Mietvertrag auf 10 Jahre festlegen mit fester Miete

4 Antworten

Individuell kann man vieles vereinbaren.

Zum Beispiel:

Der Vermieter versichert die Miete in den nächsten 10 Jahren nicht zu erhöhen und dem Mieter nicht zu kündigen.

Ob sich aber ein so unkluger Vermieter findet ist fraglich.

StupidGirl  13.03.2015, 16:51

unklug hast du aber nett ausgedrückt. Dämlich wäre zutreffender :-)

anitari  13.03.2015, 18:44
@StupidGirl

Ich bin halt, meistens, höflich.;-)

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:53
@StupidGirl

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:54

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:54

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

Individuelle Vereinbarungen sind möglich aber es wird wohl kaum ein Vermieter zu finden sein, der sich darauf einlässt.

Gründe dagegen wären, wen  der Vermieter Kinder hat, die könnten dann keinen Eigenbdarf anmelden.

Oder der Vermieter will die Immobilie verkaufen und das ist mit so einem Vertrag schwieriger.

MfG

Johnny

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:50

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

Der Vermieter kann die Miete nicht nach Belieben erhöhen. 

Der Vermieter kann die Miete nachträglich nur bis zur ortsüblichen Miete anheben, max. aber 20% innerhalb von 3 Jahren.

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

Bitte nicht mit der Mietpreisbremse verwechseln, diese bezieht sich auf Neuvermietungen, also wenn die Mieter wechseln.

So eine Vereinbarung wird dir wahrscheinlich kein Vermieter unterschreiben, er wäre schön dumm 10 Jahre auf Mieterhöhungen zu verzichten!

Wenn du Sicherheit in Sachen Miethöhe willst, kannst du höchstens einen Staffelmietvertrag vorschlagen. Anfangsmiete und dann nach 5 Jahren eine Mieterhöhung, dann wieder nach 5 Jahren usw.



Andrea1964  13.03.2015, 23:02

Es gibt auch einen befristeten Zeitmietvertrag. Hier wird eine Mietzeit von z. B. 10 oder 15 Jahren eingetragen und der Vermieter gibt einen Grund an, warum das Mietverhältnis dann endet. Ein Grund kann z. B. sein, dass der Vermieter dann die Wohnung selbst oder von Angehörigen nutzen lassen will. Er könnte die Wohnung nach der Festmietzeit auch instandsetzen oder abreißen lassen, so dass die Wohnung nicht mehr zur Vermietung bereitsteht. Auch ein Grund wäre, wenn er die Wohnung dann als Dienstwohnung für seinen Hausmeister braucht. Wenn er allerdings keinen Grund angibt, dann ist es kein befristeter Zeitmietvertrag, sondern ein ganz normales unbefristetes Mietverhältnis.

Der Vermieter muss im Mietvertrag ein Mieterhöhungsrecht vertraglich festlegen, nur dann kann er die Miete bei einem Zeitmietvertrag erhöhen.

Der Mieter hat bei einem befristeten Zeitmietvertrag das Recht, den Vermieter frühestens 4 Monate vor Ende der Befristung schriftlich zu fragen, ob der Befristungsgrund noch Bestand hat, wenn nicht, dann kann der Mieter entscheiden, ob er nach der Befristung auszieht oder ob er vom Vermieter eine Mietverlängerung auf unbefristete Zeit verlangt.

Das ganze hat aber einen Haken: Das Mietverhältnis kann während der Befristung nur aufgehoben werden, wenn Vermieter und Mieter das befürworten und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Im schlimmsten Fall sagt der Vermieter nein, dann bis du bis zum Ende der Befristung an den Mietvertrag gebunden!


Lies am besten noch selbst nach:

http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mietvertrag-arten/zeitmietvertrag-befristeter-mietvertrag.html


wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:51
@Andrea1964

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:51
@Andrea1964

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:52
@Andrea1964

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

wiebloedistdas 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 12:53

Der Vermieter ist die Mutter, die verhindern möchte das ihr zweiter Mann ( so sie als erste verstirbt ) verkaufen will oder Wuchermiete verlangt. Da die Wohnung später die Enkelin erben soll, wurde vom Anwalt geraten einen Mietvertrag auf 10 Jahre mindestens schriftlich festzuhalten. Später könnte dann eine Überschreibung auch stattfinden. Es geht jetzt um die Formulierung, was man in einen solchen Mietvertrag schreibt. Das ist der Hintergrund.

Andrea1964  15.03.2015, 21:13
@wiebloedistdas

Hat die Wohnung der Mutter schon vor der 2. Eheschließung gehört? Kann sie in ihrem Testament nicht gleich die Enkelin als Erben bestimmen und den Ehemann von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, dann bekommt er nur einen Pflichtteil. Wenn der 2. Ehemann allerdings Alleinerbe wäre, dann könnte er das Erbe auch verkaufen und dann bekommt die Enkelin auch später nichts. Er kann die Wohnung übrigens auch verkaufen, wenn die Wohnung auf 10 Jahre oder länger vermietet ist. Aber das sollte der Anwalt besser wissen als wir.

Wenn die Oma der Enkelin einen Mietvertrag über 10 Jahre geben will, dann sollte sie einen befristeten Zeitmietvertrag machen und als Befristungsbegründung evtl. Eigenbedarf und/oder diverse Umbaumaßnahmen angeben. Formularvordrucke bekommt man im Handel und auch online. Sie könnte als "Besondere Vereinbarung" am Ende noch hinzufügen: Die vereinbarte Kaltmiete von € .... gilt für die gesamte Mietdauer von 10 Jahren und kann von den Vertragsparteien, gleich aus welchem Grund, nicht verändert werden. 

Ob das allerdings rechtlich unanfechtbar ist, kann ich nicht sagen. Da solltet ihr evtl. euren Anwalt fragen.