Netz stellt.

letztlich zahlt der Mieter ja auch dafür mit einer etwas höheren Miete, wenn der Vermieter den Makler zahlt.

Ohne Wohnungsbesichtigung solltest du keinen Mietvertrag unterschreiben. Wenn doch, dann hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Der Makler hat die Wohnungsbesichtigung zu organisieren. Vom zugesendeten Mietvertrag, der als Vermietungsangebot verstanden werden muss, solltest du nach deiner Unterschrift auf beiden Exemplaren wenigstens eine Kopie anfertigen, keine Vorauszahlungen auf Miete oder/und Kaution vor Übernahme zum Mietbeginn leisten und alle Mängel bei der Übernahme protokollieren und durch den Vermieter bzw. Dritte bezeugen lassen. Fehlender Fußboden oder etwa nur Fußbodenbelag bei der Übernahme?

Mietzahlung nur unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung. Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel mit konkretem Datum ist erforderlich. Mietminderungen sind nur dann möglich, wenn die Fristen der Beseitigung der Mängel nicht eingehalten werden.