Problem mit der Waschmaschine im Mietvertrag

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Kann ich darauf bestehen, dass in meiner Wohnung eine Waschmaschine installiert wird, denn im Mietvertrag steht eindeutig, dass eine solche zur Grundausstattung gehört? Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Da die Waschmaschine Bestandteil des Mietvertrages ist, sieht die rechtliche Lage so aus:

§ 535 BGB

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Jetzt folgendermaßen vorgehen:

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnissetzen.(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung derMängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegendenkürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein.Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosemAblauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden unddie Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnenwerden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa,wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebungzur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschobenwerden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen undvom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindertwerden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbundfestlegen.

MfG

Johnny

Versuch dich mit dem Vermieter auf eine leichte Mietminderung zu einigen und dann gehst du einfach in's Waschsalon waschen. So würde ich es tun, du kannst natürlich auch vom Mietvertrag zurücktreten und dir eine neue Wohnung suchen. Wäre mir persönlich aber zu stressig, lediglich wegen einer Waschmaschine.

DarthMario72  11.03.2015, 17:04

Entschuldige, aber dein Rat ist unsinnig.

Versuch dich mit dem Vermieter auf eine leichte Mietminderung zu einigen

Warum? Wenn es einen Mangel gibt, fordert man den Vermieter auf diesen zu beheben und mindert ggf. die Miete. Da braucht man sich nicht drüber zu einigen.

du kannst natürlich auch vom Mietvertrag zurücktreten

Nein, eben nicht. Im Mietrecht gibt es kein Rücktrittsrecht.

und dir eine neue Wohnung suchen

Das ist der einzig wirklich sinnvolle Vorschlag!

dernese  12.03.2015, 02:46
@DarthMario72

Entschuldige, aber dein Rat ist unsinnig.

Genau wie dein Kommentar.

Du widerholst lediglich das was der User über dir kommentiert hat. Freut mich für dich dass du schon abschreiben kannst. Wenn du dich noch ein wenig weiter bemühst kannst du auch irgendwann dir eine eigene Meinung bilden.

DarthMario72  12.03.2015, 08:31
@dernese

Du musst nicht gleich pampig werden...!

johnnymcmuff  10.03.2015, 12:53

Du solltest Dich bitte lieber nicht mit Mietrecht befassen und hier die Fragesteller nicht mit falschen Informationen füttern!

Versuch dich mit dem Vermieter auf eine leichte Mietminderung zu einigen .

Man einigt sich nicht sondern wenn ein Mangel besthet,kann man nach vorheriger Mängelanzeige die Miete angemessen mindern; dazu braucht es auch nicht die Zustimmung des Vermieters,

So würde ich es tun, du kannst natürlich auch vom Mietvertrag zurücktreten und dir eine neue Wohnung suchen.

Ich drück mich mal milde aus:

Absolute Falschinformation die teuer für den Mieter werden kann.

1. Das ist kein Grund um von einem Vertrag zurückzutreten, bzw. fristlos zu kündigen.

2 Das ist ein Mangel aber durch den Mangel wird die Wohnung nicht unbewohnbar!

MfG

dernese  10.03.2015, 13:17
@johnnymcmuff
Man einigt sich nicht sondern wenn ein Mangel besthet,kann man nach vorheriger Mängelanzeige die Miete angemessen mindern; dazu braucht es auch nicht die Zustimmung des Vermieters,

Braucht es nicht, das ist richtig, aber es ist auch nicht verboten sie zu haben. Man kann auch mit einem Menschen sprechen bevor man irgendwelches Recht gültig macht. 

Absolute Falschinformation die teuer für den Mieter werden kann.

1. Das ist kein Grund um von einem Vertrag zurückzutreten, bzw. fristlos zu kündigen.

2 Das ist ein Mangel aber durch den Mangel wird die Wohnung nicht unbewohnbar!

Der Vermieter hat dem Mieter angeboten den Vertrag aufzulösen. Warum sollte das dem Mieter teuer zu stehen kommen, wenn man einen Mietvertrag in beidseitigem Verständniss auflöst? Hast du die Frage überhaupt richtig gelesen? Unglaublich...

johnnymcmuff  10.03.2015, 13:26
@dernese

Du hast geschrieben:

du kannst natürlich auch vom Mietvertrag zurücktreten und dir eine neue Wohnung suchen.

Das ist nun mal falsch.

wenn man einen Mietvertrag in beidseitigem Verständniss auflöst?


Das ist eine Möglichkeit, wenn man das will.

Vielleicht ist es aber ansonsten sehr schön dort und man muss erst mal eine neue Wohnung haben und wer zahlt dann den Umzug?

Hier will der Vermieter einen unliebsamen Mieter loswerden.

Hast du die Frage überhaupt richtig gelesen?

Richtig gelesen und richtig beantwortet, im Gegensatz zu Dir.

 Unglaublich...

Ja Deine Antwort und Dein Kommentar.

Natürlich hast Du es sicherlich nur gutgemeint, aber so wie Du Dich ausgedrückt hast, bzw. den Text geschrieben hast, ist er inhaltlich voller Fehler.

Und jetzt lasse es einfach darauf beruhen und versuche nächstes Mal eine bessere Antwort zu geben und nehme die Kritik bitte nicht persönlich.

Wenn Du eine Frage stellst willst Du bestimmt auch gute und richtige Antworten haben.

MfG

dernese  10.03.2015, 14:05
@johnnymcmuff

Das ist nun mal falsch.

wenn man einen Mietvertrag in beidseitigem Verständniss auflöst?

Das ist eine Möglichkeit, wenn man das will.

Es ist falsch und es ist gleichzeitig eine Möglichkeit? Jetzt musst du dich mal entscheiden.

Meine Formulierung anhand des Wortes "zurücktreten" war vielleicht etwas unpassend. 

Vielleicht ist es aber ansonsten sehr schön dort und man muss erst mal eine neue Wohnung haben und wer zahlt dann den Umzug?

Hier will der Vermieter einen unliebsamen Mieter loswerden.

Was haben die Kosten damit zu tun, die stehen doch gar nicht zur Debate. 

Nur weil der Vermieter dem Mieter die Auflösung des Mietvertrages angeboten hat, kannst du dem Vermieter doch nix vorwerfen. Ist ja nur eine Option. Ich habe lediglich gesagt dass ich diese Option nur wegen der Waschmaschine als nicht sinnvoll empfinde. 

Und jetzt lasse es einfach darauf beruhen und versuche nächstes Mal eine bessere Antwort zu geben und nehme die Kritik bitte nicht persönlich.

Ich darf also nichtmal mehr auf deine Kritik antworten. Danke, sehr nett von dir. Erst mich kontextendbunden zitieren, dann mir die Worte im Mund verdrehen und sich danach auch noch hinstellen als wäre man der grosse tolle Weltversteher. 

johnnymcmuff  10.03.2015, 17:42
@dernese

Ich verdrehe hier nicht Dein Worte sondern ich habe Dir geschrieben, dass es so wie Du es geschrieben hast falsch ist.

und sich danach auch noch hinstellen als wäre man der grosse tolle Weltversteher.

Du hast Deine Expertenthemen und ich habe Meine und das schon einige Jahre, deswegen muss man jetzt huier nicht komisch werden.

Hat der Fragesteller irgendwo geschrieben, dass er das Mietverhältnis auflösen will? 

Nein. Er fragt nach seinen rechten und Möglickeiten.

Was haben die Kosten damit zu tun, die stehen doch gar nicht zur Debate. 

Ach nein? Du meinst ja, das man den Vertrag auflösen kann im beiderseitigem Einverständnis.

Der Mieter ist doch gerade erst umgezogen und wie man wissen sollte kostet ein Umzug nun mal Geld und wenn er jetzt wider umzieht kostet das wieder Geld.

Ich darf also nichtmal mehr auf deine Kritik antworten.

Fühl Dich ruhig weiterhin kritisiert, aber die Kritik ist nun mal berechtigt, wenn Du dich angepieselt fühlst, ist das nun mehr Dein Problem.

Wenn man antwortet, sollte man sachlich bleiben und sich so Sachen wie mit dem Weltversteher sparen.

Ich habe auf Deine inhaltlichen Fehler hingewiesen, damit der Fragesteller sich keine falschen Hoffnungen oder einen Fehler macht und Du bist einfach nicht kritikfähig.




dernese  12.03.2015, 02:42
@johnnymcmuff

Dann tut es mir Leid, ich habe mich in der Tat zum Ende nicht korrekt ausgedrückt.

Um das richtig beurteilen zu können, müsste man den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel kennen. Wenn es allerdings so ist, dass die Maschine laut Mietvertrag mitvermietet ist, hat der Vermieter auch dafür zu sorgen, dass eine solche Maschine in deiner Wohnung betriebsbereit zur Verfügung steht. Der Vorschlag, bei irgendwelchen Nachbarn die Maschine mitzunutzen, ist schlichtweg eine Unverschämtheit.

Schreibe deinen Vermieter mit Einwurfeinschreiben an und fordere ihn auf, seine Pflichten zu erfüllen und den Mangel zu beseitigen. Setze ihm eine Frist von 3 Wochen (genaues Datum benennen) und kündige Mietminderung an. Ob das überhaupt möglich ist (schließlich kanntest du den Mangel von Anfang an) und welche Höhe ggf. da angemessen ist, kann man hier schlecht beurteilen, dazu solltest du dich beim Mieterverein in deinem Wohnort oder einem Anwalt erkundigen. Teile außerdem mit, dass du nach erfolglosem Ablauf der Frist selbst die notwendigen Maßnahmen (Handwerker zum Verlegen der Anschlüsse, Kauf der Maschine) in die Wege leiten wirst und die entstehenden Kosten mit den folgenden Mietzahlungen (ab der übernächsten) verrechnen wirst.

Auf der anderen Seite solltest du dir überlegen, ob du bei so einem Vermieter nicht doch lieber umziehen willst.

Wenn der Vermieter dir eine Waschmaschine vermietet, muss er auch für einen reibungslosen Betrieb sorgen.

Dreist wäre es allerdings wirklich wenn er dir eine Waschmaschine vermietet für die nicht mal ein Anschluss vorhanden ist

albatros  14.03.2015, 00:49

Weder noch, es gibt keinen Anschluss und keine WM.

Wenn dir im Mietvertrag die Ausstattung zugesichert ist, hast du Anspruch, du zahlst dafür schließlich Miete. Du könntest nun also die Miete mindern, solang der Anschluss und die WM nicht zur Verfügung gestellt werden. Ich würde hier schon 10% für angemessen sehen.

Du solltest auch den offensichtlichen Mangel schriftlich offiziell dem Vermieter anzeigen (per Einwurfeinschreiben) und eine Frist zur Abstellung setzen (30 Tage, datumsmäßig festlegen). Bei Verfristung wärest du berechtigt, die Beseitigung selbst zu beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen.

Ich schlage als Kompromiss vor: Der Vermieter stellt auf seine Kosten die Anschlussmöglichkeit her und erstattet dir einen angemessenen Betrag der Miete (für die nicht existente Waschmaschine), etwa 10 EUR/Monat und du kaufst dir eine eigene und schließt sie an. Die bliebe dein Eigentum und darf bei Auszug mitgenommen werden.