Ab wann darf ich in die neue Wohnung?
Hallo,
Ich habe eine Wohnung in einer Großstadt angemietet, der Mietvertrag gilt ab dem 01.01.2018, schlüsselübergabe ist aber bereits nach den Feiertagen am 27.12.2017.
Darf ich am 31.12. in die Wohnung und mit ein paar Freunden Luftmatratzen aufbauen und ein Bierchen trinken bevor wir dann losziehen um Silvester zu feiern und entsprechend am 01.01. wieder kommen um zu übernachten?
Sprich darf ich die Wohnung erst dann nutzen wie es im Mietvertrag steht oder ab Tag der Schlüsselübergabe?
12 Antworten
frag deinen Vermieter einfach bei der Schlüsselübergabe ob es ok ist ........ ich kenne es zumindest so (bei meiner Genossenschaft) das man ab Schlüsselübergabe auch schon in die Wohnung darf um ein paar Arbeiten zu erledigen, auch wenn es noch paar Tage vor offiziellem Mietbeginn ist ........ es hat doch eh keiner einen Vorteil davon wenn du schon den Schlüssel in Händen hast aber die Wohnung nicht betreten darfst, das wäre doch ziemlich kleinkariert vom Vermieter ......... aber wie gesagt, frag ihn ......
Also ich konnte bisher immer ab Schlüsselübergabe rein, warum auch nicht, die Wohnung ist ja leer.
Sicherheitshalber solltest Du aber Deinen Vermieter fragen.
Wir haben vorher immer schon renoviert, Teppiche reingelegt etc. und warum soll man nicht mal ein Nickerchen halten? :)
Das klärst Du am Besten mit dem Vermieter ab.
Ab dem Vertragsbeginn.Wenn Du vorher rein mußt oder willst, solltest Du das mit dem Vermieter und Vormieter abstimmen, denn es geht dabei auch darum,wer den Strom-Heizungs-und Wasserverbrauch vor Vertragsbeginn zahlt.
Geht es wirklich darum? Die Zähler werden doch am Tag der Schlüsselübergabe abgelesen und notiert.
eigentlich erst ab 01.01.
frag halt, ob jemand etwas dagegen hat