Nach Absage Anspruch auf Wohnung ja oder nein?

9 Antworten

Hi, habe folgende Antwort. Die e-mail-Zusage hat keinen Vertragscharakter ist aber eine Willensbekundung zum Abschluss eines Mietvertrages.Wer hat die e-mail geschrieben? Das Zusenden des Mietvertrages ist die Übergabe eines Angebotes des Vermieters an dich. Wenn du den Mietvertrag unterschrieben hast, dann hast du das Angebot angenommen. An wen ist deine e-mail mit der Absage gerichtet? Offenbar bist du noch im Besitz der Mietverträge (2Exemplare). Wenn der Vermieter deine Absage empfangen hat, dann hast du sein Angebot abgelehnt. Sollte der Makler der Empfänger sein, dann könntest du noch Glück haben, falls es einen 2. Mietvertrag mit anderen Mietern noch nicht unterschrieben gibt.

Kann ich den Vetrag trotzdem unterschreiben und darauf bestehen das ich genau die kriege

Nein,  wie denn auch, wenn der Vermieter nach deiner Absage den Vertrag garnicht mehr unterzeichnet und/oder einem anderen Bewerber Mietvertrag zusagte, gar bereits schloss?

hat meine kurzfristige Absage dazu geführt das ich absolut keinen Anspruch mehr auf die Wohnung habe?

Richtig, damit sind eure Vertrgsverhandlungen beendet; an sein Abgebot ist der Vertragspartner nicht mehr gebunden.

G imager761

Erst mit Unterschrift von Mieter und Vermieter ist ein Mietvertrag wirksam.

Dein Exemplar kannst Du zum Fensterputzen nehmen da es ohne Unterschrift des Vermieters nichts wert ist.

Kann ich den Vetrag trotzdem unterschreiben und darauf bestehen das ich genau die kriege oder hat meine kurzfristige Absage dazu geführt das ich absolut keinen Anspruch mehr auf die Wohnung habe?

Du hast kein Anrecht auf die von Dir besichtigte Wohnung schließlich hast Du sie abgesagt.

MfG

Johnny

Natürlich hast du keinen Anspruch auf die Wohnung.  Soll der Vermieter die Wohnung freihalten, falls du dich nochmal umentscheidest? Komische Vorstellung von dir, du könntest Anspruch auf die Wohnung haben.

Du selbst hast abgesagt. Natürlich konnte der Makler die Wohnung deshalb anderweitig vergeben. Du hast keinerlei Ansprüche. Deine Absage hat ihn von seiner Zusage entbunden. Sorry* Pech gehabt.

Gerhart  15.06.2015, 22:23

Der Makler hat keine Vertragsbefugnis. Die liegt beim Vermieter!