aus den gemeinsamen Mietvertrag austreten
Guten Morgen :)
also ich habe ein kleines Problem. Mein freund und ich haben uns getrennt und ich bin ausgezogen soweit alles gut nur wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und der Vermieter meint, wenn ich aus dem Mietvertrag austreten möchte, benötige ich die schriftliche Bestätigung , dass mein Freund bestätigt, dass ich ausziehe. Er würde es auch unterschreiben, nur ich weiß nicht wie ich es formulieren soll..
Wie gesagt nur ein kleines Problem.. ich hoffe ich habe nicht zu viel um den heißem Brei geredet :D
LG Tapsy :)
7 Antworten
Geht so, der "Brei" nennt sich "Antrag auf Entlassung aus dem Mietverhältnis" und unter dieser Überschrift formuliert man:
A Angaben zum Mietverhältnis
1.1. Zu entlassender Vertragspartner:
Mietgegenstand.: [Anschrift, Lage der Wohnung (OG re.)]
Frau [Name, Vorname]
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon:
Neue Anschrift (falls bekannt):
Ich beantrage die vorzeitige Entlassung aus dem oben genannten Mietverhältnis zum [Datum]. Nach der Vertragsentlassung entfallen alle Ansprüche gegen mich aus Mietvertragspflichten sowie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sowie mein Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung.
[Datum, Ort, Unterschrift des zu entlassenden Mieters]
1.2 Verbleibender Vertrgspartner:
Herr [Name, Vorname]
Ich bin damit einverstanden, dass der oben genannte Vertragspartner zum [Datum] aus dem gesamtschuldnerischen Mietverhältnis austritt. Mietvertragsforderungen einschließlich Abrechnungen aus Heiz- und Betriebskostenrechnungen und ein Kautionsrückzahlungsanspruch gehen vollständig auf mich über. Alle weiteren Vereinbarungen des Mietvertrags behalten Ihre Gültigkeit.
[Datum, Ort Unterschrift verbleibender Mieter]
B Bestätigung
Ich/wir stimme/n vorstehendem Antrag zu. Der Mietvertrag wird demnentsprechend insoweit geändet, als dass er mit dem verbleibenden Mieter allein unverändert fortgeführt ist.
[Datum, Ort Unterschrift (aller) Vermieter]
Das druckt man dreifach aus, unterschreibt es und lässt sich eine vom Freund und Vermieter unterzeichnete Kopie im Original aushändigen.
Alles Gute :-)
G imager761
Unangreifbar richtig!
Du stehst mit im Mietvertrag, dieser muss gekündigt werden und dein EX muss mit dem Vermieter einen neuen MV abschliessen. Eine schriftliche Bestätigung nutzt gar nix, solange du mit im MV stehst. Der Vermieter muss dem auch zustimmen.
Frage gelesen? Der Vermieter stimmt einer Entlassung einer des Mieter aus dem Vertrag nun ausdrücklich zu :-)
Kündigung ist hier nicht zwingend erforderlich.
also ich habe ein kleines Problem. Mein freund und ich haben uns getrennt und ich bin ausgezogen soweit alles gut nur wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und der Vermieter meint, wenn ich aus dem Mietvertrag austreten möchte, benötige ich die schriftliche Bestätigung , dass mein Freund bestätigt, dass ich ausziehe.
Falsch, Kündigung geht nur gemeinsam, auch die Entlassung einer Partei aus dem Mietvertrag geht nur , wenn alle Mieter und der Vermieter einverstanden sind.
Nachzulesen hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm
MfG
Johnny
Entlassung aus dem Mietvertrag
Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig das Frau Tapsy zum .... aus dem Mietvertrag vom ... ausscheidet und Herr Freund diesen mit allen Rechten und Pflichten allein fortsetzt.
Unterschrift
Frau Tapsy, Herr Freund und (ganz wichtig) Herr Vermieter
Verweigert auch nur eine der Personen die Unterschrift ist das Ding nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wurde.
Den bestehenden Mietvertrag einvernehmlich auflösen unter gleichzeitigem Abschluss eines neuen Mietvertrages zwischen deinem EX und dem Vermieter oder Dein EX erklärt, dass er allein den Mietvertrag weiterführen will, wenn du aus dem Mietvertrag entlassen werden kannst. Die Bitte um Entlassung aus dem MV wäre von dir als Willenserklärung kundzugeben und vom Vermieter und EX zu genehmigen.
Bei diesem Austritt aus dem MV sollte die Frage der Kaution mitgeklärt werden und eventuell anteilige Betriebskosten verhandelt werden.
Ich danke für die Unterstreichung meiner 2. Alternative.
.. könnte für den Freund eben einen Mietvertrag mit veränderten Bedingungen, also höherer Miete, Schönheitsreparaturen oder Winterdienst bedeuten :-(
Da macht es deutlich mehr Sinn, die vom Vermieter bereits angebotene (!) Entlassung aus dem Vertrag zu vereinbaren und den Vertrag ansonsten unverändert fortzuführen :-O
G imager761