gibt es im falle einer trennung einen ausgleich für geleistete arbeit am eigenheim des schwiegersohnes, umbau vor eheschließung abgeschlossen?
hallo, meine tochter will im sept. heiraten. seit gut einem jahr sind wir mit dem umbau ihres neuen zu hause beschäftigt. das eigenheim wird aber ihrem zukünftigen ehemann alleine gehören. das haus wir noch vor der eheschließung fertig sein und eine erhebliche wertsteigerung besitzen. habe bis jetz ca. 600 unentgeltliche arbeitsstunden investiert. es soll ja meiner tochter zu gute kommen. was wäre im falle einer trennung? hätte meine tochter anspruch auf einen ausgleich für die geleistete arbeit? zugewinn beginnt doch erst nach der heirat,oder?
6 Antworten
nein, wenn ihr nichts macht, dann haben weder du noch deine Tochter einen Anpruch.
Wir haben damals den Wert der Arbeit geschätzt und ausbezahlt, damit es da keine Reibereien später gibt.
Wie hoch ist denn eure Eigenleistung in €? Und wie hoch der Wert des Hauses? Was sagt euer Schwiegersohn dazu?
Der Verlobte kann eure Tochter auch mit ins Grundbuch dafür eintragen. z.B. für 1/3 Eigentum oder 1/4, je nach dem wie hoch euer Einsatz ist.
Das wäre nur fair
Autsch..... verwöhntes egoistisches, kleines A*****loch
Im nachhinein kannst du da fast nichts mehr machen. Vor allem wenn er nicht will.
Deine Tochter sollte das anrechnen auf den gemeinsamen Unterhalt des Hauses. Also ne Rechnung aufmachen: 20.000.- € und dann mietfrei für deine Tochter bis...... aber auch das muss schriftlich gemacht werden
Er zahlt an SEINEM Haus ab, also soll er mal nicht so tun, als ob er deiner Tochter was schenkt.....
D
na ich bin ja mal gespannt...hab ziemlich auf meine tochter eingeredet. haben heut deswegen einen beratungstermin bei einem notar wegen ehevertrag... hoffe das der gescheite ratschläge gibt. (gab allerdings gestern noch richtig stress bei den beiden wegen dem termin)
das mit deinem obigen kommentar (verwöhntes..) seh ich auch schon fast so..
ach ja.... im übrigen bringt meine tochter so ziemlich alle möbel mit..wert so ca. 35000euro. ausserdem wohnt der freund schon seit drei jahren bei uns. ihre wohnung unterm dach, ca 65 qm hat meine tochter alleine eingerichtet. im monat für 100 euro als nebenkosten ansonsten keine miete
tja, ihr habt das Bübchen ganz schön verwöhnt, kein Wunder dass der Prinz das nicht ändern möchte.
Das Ziel bei dem Termin sollte sein, dass dein Schwiegersohn versteht, um was es geht.
Was passiert, wenn deine Tochter ein Kind bekommt und nicht mehr "bezahlen" kann????
also, so wie es aussieht, hat der notar den beiden alles richtig erklärt. da das haus nach eheschließung nur ihm alleine gehört. wäre es nicht verkehrt eine ausgleichssumme für meine erbrachten leistungen und das investierte geld von meiner tochter (gesamter Hausrat)im ehevertrag zu vereinbaren...das sieht mein schwiegersohn allerdings nicht ganz ein. zumindest nicht die arbeitsleistung. (ich habe ja auch immer das essen u. trinken in der pause spendiert bekommen)....
Ich will ja jetzt kein geld doch im falle des falles, was man normalerweise nicht hofft, wäre meine tochter doch zumindest ein klein wenig abgesichert.
Verträge macht man in den guten Zeiten. Also muss das für deine Tochter abgesichert und gesichert werden. Egal wie.
danke für deine antworten. waren heute alle zusammengesessen, schwiegereltern und verlobter gefällt die sache zwar nicht aber es soll ein vertrag gemacht werden.
super..... und alles Gute
Wenn kein Entgelt vereinbart bzw. die Leistung freiwillig erbracht wurde, kann das hinterher schlecht gefordert werden. Schließlich ist dem "Schuldner" ja die Möglichkeit genommen, auf die Leistung verzichten zu können, da er sie nicht bezahlen kann/will.
Betrachte es als Mitgift! 600 Arbeitsstunden à 20 Euro = € 12.000 sind ok, um die Tochter unter die Haube zu bringen.
Bei den Kosten für die Hochzeitsfeier etwas zurückhalten und vor dem Hintergrund einer durchschnittlichen Ehedauer von 11 Jahren alle Geburtstagsgeschenke und sonstige Aufmerksamkeiten für den Schwiegersohn sehr sparsam einsetzen, dann könnte der break-even bei der Tochter gerade so erreicht werden.
ja das weiß ich auch nicht. dann sollen wohl wir wieder ran.
Wenn Ihr das nicht irgendwie vertraglich regelt, dann ist im Falle einer Trennung da so gut wie nix zu holen. Wenn du also sicher gehen willst, dass deine Tochter da im Falle des Falles was von hat, müsst Ihr das aufschreiben.
das hättet ihr vor Beginn der Arbeiten vertraglich regeln sollen. Warum wird die Frau nicht mit eingetragen?
schwiegersohn ist beleidigt, ich denke mal wenn er alles von einer firma machen hätte lassen kommen bis zum ende ca. 20000euro zusammen. wenn ihm etwas passieren würde, fällt das haus an seine eltern zurück. meine tochter soll ja am liebsten auch ihren gesammten verdienst auf ein gemeinsames konto geben. er muss ja die <"alleine" schulden abbezahlen