Ab wann ist ein Mietvertrag ungueltig?

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Ist eine größere Wohnfläche angegeben als die tatsächliche Wohnfläche beträgt, dann hat der Mieter ab 10%weniger Wohnfläche das Recht eine Mietminderung durchzuführung, der Mietvertrag bleibt dennoch wirksam.

Auch wenn manche Klauseln (z.B. Renovierungsklauseln ungültig wären) bleibt dennoch der Mietvertrag wirksam.

Da du lediglich auf Schreibfehler und Zahlendreher abstellst, spielen andere juristische Überlegungen in der Beantwortung keine Rolle. Wenn also offensichtlich es sich um solche "Schreibfehler" handelt, so ist lediglich ein Nachtrag erforderlich, der das korrigiert. Das wird dann beidseits gegengezeichnet. Das kann im Mietvertrag nachgetragen werden oder separat erfolgen. Der Vertrag ist deshalb gültig. Wenn nun die Wohnung zu teuer wird, sollte umgehend gekündigt werden, bis spätestens 3. November muss die Kündigung nachweisbar zugestellt sein um zum 31.01.2011 wirksam gekündigt zu haben. Das ist unabhängig vom vereinbarten Mietbeginn.

Solcheart Formfehler führen nicht zur Ungültigkeit des Mietvertrages. Regelmäßig gilt hier dann die Berichtigungsklausel; also es soll dann zutreffen (gemeint gewesen sein), was stimmig (und offenkundig) ist. Eine Wohnung zwischen 58 und 85 Quadratmetern Wohnfläche zu unterscheiden, das schafft man auch ohne besonderes Fachwissen. Und einen Rechtschreibfehler im Namen des Mieters beispielweise hinzuweisen, wäre vom Mieter wohl zu erwarten, soll heißen, würde von einem Richter, dem man dieses Ansinnen vortrüge, gewiß nicht als hinreichender Grund zur Nichtigkeit des Vertrages gewertet werden. Solche Fehler - wie angeführt - bezeichnet bezeichnet man auch als Lapsus oder Bagatellen - und wegen Bagatellforderungen kommt man vor deutschen Gerichten nicht durch! Aus gutem Grund.

Anders sieht es aber aus, wenn z.B. zwei Personen im Mietvertrag benannt sind und irgendeine Erklärung mit Forderungscharakter an nur eine Person der Mietpartei gerichtet würde, dann wäre diese Aufforderung wesentlich formfehlerbehaftet und unwirksam, denn es ist stets zutreffend zu adressieren an jeden Vertragspartner.

Falls du Minderjährig bist - dann ist dieser Vertrag ungültig. Falls du als nicht zurechnungsfähig erklärt wurdest, dann ist der Vertrag ungültig.

Rechtschreibfehler lassen sich einvernehmlich korrigieren. Auch Fehler bei der Größenangabe. Vermieter informieren und Termin für eine Änderung in beiden Verträgen ausmachen. So sollte man es erst machen. Vorausgesetzt die selbst gemessene Größe stimmt wirklich. Ein Vertrag wird dadurch nicht ungültig.