Mietvertrag unter falschen Voraussetzungen geschlossen?
Ich habe eine Wohnung angemietet und bezogen, wir leben in dieser Wohnung seit ca. 1Jahr. Wir haben nun festgestellt, dass diese Wohnung rechtlich gesehen eine Gaststätte ist, also ein Gewerberaum. Ist dadurch jetzt der Mietvertrag ungültig?
8 Antworten
Hallo,
nein, der Mietvertrag ist nicht ungültig - und schon gar nicht zu euren Ungunsten.
Da die Wohnung alle Voraussetzungen erfüllt, um sowohl als Gewerbe -als auch als Wohnraum genutzt zu werden, hängt die tatsächliche Nutzung eben vom Mieter ab.
Allerhöchstens könntet ihr den Mietvertrag anfechten, wenn euch dadurch, dass es ein Gewerberaum ist, ein Schaden entstünde, wovon ich nicht ausgehe. Sonst hättet ihr es ja vorher bemerkt, wenn ihr da jetzt seit einem Jahr wohnt.
Also: Kein Grund zur Sorge, Mietvertrag ist und bleibt gültig.
Mit freundlichen Grüßen,
Appledev
wie BWhoch bereits gesagt hat: Der Mietvertrag ist gültig.
Das ließe sich eben auch nur nach §313 BGB anfechten, wenn euch dieser Umstand benachteiligen würde. Da er das wohl nicht tut, habt auch ihr wenig Chancen, den Mietvertrag anzufechten.
Keine Sorge, der Vertrag ist gültig.
Wäre die Wohnnutzung nun nicht mehr zulässig, wäre es etwas anderes.
Aber die Wohnung war von Anfang an faktisch eine Wohnung und das wurde im Nachhinein auch noch bestätigt. Somit keine Chance, hieraus was zu drehen.
Was heißt hier rechtlich gesehen? Ist ein Gewerberaum oder nicht?
Nur weil es in der Vergangenheit eine Gaststätte war, bedeutet das nicht, dass der Vermieter sie nicht in Wohnraum umwandeln darf; dafür braucht er eine Genehmigung, um die entsprechenden Umbauten vorzunehmen, was ja wohl stattgefunden hat.
Inzwischen wurde dies erledigt und nach Zahlung der Gebühren, ist die Wohnung jetzt als Wohnraum eingetragen.
Dann fehlt dir doch jeglicher Angriffspunkt
Oder sind dir durch den Vermieter irgendwelche Nachteile entstanden ?
So einfach ist euer Vertrag nicht als ungültig zu erklären
Auch bei offensichtlicheren Sachen wie einer fehlenden Toilette zB ist der Vertrag nicht direkt ungültig
Der Vermieter ist nur gezwungen den Vertrag zu erfüllen
Und das ist in eurem Fall doch durchweg der Fall
Das Gebäude befindet sich in Bayern, somit ist die bayerische LBO gültig, der Eigentüner hat einen Bauantrag gestellt dieser wurde auch genehmigt. In Bayern ist es aber notwendig, dass bei Baubeginn eine Baubeginnsanzeige gemacht werden muss und nach Fertigstellung eine Fertigstellungsanzeige beim zuständigen Baurechtsamt eingereicht werden muss.
Um die dafür fälligen Gebühren zu sparen, hat dies der Eigentümer unterlassen.
Inzwischen wurde dies erledigt und nach Zahlung der Gebühren, ist die Wohnung jetzt als Wohnraum eingetragen.
Da sich in letzter Zeit das Verhältnis zwischen uns und dem Eigentümer abgekühlt hat, würde ich gerne einige Sondervereinbarungen die ich mit dem Eigentümer eingegangen bin abändern möchte, wäre es am einfachsten, wenn der Vertrag ungültig wäre. Dann könnte ich neuverhandeln.
Der Mietvertrag ist mit Sicherheit nicht ungültig, denn alle erforderlichen Bedingungen für die Umwandlung in Wohnraum wurden - zwar nachträglich - aber inzwischen vollständig erfüllt.
Eine Beanstandung im Nachhinein ist nicht möglich, vor allem weil für Dich als Mieter ja überhaupt kein Nachteil entstanden ist.
Gaststätte wurde umgewidmet - es hat ein Umbau innen stattgefunden. Mietvertrag ist und bleibt gültig
Ihr lebt ein Jahr in der Wohnung und was gefällt Euch plötzlich nicht mehr?.
Man kann Objekt auch umbauen und das ist hier wohl geschehen.
Wenn Du dort nicht mehr wohnen willst musst Du fristgerecht kündigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist die volle Miete zahlen
Ich hab ja keine Ahnung
Aber wie findet man sowas raus?
Und welchen Unterschied macht es für dich als Mieter?
Bzw welchen Vorteil bringt es dem Vermieter dies so laufen zu lassen?
Kann man das nicht (wenn sowas irgendwo steht) umändern lassen?
Für eine Vertragsauflösung vermute ich müsste es einen gravierenden Nachteil für euch geben
Wie sieht dieser Nachteil aus?
Das Gebäude befindet sich in Bayern, somit ist die bayerische
LBO gültig, der Eigentüner hat einen Bauantrag gestellt dieser wurde
auch genehmigt. In Bayern ist es aber notwendig, dass bei Baubeginn eine
Baubeginnsanzeige gemacht werden muss und nach Fertigstellung eine
Fertigstellungsanzeige beim zuständigen Baurechtsamt eingereicht werden
muss.
Um die dafür fälligen Gebühren zu sparen, hat dies der Eigentümer unterlassen.
Inzwischen wurde dies erledigt und nach Zahlung der Gebühren, ist die Wohnung jetzt als Wohnraum eingetragen.
Da sich in letzter Zeit das Verhältnis zwischen uns und dem
Eigentümer abgekühlt hat, würde ich gerne einige Sondervereinbarungen
die ich mit dem Eigentümer eingegangen bin abändern möchte, wäre es am
einfachsten, wenn der Vertrag ungültig wäre. Dann könnte ich
neuverhandeln.