Nach Absage Anspruch auf Wohnung ja oder nein?
Hi, habe folgende Frage. Habe mich vor 2 Wochen für eine Wohnung interessiert. Ich habe eine schriftliche Zusage (email) bekommen das ich Sie haben kann. Ich war auch der erste der angefragt hat. Paar Tage später habe ich schon den Mietvertrag für die Wunschwohnung bekommen. Ich habe weil ich Bedenken hatte per email abgesagt. Jetzt habe ich mich doch dafür entschieden. Jedoch sagt mir der Makler Sie sei schon vergeben ich müsste eine andere nehmen. Kann ich den Vetrag trotzdem unterschreiben und darauf bestehen das ich genau die kriege oder hat meine kurzfristige Absage dazu geführt das ich absolut keinen Anspruch mehr auf die Wohnung habe?
9 Antworten
Hi, habe folgende Antwort. Die e-mail-Zusage hat keinen Vertragscharakter ist aber eine Willensbekundung zum Abschluss eines Mietvertrages.Wer hat die e-mail geschrieben? Das Zusenden des Mietvertrages ist die Übergabe eines Angebotes des Vermieters an dich. Wenn du den Mietvertrag unterschrieben hast, dann hast du das Angebot angenommen. An wen ist deine e-mail mit der Absage gerichtet? Offenbar bist du noch im Besitz der Mietverträge (2Exemplare). Wenn der Vermieter deine Absage empfangen hat, dann hast du sein Angebot abgelehnt. Sollte der Makler der Empfänger sein, dann könntest du noch Glück haben, falls es einen 2. Mietvertrag mit anderen Mietern noch nicht unterschrieben gibt.
Kann ich den Vetrag trotzdem unterschreiben und darauf bestehen das ich genau die kriege
Nein, wie denn auch, wenn der Vermieter nach deiner Absage den Vertrag garnicht mehr unterzeichnet und/oder einem anderen Bewerber Mietvertrag zusagte, gar bereits schloss?
hat meine kurzfristige Absage dazu geführt das ich absolut keinen Anspruch mehr auf die Wohnung habe?
Richtig, damit sind eure Vertrgsverhandlungen beendet; an sein Abgebot ist der Vertragspartner nicht mehr gebunden.
G imager761
Erst mit Unterschrift von Mieter und Vermieter ist ein Mietvertrag wirksam.
Dein Exemplar kannst Du zum Fensterputzen nehmen da es ohne Unterschrift des Vermieters nichts wert ist.
Kann ich den Vetrag trotzdem unterschreiben und darauf bestehen das ich genau die kriege oder hat meine kurzfristige Absage dazu geführt das ich absolut keinen Anspruch mehr auf die Wohnung habe?
Du hast kein Anrecht auf die von Dir besichtigte Wohnung schließlich hast Du sie abgesagt.
MfG
Johnny
Natürlich hast du keinen Anspruch auf die Wohnung. Soll der Vermieter die Wohnung freihalten, falls du dich nochmal umentscheidest? Komische Vorstellung von dir, du könntest Anspruch auf die Wohnung haben.
Du selbst hast abgesagt. Natürlich konnte der Makler die Wohnung deshalb anderweitig vergeben. Du hast keinerlei Ansprüche. Deine Absage hat ihn von seiner Zusage entbunden. Sorry* Pech gehabt.
Der Makler hat keine Vertragsbefugnis. Die liegt beim Vermieter!