Kann der Vermieter ihn rausschmeißen (Häusliche Gewalt) gegenüber einer Nachbarin?
Meine Nachbarin wird wohl regelmäßig Geschlagen. Ihr Freund (sie sind nicht Verheiratet) kommt direkt aus 2 Jahren Knast. Wohl wegen Drogen, genaueres weiß ich nicht. Beim ersten mal rief ich die Polizei was zur folge hatte, dass man mir Dreck vor die Türe warf und die Beziehung zur Nachbarin endete, was von ihr aus kam. Allerdings wird diese in regelmäßigen Abständen von ca 2-3 Wochen Geschlagen (man hört richtig was da alles kaputt geht und die Hilfeschreie von ihr). Einmal stand ich gerade in der Wohnungtüre als er wohl wieder anfing, kurz darauf kam erst ihr Kopf aus der Wohnung und sie meinte "Na wieder auf bereitschaft?", er meinte nur wenn ich Ihn wieder Anzeigen würde würde etwas passieren. Die Polizei kann hierbei nichts tun da er noch nicht Handgreiflich mir gegenüber wurde. Habe zwei Aufnahmen auf meinem Handy wie er sie durch die Wohnung schmeißt.
Ich leide unter Panik Attacken bin deswegen in Frührente, meine Tochter,11 Jahre hat ihr Kinderzimmer direkt an deren Wohnzimmer und bekommt es oft mit. Seit der Kerl da ist wird auch ihr Bettnässen wieder zu einem problem. Der Mann hat wohl auch einen Nachbarn auf unserem Parkplatz angemacht (dieser ist in Rente mit 77 Jahren).
Meine Frage: Kann der Vermieter den Kerl rausschmeißen?
3 Antworten
Will der Vermieter das denn überhaupt? Der Kerl zahlt immerhin regelmäßig Miete nehme ich an. Sprich den Vermieter doch einfach mal auf die Problematik an.
Bei häuslicher Gewalt kann man natürlich immer die Polizei rufen (und sollte man auch). Aber auch die können eigentlich nichts machen, wenn das Opfer trotzdem beim Partner bleiben will. Das ist oft so in diesem Teufelskreis, dass der Täter nach der Tat plötzlich das große Bereuen anfängt und die nächste Zeit total liebevoll ist, bis es wieder los geht. In solche Beziehungsprobleme kann die Polizei sich auch nicht einmischen.
Wenn der Vermieter nichts machen kann oder will, dann würde ich mir wirklich überlegen, auszuziehen, wenn es dich und vor allem deine Tochter so sehr belastet.
Um die Frau tut es mir ja wirklich leid, aber solange sie nicht wenigstens dazu in der Lage ist, sich selbstständig Hilfe zu holen bzw danach zu fragen, kann man sie als Außenstehender da kaum rausholen.
Damit der Vermieter tätig werden kann, müsst ihr euch erstmal schriftlich bei ihm beschweren. Am besten mit einem Protokoll, das sowohl die Streitigkeiten und den daraus resultierenden Lärm als auch die (verbalen) Angriffe euch und euren Nachbarn gegenüber dokumentiert.
Wenn ihr einen guten Vermieter habt, wird er daraufhin tätig werden. Seine Möglichkeiten sind dann, ihr entweder eine Ermahnung wegen Ruhestörung zukommen zu lassen mit dem Hinweis das weiterer Lärm zu einer Kündigung führen kann oder sie zumindest aufzufordern ihrem störenden Besuch Hausverbot zu erteilen.
Wird es dadurch nicht besser müsst ihr weiter Protokoll schreiben. Damit der Vermieter ihr erst eine Abmahnung und dann eine Kündigung wegen Ruhestörung aussprechen kann.
Da ich bezweifle, dass der Freund im Mietvertrag steht, hat der Vermieter ihm gegenüber leider keinerlei Handhabe. Er kann ihm auch kein Hausverbot erteilen, den jeder Mieter darf in D selbst entscheiden, wen er in seine Wohnung lässt.
Sollte er doch mit drin stehen, könnte der Vermieter wegen Störung des Hausfriedens den Vertrag kündigen.
Sollte der gute Herr dir oder deinem Kind gegenüber handgreiflich werden, ist das in erster Linie dann ein Fall für die Polizei und erst in zweiter Linie einer für den Vermieter.
Er ist Arbeitslos, fährt einen dicken Merzedes Geländewagen. Er ist nur als mitmieter im Mietvertrag eingetragen. Beide leben vom Amt, sie hat einen Betreuer aufgrund Psychischer Probleme, ob er noch da ist weiß ich nicht. Die Mutter von ihr kam seit seiner Entlassung nicht mehr zu Besuch ... .