Kostenregelung Wohnung bei hartz4? Probejahr mit freund!?

4 Antworten

Deine KDU betragen 350 € und 50 qm für Wilhelmshaven.

Da Amt wird aber womöglich versuchen euch in eine BG zu stecken, damit sie weniger bezahlen müssen. Dagegen müsst Ihr jedoch Widerspruch einlegen und immer wieder klar sagen, dass Ihr keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft seid, und kein Wechselseitiger Wille besteht füreinander einzustehen.

isomatte  10.10.2018, 08:39

Zur KDU - gehören aber auch die Heizkosten und die hast du bei deinen 350 € vergessen !

Comp4ny  10.10.2018, 10:06
@isomatte

Vergessen habe ich sie nicht, da diese zzgl. sind und ich nur von der Bruttokaltmiete spreche nachdem der Fragesteller gehen kann.

Wie hoch die Heizkosten sind, kann man nämlich leider nicht Pauschal beantworten, zumindest ist mir nichts darüber bekannt. Deswegen suche ich persönlich auch nur Wohnungen im Rahmen der Bruttokaltmiete wonach das JC geht.

isomatte  10.10.2018, 11:28
@Comp4ny

Du sprichst in deiner Antwort aber nun einmal von der KDU - und dazu gehören auch die Heizkosten, dann hättest du schon schreiben müssen 350 € inkl.Neben / Betriebskosten ohne Heizkosten, diese kämen separat noch dazu, dann wäre es korrekt gewesen !

Das Jobcenter geht nach der gesamten angemessenen KDU - und nicht nur nach einer Bruttokaltmiete, wie hoch die Heizkosten max.sein dürfen bekommt man dann schon gesagt bzw.kann man ggf.auch aus dem Internet erfahren.

Comp4ny  10.10.2018, 11:38
@isomatte

Deswegen schreibe ich auch immer von der "BRUTTOkaltmiete",
was Nettokaltmiete + Nebenkosten zzgl. Heizkosten bedeutet. Ich spreche hierbei auch immer aus meiner Erfahrung dass egal welche Wohnung ich bewohnte mit ALG II, die Heizkosten nie das Problem darstellten.

isomatte  10.10.2018, 12:02
@Comp4ny

In deiner Antwort sprichst du eben nicht davon, da ist nur die Rede von der KDU - und zur KDU - gehören die Heizkosten und demnach steht einer einzelnen Person mehr als nur deine genannten 350 € zu !

Comp4ny  10.10.2018, 12:14
@isomatte

Ich gehe da jetzt nicht weiter drauf ein, weil offenbar scheinst du nur die hälfte Lesen zu wollen. Jeder normale Mensch der Lesen kann, hätte den Beitrag von beangato gelesen, und auch den unteren Teil der PDF. Schönen Tag noch.

isomatte  10.10.2018, 12:50
@Comp4ny

Ich habe gelesen und verstanden, aber du scheinst meine Erklärungen nicht zu verstehen !

Es bleibt dabei, in deiner Antwort ist keine Sprache von einer Bruttokaltmiete, sondern nur von der KDU - die angeblich bei 350 € liegt und das ist eben nicht korrekt, weil halt die Heizkosten noch dazukommen.

Und um das festzustellen muss ich keinen Beitrag von @ beangato lesen, hab ich zwar gemacht, aber das spielt ja keine Rolle.

Bevor du umziehst solltest du das ganze bei deinem jetzigen Jobcenter beantragen und bewilligen lassen, denn sonst hätte das ganze evtl.Nachteile für dich, wenn du auf z.B. finanzielle Hilfen für Umzug, Kaution usw.angewiesen wärst !

Also am besten im zukünftigen neuen Wohnort eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen bzw.zumindest einen Nachweis erbringen das du nach dem Umzug diese Beschäftigung bekommen würdest.

Wenn ihr nicht gleich von Anfang an als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) eingestuft werden möchtet, dann musst du beim Ausfüllen des ALG - 2 Antrags aufpassen was du ankreuzt bzw.angibst.

Du muss dann gleich oben aufpassen das du ihn nicht als eine Person angibst die zu deiner BG - gehört, er wäre dann erst einmal nur eine weitere Person im Haushalt, dann dürfte sein übersteigendes anrechenbares Nettoeinkommen was er zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde erst einmal nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Gib im Internet mal ein ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu den Namen der Stadt in die ihr ziehen möchtet, da kannst du nachsehen wie hoch die Warmmiete sein dürfte, davon würden dann 50 % als dein Bedarf gelten, der zu deiner derzeitigen Regelleistung für den Lebensunterhalt von 416 € käme, solange ihr keine BG - bilden würdet.

Im schlimmsten Fall, also wenn ihr als BG - eingestuft würdet, ihr nicht in Widerspruch geht und dieser dann durchgeht, dann würde sich die Regelleistung von derzeit 416 € auf 374 € verringern, ab 2019 wären es dann 424 € bzw.382 €.

Die jeweils 50 % der KDU - kämen dann noch dazu.

Also wenn dein Freund 1200 € Nettoeinkommen hat, dann kann er nach § 11 b SGB - ll den derzeit max.Freibetrag auf Erwerbseinkommen absetzen und zwar berechnet aus dem Brutto dann vom Nettoeinkommen.

Die ersten 100 € wäre der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu, er könnte also derzeit erst einmal 300 € Freibetrag von seinen 1200 € Nettoeinkommen abziehen.

Es blieben dann vorläufig max.900 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig, davon könnte er dann in einer BG - erst einmal seinen eigenen Bedarf abziehen, also min.derzeit 374 € Regelleistung + 50 % Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung, bei angenommen 500 € gesamter KDU - kämen min.nochmal 250 € dazu.

Dann würden max.vorerst um die 276 € an übersteigendem nicht mehr benötigtem anrechenbaren Nettoeinkommen bleiben, welches er zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, weil sein Bedarf bei angenommen min.624 € liegen würde.

Von diesen angenommenen ca.276 € könnte er auch noch notwendige nachweisbare erhöhte betriebsbedingte Aufwendungen absetzen, wenn er mehr als monatlich um die 70 € zahlen müsste.

Denn in diesen 100 € Grundfreibetrag sind min.30 € Versicherungspauschale enthalten die man ab dem 18 Lebensjahr ( bei monatlich min.400 € Brutto ) erst einmal abziehen könnte, man müsste dann also max.diese verbleibenden 70 € zunächst für die berufsbedingten Aufwendungen einsetzen.

Würde er also angenommen im Monat 146 € an notwendigen Aufwendungen haben, dann blieben von den angenommenen 276 € die er zur eigenen Bedarfsdeckung vorerst nicht mehr benötigen würde nur noch max.200 € übrig, weil er ja nur max.diese 70 € einsetzen müsste und der Differenzbetrag von 146 € abzüglich diesen 70 € = 76 € von den 276 € abgesetzt werden könnte.

Man könnte dann also im schlimmsten Fall diese angenommenen 200 € von der derzeitigen Regelleistung von 374 € abziehen, dann würdest du noch eine Aufstockung von 174 € + deine 50 % KDU - Kopfanteil bekommen, dein KK - Beitrag würde auch weiter übernommen.

wie wäre es wenn du dir einfach einen job suchst :)

Flaemmchen90 
Beitragsersteller
 09.10.2018, 23:07

Danke für den super tip.... Das habe ich eh vor und Bewerbungen laufen schon. Aber wir haben uns das Frühjahr angedacht und sollte es bis dahin noch nicht klappen wird am neuen Standort weiter beworben....