Mietvertrag umschreiben/ändern wenn der Partner auszieht
Hallo,
meine Partnerin ist ausgezogen und ich will nun den gemeinsamen Mietvertrag umschreiben, sodass dieser nur noch auf mich läuft. Wie läuft sowas ? Bitte um Hilfe !!
Vielen Dank vorab.
10 Antworten
Na, am Besten an die Hausverwaltung wenden, denn mit denen machst Du ja den "neuen" Vertrag.
Wer sagt denn, dass eine Hausverwaltung existiert? Und wenn eine existieren sollte, wer sagt, dass die berechtigt ist, Mietverträge abzuschließen?
Wenn mich nicht alles täuscht, reicht eine schriftliche Benachrichtigung beim Vermieter, unterschrieben von Euch beiden. Sobald das Bestätigungsschreiben zurückkommt, bist Du alleiniger Mieter, auch ohne einen neuen Vertrag. Evtl. ist das sogar im Mietvertrag geregelt - durchlesen !
So isses ! Dann wirds kompliziert und man sollte auch Verhandlung setzen...
Du gehst mit diesem Anliegen ganz einfach zu Deinem Vermieter.
Der kann das machen, muss aber nicht. Das ist eine Kulanzfrage.
Also die neue Lebenssituation erklären und nett nachfragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Unter Umständen könnte der Vermieter das Vertragsverhältnis sogar komplett kündigen, wenn z.B. die Mietzahlung/Bonität mit nur einer Person nicht mehr 100% gewährleistet ist.
So, so! Auf welcher Rechtsgrundlage denn?
Das kann er natürlich nicht, Quatsch. Die Bonität eines Mieters ist vollkommen belanglos, so lange er den Vertrag bedient.
Na ja, aus diesem grund kann der Vermieter natuerlich nicht kuendigen. Er braucht der Vertragsaenderung auf nur einen Mieter aber nicht zuzustimmen. Dann bleibt alles so wie vorher, beide Mieter bleiben im Vertrag und in der Pflicht (ob einer ausgezogen ist oder nicht ist schnuppe)oder koennen den Vertrag halt gemeinsam kuendigen (dann muessen beide raus).
Wie Du selbst schon schriebst - ein Rechtsanspruch besteht nicht ! Und falls der Mietvertrag durch Kündigung einer beteiligten Vertragspartei erlischt und neu gemacht werden muss, kann der Vermieter sehr wohl davon Abstand nehmen, weil ihm die Bonität des verbleibenden einzelnen Mieters nicht ausreicht. Wollen wir wieder streiten, oder versuchst Du heute mal, Dich nicht stur zu stellen und als Alleinwissender darzustellen ? ;-)
Richtig! Es sei denn....siehe wie immer kompetente Antwort von firstquardian.
Gut, da habe ich mich wohl etwas verquer ausgedrückt. Sorry dafür. Natürlich meinte ich damit, dass der Vermieter den Vertrag mit nur einem verbleibenden Mieter nicht erneuern muss. ;-)
Der Mietvertrag erlischt nicht durch die Kündigung eines der beiden Mieter, da gemeinschaftliche Mietverträge mit 2 oder mehreren Hauptmietern nur von allen Hauptmietern gemeinsam rechtswirksam gekündigt werden können.
Die einzige Ausnahme davon besteht in dem Fall, wenn der kündigende Mieter A eine Ermächtigung zur Abgabe einer Willenserklärung für den nicht kündigenden Mieter B nachweisen kann.
Nun, ich lebe seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland und weiss nicht inwiefern sich das Mietrecht seither geändert hat. Aber zu meinen Zeiten war das bei mehreren Mietern auch im Vertrag selbst regelbar und flexibel. Davon ging ich aus. Ich musste damals selbst solche Verträge im Auftrage der Hausverwaltung aufsetzen und die erloschen zum Teil, wenn nur ein Mieter ausgestiegen ist. Daher habe ich auch im ersten Post auf den Mietvertrag verwiesen und den Fragesteller aufgefordert, diesen genau zu lesen...
Wenn deine Partnerin im Mietvertrag steht, muss sie mit dir zusammen den Vertrag erst kündigen. Dann kannst du mit dem Vermieter einen neuen Vertrag schliessen. Auch wenn deine Partnerin ausgezogen ist, muss sie ihre Pflichten im Vertrag einhalten. Sollte sie dir z.B keine Miete mehr zahlen, kann der Vermieter den Vertrag kündigen wenn du nicht den ganzen Betrag übernimmst.
Je nach Vermieter könnte sich das schwierig gestalten. Denn wenn zwei Mieter im Vertrag stehen ist die Chance für den Vermieter höher die Miete zu bekommen weil er theoretisch bei zwei Personen einfordern kann.
Absolut richtig. Der Vermieter hat 2 gesamtschuldnerische Hafter. Zahlt einer nicht, wendet er sich halt an den anderen. Beide Mieter haften fuer die volle Miete und saemtliche aus dem Mietverhaeltnis resultierende Verbindlichkeiten. Bei schwacher Bonitaet des bleibewilligen Mieters wird der Vermieter einer Vertragsaenderung mit nur diesem kaum zustimmen.
Schade, dass es hier kein Daumen runter gibt!
Warum?
Man sollte manche Kommentare vielleicht 2 x lesen um sie zu begreifen und eine unnötige negative Bewertung zu vermeiden.... Selbstverständlich ist es jedem Vermieter lieber, ZWEI selbstschuldnerisch haftende Vertragspartner an der Hand zu haben, von denen er im Zweifelsfalle die Miete einklagen kann !
Und wenn der Vermieter das nicht bestätigt, weil ihm 2 Schuldner lieber sind als Einer, bleibt alles beim Alten.