Mietvertrag nach Trennung vom Partner?

6 Antworten

Die Frage ist, ob man Dir diese "Trennung" glaubt .. es könnte auch ein Versuch sein Kosten zu "verstaatlichen" ...

Selbtverständlich brauchst Du einen Mietvertrag

und er muss dann die Mieteinnahmen gegenüber dem Finanzamt angeben - nur so by the way ...

Ihr müsst komplett getrennt wirtschaften ... das wird ggfls. auch Rahmen eines Außendienstes geprüft

problemloser wäre, wenn Du ausziehst - notfalls erstmal in eine Pension etc.

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:23

Ahhh danke, aber die Antwort hättest du dir sparen können, btw

frodobeutlin100  17.04.2020, 10:26
@JennyFatih

Darüber entscheide ich selbst ....

Du könntest auch etwas gegen die Hilfsbedürftigkeit tun ... wenn man im gelernten Beruf nichts findet, kann man auch vorübergehend etwas anderes arbeiten

im Moment werdenz.B. Handel und in der Landwirtschaft überall Helfer gesucht ...

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:40
@frodobeutlin100

Wie gesagt, danke.

Wie du selbst entscheidest, tue ich das auch.

Meines Erachtens tue ich bereits das sinnvollste, ich bin auf intensiver Jobsuche in meiner Heimat - was habe ich denn hier, wo ich gar nicht bleiben möchte, auf dem Bauernhof oder im Supermarkt verloren wenn ich eigentlich als Übersetzerin und Dolmetscherin tätig bin? Jede Unterstützung, die ich bekommen würde, wäre nur über einen kurzen Zeitraum. Das sieht jeder Sachbearbeiter, der sich einmal meinen Lebenslauf angeschaut hat.
Nicht direkt so vorlaut sein, wenn man nur Details kennt. Als ob ich Leistungen erschleichen möchte und/oder zu faul zum arbeiten sei.
Ich habe lediglich eine relativ simple Frage gestellt und nicht um einen Lebensratgeber gebeten.

Ich hoffe sehr, du hast es jetzt geschnallt.

bwhoch2  17.04.2020, 11:07
@JennyFatih
was habe ich denn hier, wo ich gar nicht bleiben möchte, auf dem Bauernhof oder im Supermarkt verloren wenn ich eigentlich als Übersetzerin und Dolmetscherin tätig bin?

Wenn es Phasen gibt, in denen man im gelernten Beruf weder angestellt noch freiberuflich wirklich was verdienen kann, muss man eben auch mal flexibel sein. Insofern hat der Frodo schon recht mit seinen Hinweisen auf die Bereiche, in denen es derzeit tatsächlich gut Geld zu verdienen gibt.

frodobeutlin100  17.04.2020, 11:26
@bwhoch2

man muss natürlich auch wollen

als Übersetzer könnte man sogar im Home-Office arbeiten ...

LouPing  17.04.2020, 11:34
@JennyFatih

Im Supermärkten werden derzeit händeringend Leute gesucht, so kannst du die Zeit wunderbar überbrücken.

Im Grunde hast du nur Glück einen so verständnisvollen EX zu haben, er kann dich JEDERZEIT rauswerfen.

Wegen Corona dauern Anträge bei den Ämtern, bete das seine Gutmütigkeit Bestand hat.

Du hingegen möchtest den einfachsten Weg gehen und deine Lebenskosten auf den Steuerzahler abwälzen, in der mom. Situation mache ich dir diesbezüglich nicht viel Hoffnung. Du musst erstmal nachweisen das ihr tatsächlich nur ein Jahr zusammen gelebt habt, das dauert zusätzlich.

Sieh zu das du überbrückend in Arbeit kommst und entlaste deinen EX, er kann sich jeden Tag dafür entscheiden dich vor die Tür zu setzen.

Da er nicht selber zur Miete wohnt ist es ein völlig normaler Mietvertrag und keine Untermiete. Also einfach Mietvertrag über Zimmer und Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche und Bad auch erwähnen. Zur Erklärung kannst Du das mit der Trennung ja separat vom Mietvertrag irgendwo erwähnen.

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:10

Danke für die hilfreiche Antwort :)

LouPing  17.04.2020, 11:37
@JennyFatih

Kannst du nachweisen Miete gezahlt zu haben? Der EX isz hoffentlich nicht so blöde und macht falsche Angaben dazu.

Bearman1974  17.04.2020, 11:40
@LouPing

Guter Einwand! Ich gehe davon aus das es um die Zukunft geht! Mietzahlungen müssen tatsächlich nachweisbar sein.

LouPing  17.04.2020, 11:49
@Bearman1974

So ist es, weil daran ist auch das Finanzamt interessiert.

beim Jobcenter habe ich keinerlei Anspruch gehabt, da mein Freund gut verdient

Das ist aus meiner Sicht falsch!

Während des ersten Jahres des Zusammenlebens als Paar gilt man sozialrechtlich als Bedarfsgemeinschaft "auf Probe" = das Einkommen des Partners wird nicht berücksichtigt!

Wenn die Ablehnung des Jobcenters schriftlich vorliegt, würde ich empfehlen, einen Überprüfungantrag nach §44 SGB X zu stellen. Dieser wirkt im Sozialrecht ca. 1 Jahr zurück. Es wäre also noch nicht zu spät.

Geht es in meinem Fall jetzt um einen Untermietvertrag?

Wenn der Ex-Freund Eigentümer der Immobilie ist, wäre aus meiner Sicht ein regulärer Mietvertrag zu schließen. So, wie sich das liest, seid Ihr nun eine Wohngemeinschaft bzw. ggf. eine Haushaltsgemeinschaft.

Untermieter ist man nur, wenn der Vermieter selbst noch einen Vermieter hat = nicht Eigentümer der Immobilie ist.

LouPing  17.04.2020, 11:39

Also nachträglich einen MV aufsetzen und angeben das sie Miete gezahlt hat?
Das ist gelogen - aufbauend auf der Lüge soll der Steuerzahler die nicht gezahlte Miete dann nachzahlen?

DasOrakel  17.04.2020, 11:46
@LouPing

Was ist daran gelogen? Natürlich soll nicht nur angegeben werden, daß Miete gezahlt wird, sondern sie soll sicherlich auch tatsächlich 'fließen'.Davon gehe ich zumindest aus. Einen Mietvertrag nachtröglich schriftlich zu fixieren, wenn das tatsächliche Mietverhältnis bereits besteht, ist durchaus nichts Ungewöhnliches und schon gar nicht illegal.

Zudem zahlt das Jobcenter die sog. Kosten der Unterkunft und Heizung und nicht der Steuerzahler. Wo das Jobceneter die Kohle herbekommt, sollte keine Rolle spielen.

LouPing  17.04.2020, 11:51
@DasOrakel

Mieteinnahmen müssen dem Finanzamt gemeldet werden - schon mal daran gedacht?

Der Ex sollte sich hüten das Spiel mitzuspielen, weil das kann für ihn sehr unangenehm werden.

DasOrakel  17.04.2020, 12:05
@LouPing
Mieteinnahmen müssen dem Finanzamt gemeldet werden - schon mal daran gedacht?

Was hat das mit dem Anspruch der Mieterin zu tun? Gar nichts. Das ist Sache des Vermieters.

Um hier aber keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: in einem Mietvertrag oder in einem Dokument mit vergleichbarem Inhalt sollen natürlich nur die tatsächlichen Kosten, welche die Dame an den Immobilieneigner zahlt, genannt werden. Entweder ein Mietzins oder nur die Nebenkosten. Je nachdem, wie sich beide Parteien da einigen. Ich werde mit Sicherheit keine Tipps zu Scheingeschäften oder zu anderen illegalen Handlungen geben.

Aber nochmals: die administrative Verwaltung der Mieteinnahme mit allen damit verbunden Vorgängen und Pflichten obliegt dem Vermieter. Da hat die Fragestellerin nichts mit zu tun.

LouPing  17.04.2020, 12:31
@DasOrakel

Der EX sollte sich hüten, nach der Trennung ist es das Problem der FS wie sie sich finanziert.

Der EX hat ihr gegenüber KEINERLEI!!! Verpflichtungen. Auch er wird vom JC befragt und antwortet hoffentlich wahrheitsgemäß.

DasOrakel  17.04.2020, 12:42
@LouPing
Auch er wird vom JC befragt und antwortet hoffentlich wahrheitsgemäß.

Da der erste Antrag der Fragestellerin vom JC abgelehnt wurde, erfolgt aus meiner Sicht nicht zwingend eine Befragung des Ex-Partners durch das JC. Falls doch, muß er natürlich wahrheitsgemäß antworten. Ich vermute, daß er ggf. eine schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben muß. Diese natürlich wahrheitsgemäß.

Alles andere sollten die beiden unter sich klären. Und ich glaube, auf Dein Urteil können sie dabei verzichten ;-)

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:21

Super Antwort, danke!

Also schriftlich habe ich leider nichts. Mir wurde damals beim Erstgespräch gesagt, dass es keine Möglichkeit der Unterstützung gäbe. Mir schien es so, als hätte der Sachbearbeiter sich Mühe gegeben, eine Lösung zu finden, er hat ewig hin und her gerechnet aber mir letztendlich trotzdem gesagt, mein Freund würde erheblich zu viel Einkommen haben.
Wir sollen heiraten hat er noch gesagt *haha* dann würde ich mir ja wenigstens den Krankenkassenbeitrag sparen. Witzig oder.
Dass man im ersten Jahr sozusagen auf Probe ist, wurde natürlich nicht erwähnt und habe ich bei meinen Recherchen auch nichts darüber gelesen.
Hast du eventuell eine Quelle wo ich das nachlesen kann?

vielen lieben Dank!

DasOrakel  17.04.2020, 10:32
@JennyFatih

Einfach mal nach "Bedarfsgemeinschaft auf Probe" googeln. Es gibt genug Links zu dem Thema.

Ein Überprüfungsantrag dürfte in diesem Fall kaum erfolgreich sein, wenn sich die Ablehnung des JC nicht nachweisen läßt.

Der Mitarbeiter mag bemüht gewesen sein. Vielleicht wußte er selber nichts davon oder er "durfte" es nicht wissen. So etwas soll es geben. Jobcenter sind nicht unbedingt bekannt für eine freundliche, allumfassende und kompetente Beratung :(

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:42
@DasOrakel

Mit diesem Wissen würde ich sehr gerne noch ein Anschreiben meinem Antrag beilegen, aber ich habe ja nicht das Ziel mich unbeliebt zu machen :) ;)

Der Zug ist ja sowieso leider schon lange abgefahren.

DasOrakel  17.04.2020, 10:50
@JennyFatih

Ob beliebt oder ob unbeliebt, sollte keine Rolle spielen. Es geht um die Durchsetzung von Ansprüchen. Diese sind gesetzlich geregelt, und das Gesetz fragt nicht nach beliebt oder nach unbeliebt. Aber ich verstehe, was Du meinst.

Ich persönlich würde das Erstgespräch als Antragstellung werten und die Aussagen des Mitarbeiters als Ablehnung des Antrags. Es dürfte nur problematisch werden, das nachzuweisen.

Theroretisch und auch praktisch kannst Du einen Antrag auf Beratungshilfe stellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

und nach Bewilligung einen Anwalt befragen. Der Anwalt darf nach meinem Wissen aktuell bis zu 15 € für die Erstberatung verlangen.

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 11:02
@DasOrakel

Naja, ich denke mir da die Beziehung nicht mehr besteht, spielt diese Tatsache, dass mir mein Anspruch sozusagen vorenthalten wurde, keine große Rolle mehr.
Nach der Trennung habe ich ein Anrecht auf Unterstützung und die möchte ich auch wahrnehmen. Seit Dezember habe ich keinen einzigen Geldeingang verbuchen können, das zerrt einfach nur an den Nerven.

Auf jeden Fall danke ich dir herzlichst für deine unterstützenden Worte!

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 11:05
@DasOrakel

Ich hätte noch eine kleine Frage bzgl. des Mietvertrages, ich habe mir gerade verschiedene Vordrucke angeschaut.
Bei keinem kann man explizit die Angabe machen, dass wir uns den Wohnraum teilen bzw. einige Räume gemeinschaftlich genutzt werden.

Könnte das ein Problem werden?

DasOrakel  17.04.2020, 11:34
@JennyFatih
Naja, ich denke mir da die Beziehung nicht mehr besteht, spielt diese Tatsache, dass mir mein Anspruch sozusagen vorenthalten wurde, keine große Rolle mehr.

Da bin ich anderer Meinung. Nur weil der "Sachgrund" (hier Bedarfsgemeinschaft auf Probe") entfallen ist, bleibt eine falsch begründete Ablehnung eine falsch begründete Ablehnung. Für den Zeitraum Zusammenzug bis zur Trennung hättest Du aus meiner Sicht Anspruch auf ALG 2 gehabt.Die Gesamtsituation müßte jedoch ein Jurist näher einschätzen. Ich bin leider keiner.

Auf jeden Fall danke ich dir herzlichst für deine unterstützenden Worte!

Gerne geschehen.

Bei keinem kann man explizit die Angabe machen, dass wir uns den Wohnraum teilen bzw. einige Räume gemeinschaftlich genutzt werden.
Könnte das ein Problem werden?

Ich denke nicht. Soweit ich mich jetzt erinnere, muß man im ALG 2 - Antragformular eh angeben ob man in einer WG oder Vergleichbarem wohnt. Du kannst ja dem Antrag eine schriftliche Erklärung über Wohnsituation bzw. über Raumaufteilung/-nutzung beilegen. Das könnte reichen.

Theoretisch könnte es auch reichen, wenn Ihr einen formlosen Mietvertrag aufsetzt = ein Schriftstück mit eigenen Worten, aus welchen Mietgrund, Mietzins, Nebenkosten, Mietobjekt, etc. hervorgehen.

Ich würde Dir vorschlagen, erstmal ein Schriftstück nach deinem Gutdünken (also entweder formgebundener Mietvertrag und/oder etwas mit eigenen Worten) einzureichen und dann abzuwarten, wie das Jobcenter reagiert.

Wenn man dort mit dem Dokument nicht zufrieden ist, wird man Dir das mitteilen.

Ich persönlich würde keinen untermietvertrag machen obwohl das möglich ist, ich würde angeben das ich Wohnungslos bin und derzeit bei einem Bekannten schlafe. Dann würde ich mir jetzt eine Wohnung suchen, diese darf in deinem Fall 10% teurer sein als ALG 2 vorgibt.

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:05

Nun ja, ich muss ja jetzt auch von irgendwas leben. Ich bin wie gesagt aktuell mittellos. Und auf die Schnelle eine Wohnung finden, fast unmöglich leider. Zu Corona Zeiten erst recht :(

daher bleibt momentan nur die Option mit der Unterstützung vom Staat

Uschi99501  17.04.2020, 10:10
@JennyFatih

Das geht trotzdem. Ich war damals in der selben Situation.

JennyFatih 
Beitragsersteller
 17.04.2020, 10:14
@Uschi99501

Schön, dass es bei dir geklappt hat. Ich weiß schon, was geht und was nicht, aber danke.

LouPing  17.04.2020, 11:36
@JennyFatih

Das geht nicht weil es dir offensichtlich zu anstrengend ist.

Hunderte andere in ähnlichen Situationen trennen sich auch - trotz Corona - da muss es auch gehen.

Uschi99501  17.04.2020, 11:42
@LouPing

Nun es ist nicht einfach nur anstrengend. Es bedeutet halt auch psychischen Stress zu vermeiden. Manch eine/r braucht das. Ich gehöre auch dazu. Sie wird in einem Mietvertag feststecken und Schwierigkeiten haben eine Wohnung zu finden, dazu könnte er eine neue Partnerin finden, (jeder hat doch diese Situation im Hinterkopf) sie wäre immer da... klar nervig und stressig aber...

Uschi99501  17.04.2020, 11:44
@LouPing

Zudem kommt erschwerend hinzu die neue Situation dem Jobcenter zuerklären: Ja Ich wohne noch da, aber wir sind jetzt getrennt... das kann sehr sehr schwierig werden und sich ziehen wie Kaugummi

Sie werden derzeit aufenthaltsmäßig geduldet!

Ein Anspruch auf einen Mietvertrag besteht nicht.

Zahlen Sie jedoch Miete, was Sie derzeit selber verneinen, dann würde sich automatisch ein Mietverhältnis begründen, das Sie auch ohne Formular anhand der geleisteten Zahlungen nachweisen könnten.