Mietvertrag unterschreiben - und dann?
Guten Abend!
Vielleicht kann mir hier jemand spontan helfen: Am 15.04. werde ich endlich in meine erste eigene Wohnung ziehen. Die Wohnung wurde im Internet über einen Makler vermittelt. Heute teilte er mir mit, dass er den Mietvertrag sofort abschicken würde - also dass er theoretisch morgen, spätestens übermorgen, bei mir im Briefkasten liegt. Ich solle dann 2 Exemplare unterschreiben, an die Vermieterin schicken, welche diese dann auch unterschreibt und sie würde mir mein Exemplar wieder zukommen lassen.
Alles schön und gut soweit, nur habe ich überhaupt keine Ahnung wie es dann weitergeht. Setzt sich die Vermieterin mit mir in Verbindung? Läuft dies weiter über den Makler oder muss ich mich selbst darum kümmern dass alles Weitere ins Rollen kommt? Es sind nur noch knapp 3 Wochen und der Boden in der Küche muss noch verlegt werden (wird laut Makler vom Vermieter bezahlt und verlegt), nur habe ich keine Ahnung wie beispielsweise das angeleiert werden soll...
Ich hoffe hier kann mir jemand ungefähr erklären, wie sowas i.d.R. abläuft :)
4 Antworten
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, ist die Arbeit des Maklers eigentlich erledigt.
Alles andere ist dann Sache zwischen Mieter und Vermieter.
Denn die beiden sind Vertragspartner.
Ganz einfach, wenn beide Exemplare von beiden Vertragsparteien unterschrieben sind, fragst Du den Makler, ob er z. B. bei der Übernahme dabei ist. Er wird Dir dann schon erklären, ob sein Job schon erledigt ist. Wenn ja, Kontakt halten zu Vermieter, Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren, fragen, wie es mit Bezahlung ist usw.
Dafür bezahlst du doch den Makler, dass er dich ordentlich über das Procedere aufklärt.
Natürlich musst du dich dann mit der Vermieterin in Verbindung setzen, dass der Einbau des Bodes auch pünktlich erfolgt. Sonst stehst du plötzlich mit deinen Möbeln auf der Baustelle.
Auch wenn der Vermieter den Makler bezahlt, ist dieser auskunftspflichtig. Er bekommt sein Geld ja nicht nur dafür, dass er eine Anzeige ins Netz stellt.
letztlich zahlt der Mieter ja auch dafür mit einer etwas höheren Miete, wenn der Vermieter den Makler zahlt.
Ohne Wohnungsbesichtigung solltest du keinen Mietvertrag unterschreiben. Wenn doch, dann hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Der Makler hat die Wohnungsbesichtigung zu organisieren. Vom zugesendeten Mietvertrag, der als Vermietungsangebot verstanden werden muss, solltest du nach deiner Unterschrift auf beiden Exemplaren wenigstens eine Kopie anfertigen, keine Vorauszahlungen auf Miete oder/und Kaution vor Übernahme zum Mietbeginn leisten und alle Mängel bei der Übernahme protokollieren und durch den Vermieter bzw. Dritte bezeugen lassen. Fehlender Fußboden oder etwa nur Fußbodenbelag bei der Übernahme?
Mietzahlung nur unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung. Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel mit konkretem Datum ist erforderlich. Mietminderungen sind nur dann möglich, wenn die Fristen der Beseitigung der Mängel nicht eingehalten werden.
Nur wenn Fragesteller ihn beauftragt hat. Das klingt nicht danach.